Blitzer-Warn-Apps auf dem Smartphone dürfen im Auto nicht genutzt werden. Das hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle nun wieder einmal eindeutig bestätigt.
Ein Autofahrer, der während der Fahrt solche eine App genutzt hatte und zu einer Geldbuße von 75 € verurteilt worden war, ging in Berufung. Seine sogenannte Rechtsbeschwert wurde nun allerdings verworfen, das ursprüngliche Urteil wurde rechtskräftig. Er muss das Geld also zahlen.
Der Senat, so heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts, hat in seinem Beschluss ausgeführt, dass ein Smartphone „ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung“ ist, „falls darauf eine sogenannte Blitzer-App installiert ist“.
Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhalte das Smartphone „über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes“.
Ohne Bedeutung ist, ob die Blitzer App tatsächlich einwandfrei funktioniert hat. Entscheidend ist allein, dass das Smartphone vom Autofahrer zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte.
In Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Die Blitzer-Warnungen im Radio bleiben erlaubt.
Und was ist Ihre Meinung? Nutzen Sie eine Blitzer-App? Haben Sie negative Erfahrungen gemacht? Kommentieren Sie unten!