Technologie

Apple gibt nicht auf – und verliert wieder einmal den Gerichtsstreit um den „App Store“

geschrieben von Jürgen Kroder

app-store
Ist der Begriff „App Store“ eine Marke von Apple oder nicht? Dieser Frage gingen bereits verschiedene Gerichte nach, ohne dass es eine ultimative Einigung gab. Nun hat sich das Unternehmen aus Cupertino wieder eine blutige Nase geholt.

Wem gehört der „App Store“?

Was klingt cooler: Software oder App? Spätestens seit der Einführung des ersten iPhones ist „App“ der lässigere Begriff für Software. Einerseits ehrt das Apple. Andererseits wurmt das den Giganten. Denn seitdem Apps „in“ sind, wird der Begriff fast inflationär verwendet. Und das auch im Zusammenhang mit einer anderen Apple-Einführung: dem App Store. Den Begriff hat Apple geprägt, weswegen die Firma dafür den Markenschutz beantragt hat – und nun verlor. Zumindest in Australien.

Dort hat jüngst ein Richter den Antrag, die Marke „App Store“ zu schützen, abgelehnt. Die Begründung dafür klingt plausibel: Apple hat den Begriff nicht erfunden. Zudem sei es laut dem Bundesgericht nicht ersichtlich, dass die Bezeichnung eine eindeutige Apple-Marke sei. Somit darf in Australien keinem Mitbewerber verboten werden, seinen Dienst auch App Store zu nennen. Nur der Begriff „Appstore“ – ohne Leerzeichen geschrieben – ist und bleibt ein eingetragenes Markenzeichen von Apple.


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Der nicht enden wollende Streit

Diese Niederlage in Sachen „App Store“ ist nicht erste Schlappe, die Apple in diesem Bereich hinnehmen musste. In Australien wurde die Sache bereits vor einem Jahr vor Gericht diskutiert und abgewiesen, weswegen der iPhone-Hersteller daraufhin zum Bundesgerichtshof zog. Und nun deswegen auf geschätzten Kosten von 100.000 bis 200.000 Dollar sitzen bleibt.

Eines muss man Apple aber lassen: Er ist hartnäckig. Denn nicht nur in Down Under, sondern auch schon andernorts holte sich Apple zum Streitfall „App Store“ ein blaues Auge. So hatte beispielsweise das amerikanische Patentamt bereits 2011 eine Eintragung abgelehnt. Und auch bei einer Auseinandersetzung mit dem Konkurrenten Amazon und dessen App-Store kam es zu keiner positiven Einigung für Apple.

Kein Ärgern der Konkurrenz

Ich bin nun sehr gespannt, ob Apple endlich klein beigibt, oder ob man weiterhin weltweit vor Gericht ziehen wird, um sein vermeintliches Recht zu bekommen. Selbst wenn – würde das etwas bei uns, den Usern, ändern?

Egal, ob nun mit oder ohne Leerzeichen geschrieben, ob von Apple oder nicht. Ich denke, der Begriff hat sich schon so eingebürgert, dass es am Ende gleichgültig ist, wer den Namen besitzt. So wie die meisten zu Taschentuch „Tempo“ sagen, so wird ein App Store eben auch immer ein App Store sein. Nur die Konkurrenz kann eben ohne entsprechende Registrierung nicht geärgert werden.

Wie seht ihr das? Hat Apple ein Recht auf den „App Store“? Oder ist das hier nur ein albernes Sandkastenförmchen-Spiel?

Bild: Apple

Über den Autor

Jürgen Kroder

Jürgen bezeichnet sich als Blogger, Gamer, Tech-Nerd, Autor, Hobby-Fotograf, Medien-Junkie, Kreativer und Mensch. Er hat seine unzähligen Hobbies zum Beruf gemacht. Und seinen Beruf zum Hobby. Obwohl er in Mainz wohnt, isst er weiterhin gerne die Maultaschen aus seiner Heimat.

1 Kommentar

  • Also 100-200T Dollar Verfahrenskosten?

    Wenn das wirklich so ist, dann ist das eine herbe Niederlage für Apple.

    Jetzt wurde dieser Bericht mit einem Kommentar wenigsten nicht umsonst geschrieben.