Der Fall Tugce A. ist eine Tragödie. Das mutige Mädchen musste ihre Zivilcourage mit dem Tod bezahlen. Der 18-jährige Beschuldigte Sanel M., gegen den die Polizei bereits in der Vergangenheit mehrmals ermittelte, wurde gefasst, sitzt in Untersuchungshaft und schweigt. Im bevorstehenden Gerichtsverfahren könnte der junge Mann auf Grund seines Alters vergleichsweise glimpflich davon kommen, was reichlich Zündstoff bietet. So weit die objektive Sachlage.
Deutschland diskutiert
Die deutschen Medien nehmen den Fall zum Anlass, darüber zu diskutieren, ob eine Verschärfung des Jugendstrafrechtes nötig ist, um in der Zukunft eindeutiger auf solche Taten reagieren zu können.
„Spiegel Online“ hat die Meinung einiger deutscher Leitmedien in Kooperation mit Pressekompass grafisch aufbereitet, macht die verschiedenen Standpunkte deutlich und erleichtert Betrachtern den Vergleich.
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Derzeit bietet sich folgendes Bild (Stand: 30. November, 13 Uhr):
Die Meinungen sind vielfältig. So vertreten die Kommentatoren in „Frankfurter Rundschau“ und „Welt Online“ eher den Standpunkt, das Jugendstrafrecht sei völlig ausreichend. „Der Tagesspiegel“ hingegen will Mut machen und steht dafür ein, sich nicht entmutigen zu lassen. Die konservative „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ ist sich hingegen sicher, dass das Jugendstraftrecht verschärft werden müsse und man Straftaten junger Männer konsequenter ahnden solle.
BILD-Zeitung außerhalb des Messbereiches
Auffällig ist, dass die „BILD“-Zeitung nicht im Pressekompass enthalten ist. Der heutige Aufmacher auf BILD.de gibt einen Hinweis darauf, wo die Gründe dafür zu finden sein könnten:
Im Original ist der mutmaßliche Täter Sanel M. klar zu sehen, ohne schwarzen Balken. BILD gibt „Facebook“ als Bildquelle an. Nicht nur beim heutigen Aufmacherbild kommt das Facebook-Foto zum Einsatz, wie die Suchfunktion offenbart, vielmehr wird es als flankierendes Element in der breiten Berichterstattung über den Fall genutzt.
Sanel M. wird zwar namentlich anonymisiert, im Kontrast dazu jedoch offen und unverändert auf dem Facebook-Bild gezeigt. Nicht nur bei „BILD“, sondern auch mehrfach in Boulevard-Sendungen im Fernsehen.
Rechtliche Aspekte
Die erste Frage, die sich stellt, ist: Dürfen Medien Facebook-Profilbilder ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers überhaupt aufgreifen? Dazu schreibt Jens Ferner von der Anwaltskanzlei Ferner in einem Blogposting von Dezember 2012 mit dem Titel „Schadensersatz wenn die Presse unerlaubt Profilfoto aus sozialen Netzen verwendet?“:
Steht jemandem Schadensersatz zu, wenn z.B. eine Zeitung berichtet und dabei unerlaubt Facebook-Profilfotos zur Bebilderung nutzt? Das AG München (158 C 28716/11) sagt “ja”, jedenfalls bei einem nicht-öffentlichen Profil. Tatsächlich wird man unterscheiden müssen, zwischen der Frage ob ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegt und ob eine Urheberrechtsverletzung zu erkennen ist. Letzteres wird regelmässig schon der Fall sein, weil die Presse den Urheber des Fotos entgegen §13 UrhG nicht benennt.
Die Persönlichkeitsrechtsverletzung wird mitunter schwierig sein. Dies stellte schon früher das LG Hamburg (324 O 329/08) klar, als es um ein Profilfoto ging, das von StudiVZ “entwendet” wurde. Hier hat sich das Gericht sehr akribisch die AGB des sozialen Dienstes angesehen und die Tatsache gewertet, dass das Foto allgemein zur Verfügung gestellt wurde. Letztlich wurde hier kein Problem gesehen, weil die Betroffene ihr Foto einem “für sie nicht überschaubarem Publikum” zur Verfügung gestellt hatte. Darüber hinaus sah das Landgericht die Presse sogar noch als privilegiert gegenüber anderen (“kommerziellen”) Anbietern.
Dass „BILD“ das Profilbild des 18-Jährigen speichern und verwenden konnte, deutet darauf hin, dass es sich um ein öffentlich einsehbares Profil handelte.
Im ethischen Spannungsfeld
Die Medien, auch Boulevard-Blätter wie BILD, bewegen sich stets im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht. Im „Journalismus-Handbuch“ erklärt der Chefredakteur der „Thüringer Allgemeine“, Paul-Josef Raue, was deutsche Gerichte in der Vergangenheit zur Anonymisierung von Bildern geurteilt haben:
Deutsche Gerichte schützen auch Angeklagte und sichern ihnen Anonymität zu. Das Verfassungsgericht entschied vor fünf Jahren im “Holzklotz-Fall”: Gerade wenn eine Tat besonders grausam und verwerflich ist, hat ein Angeklagter das Recht, dass sein Bild nicht in der Zeitung erscheint – weil er sich auch nach einem Freispruch vom Makel des Tatvorwurfs nur schwer befreien könne.
Das Recht auf Anonymität und die Unschuld-Vermutung verhindern also, dass Verdächtige und Angeklagte mit ihrem Porträt in der Zeitung gezeigt werden können. Ist allerdings das öffentliche Interesse sehr groß, darf auch eine Angeklagte wie etwa Beate Zschäpe im NSU-Prozess gezeigt werden. Die Bürger wollen wissen: Welcher Mensch steht hinter einer solchen Tat? Dies, aber nicht Sensations-Lust, rechtfertigt ein unverpixeltes Gesicht.
Ist das enorme öffentliche Interesse am Fall Tugce also ausreichend, um ein Facebook-Bild des mutmaßlichen Täters zu zeigen? Oder ist es doch die reine Sensations-Lust, die keine ausreichende Rechtfertigung bietet? Ein ganz schmaler Grat.
Aufmerksamkeit & Diskussion dringend nötig – aber um jeden Preis?
Bei einem Fall wie dem der jungen Studentin Tugce A. sind alle Meinungen und Standpunkte wichtig, um eine fruchtbare öffentliche Diskussion darüber in Gang zu bringen, wie rechtliche Rahmenbedingungen verändert werden können, um in der Zukunft klare(re) Regeln für jugendliche Straftäter zu schaffen. Ob Facebook-Bilder ohne jegliche Anonymisierung die eigene Berichterstattung, den Boulevard, mit vermeintlichen Fakten anreichern, dahinter setze ich aber ein Fragezeichen und appelliere an die journalistische Sorgfaltspflicht, die eben auch für Boulevard-Medien gilt.
Was meint ihr: Ist es in Ordnung einen noch nicht verurteilten Straftäter ohne Anonymisierung öffentlich abzubilden? Oder kommt dies womöglich eher einem öffentlichen Pranger gleich, den es zu vermeiden gilt?