Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt möchte Kritiker seiner Maulpläne offenbar den Wind aus den Segeln nehmen. Die anfallenden sensiblen Daten sollen auch nicht an Sicherheitbehörden weitergegeben werden, sagt er jetzt. Doch genau hier ist Zweifel angebracht.
Keine klare Linie
Verkehrte Welt? Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, bei der CSU zuhause und als Verteidiger von Datenschutzmaßnahmen noch nie nennenswert aufgefallen, hat das Unfassbare getan und bei der „Süddeutschen Zeitung“ zu Protokoll gegeben, dass die bei der Überwachung der künftig anfallenden PKW-Maut entstehenden Daten „ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt werden“. Auch das Bundeskriminalamt oder andere Sicherheitsbehörden sollen seiner Aussage nach nicht versorgt werden.
Dass es diesbezüglich offenbar keine klare Linie gibt, beweist die Aussage von Jörg Ziercke, dem Präsident des Bundeskriminalamts. Der nämlich sagte der „Welt am Sonntag“, dass er es „in besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität“ durchaus „für sinnvoll“ halte, „wenn wir Mautdaten für Ermittlungen nutzen könnten“.
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Bis zu 13 Monate Speicherung möglich
Darauf, dass die auf den Autobahnen und dann womöglich auch schnell auch auf Bundesstraßen gescannten PKW-Kennzeichen nicht etwa nach dem Datenabgleich mit der Maut-Datenbank gelöscht werden, weist die Berliner „taz“ hin. Um Erstattungsansprüche zu überprüfen, heißt es, „sollen die an den Mautstellen aufgenommen Daten von abgabepflichtigen Fahrzeugen für den Rest des Mautzeitraums plus einen Monat gespeichert werden. Also bis zu 13 Monate.“
Dies betreffe „nicht nur die Frage, ob ein Autobesitzer die Maut gezahlt hat oder nicht. Sondern ausdrücklich, das geht aus der Begründung zu den einzelnen Paragrafen hervor, auch die an den Mautstellen aufgenommenen Kontrolldaten“.
An dieser Stelle muss man sich wohl einmal mehr klarmachen, dass es sich bei der Kontrolle der Maut um eine komplexe technische Überwachungslösung handelt. Punkt. Die Chancen stehen gut, dass kein Bürger jetzt oder künftig je erfahren wird, wer auf die sensiblen Daten zugreift. Und da helfen leider auch keine Beteuerungen eines Verkehrsministers. Was technisch machbar ist, wird auch kommen. Dass Alexander Dobrindts Partei CSU und deren große Schwester CDU bei jeder sich bietenden Gelegenheit klar machen, wie wenig sie sich ums Thema Datenschutz scheren, macht die Sache nicht besser.
Ausländer nur auf Autobahnen mautpflichtig
Derzeit ist geplant, dass Ausländer nur auf Autobahnen mautpflichtig sind, Inländer hingegen müssen auch für die Benutzung von Bundesstraßen zahlen. Aus dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf geht hervor, dass die Kontrollen sich „zunächst auf Bundesautobahnen konzentrieren“ sollen. Papier-Vignetten, wie man sie etwa aus Österreich kennt, soll es in Deutschland nicht geben. Stattdessen sollen auch auf Bundesstraßen stationäre und mobile Kontrolleinheiten errichtet werden.
Ausländer können die Maut an Tankstellen und auch online zahlen. 10 Tage Autobahnnutzung sollen 10 Euro kosten, zwei Monate 22 Euro. Wie den Inländern soll auch Ausländern eine 1-Jahres-Maut angeboten werden. Diese soll 74 Euro kosten.
Wer die 13 Monate Speicherdauer von einem Juristen erklärt haben will, schaut hier: http://www.cr-online.de/blog/2014/11/01/das-maut-gesetz-analysiert-13-monate-vorratsdatenspeicherung-auf-den-strassen/