Pikante AGB
Dass WhatsApps Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchaus pikant sind, haben wir ja mit den jüngsten Aufregungen über Abschnitt 5B der englischsprachigen Rechtesammlung gemerkt. Es ging um folgenden Absatz, in dem sich WhatsApp laut einigen Medienportalen die Rechte einfordert, mit unseren Inhalten zu werben:
However, by submitting the Status Submissions to WhatsApp, you hereby grant WhatsApp a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Status Submissions in connection with the WhatsApp Service and WhatsApp’s (and its successor’s) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the WhatsApp Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels.
250.000 Euro oder sechs Monate Haft
Eigentlich geht es eher um die öffentlichen Status-Meldungen („Status Submissions“), wie Kollege Andreas Rickmann bei sich im Blog ausführlich hervorgehoben hat. Wie dem auch sei, Thema hier soll vielmehr eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (AZ.: 15 O 44/13) sein, die WhatsApp nun gerichtlich dazu zwingt, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache anzubieten.
Darauf hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) nach zweifacher, unbeantworteter Abmahnung geklagt. Vor knapp einem Jahr hat das Gericht dann die Klage beim WhatsApp-Firmensitz in den USA zustellen wollen, bis man sich dort gegen die Zustellung geweigert hatte. Nun erging ein Versäumnisurteil, also ein Urteilsspruch, der ohne die anwesende Partei ausgesprochen wurde. WhatsApp habe sich mit keinem Vertreter vor Gericht sehen lassen, heißt es.
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In zwei Wochen wird das Urteil rechtskräftig, wenn WhatsApp jetzt nicht reagiert. Dann ist das Unternehmen angehalten, eine deutschsprachige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein ordnungsgemäßes Impressum auf der Website bereit zu halten. Ansonsten droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro (Portokasse für Facebook) oder eine halbjährige Haftstrafe des CEOs, also Jan Koum.