Die GEMA ist nicht gerade für ihre Beliebtheit bekannt. Und womöglich war die Bekanntgabe der Einigung mit dem IT-Branchenverband BITKOM am 1. April auch eher an einem ungünstigen Zeitpunkt gewählt. Dennoch: Künftig sind sich Verband und Verwertungsgesellschaft über die Abgaben von Video-on-Demand-Produkten, bzw. der Musik in diesen, einig geworden.
Pauschalbeträge für Musik in Filmen
Der Vertrag regelt die Höhe der urheberrechtlichen Vergütungen für Musik in Filmen, Serien, TV-Shows, Dokus und anderen Formaten, die von den Betreibern von Online-Videotheken abgeführt werden müssen. Die Lizenzvergütungen betragen dann beispielsweise für Spielfilme 16,5 Cent beim Kauf und 5,5 Cent für die Miete (also das zeitlich begrenzte Angebot des Films). Bei TV-Serien liegen die Lizenzvergütungen bei 4,9 Cent für den Kauf einer Folge und 2,35 Cent für die Miete.
Der nun geschlossene Vertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002 und bezieht sich – so die Mitteilung – nur auf Kauf- und Mietangebote. Die Verhandlungen über die Abgaben von Abo-Angeboten, „die auf einem monatlichen Pauschalbetrag für die begrenzte oder unbegrenzte Nutzung von Videodiensten basieren“, laufen unterdessen weiter.
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14 Millionen Fernseher schon online
Die Nutzung von On-Demand-Angeboten intensiviere sich stetig, so Prognosen von BITKOM: Im Jahr 2014 in Deutschland rund 27,2 Millionen Filme in digitaler Form online gekauft oder geliehen. Das entspricht einem Zuwachs von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Darüber hinaus werden voraussichtlich rund 6,1 Millionen TV-Serien als einzelne Episoden oder als Staffel im Internet gekauft oder geliehen, was einem Plus von ca. 15 Prozent entspricht. 14 Millionen Fernseher in Deutschland sind bereits entweder direkt oder über Spielekonsolen mit dem Internet verbunden.
Dementsprechend wichtig war es nun, dass sich GEMA und BITKOM diesbezüglich geeinigt haben. Der GEMA-Vorstandschef Harald Heker kommentiert den Verhandlungserfolg wie folgt, ob man darin einen kleinen Hieb gegen Google mitlesen kann, bleibt jedem selbst überlassen: „Der Gesamtvertrag für Video-on-Demand Angebote ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Lizenzierung von Onlineangeboten. Er zeigt, dass auch im Onlinebereich angemessene Vergütungen für die von der GEMA vertretenen Rechteinhaber vereinbart werden können.“
Wann man auch bei Abo-Angeboten zu Einigungen kommt, ist fraglich. In dem Bereich sind die Verhandlungen durch die vielen Variablen komplizierter.