Facebook führt ein Impressum für Pages ein. So weit die Neuerung. Das Prekäre daran: Es handelt sich um eine konzeptionelle Schwachstelle, die schon seit Jahren besteht – und in ihrer jetzigen Lösung völlig unnötig neue Gefahren schafft. Deshalb sei Seitenbetreibern angeraten, noch einige Zeit ins Land streichen zu lassen, bevor voreilig auf die native Lösung umgesattelt wird.
Impressum für gewerbliche Seiten Pflicht
In Deutschland ist jeder Seitenbetreiber nach § 5 Absatz 1 Telemediengesetz dazu verpflichtet, ein gut sichtbares Impressum einzubinden. Jedenfalls dann, wenn ein gewerblicher Zweck dahintersteht, wodurch Privatpersonen eine Ausnahme bilden. Dabei ist es ganz egal, ob der digitale gewerbliche Inhalt auf einer Website, in einem Onlineshop, einem Blog oder eben Profil- und Fanseiten im Social Web publiziert wird.
Mein Kollege Tobias Gillen veröffentlichte vor einiger Zeit einen passenden How-To-Artikel, der das Einfügen eines Impressums auf Twitter, Google+ und Facebook schrittweise erklärt. Bei Facebook musste man bisher den umständlichen Umweg über eine externe App (bspw. von E-Recht24 oder der IT-Recht Kanzlei München) gehen, um das Impressum auf der Seite auch potent genug platziert zu bekommen. Das „Verstecken“ des Impressums innerhalb des Info-Reiters ist nämlich nicht ausreichend.
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Neues, gefährliches Impressum
Seit heute bietet Facebook allen Betreibern einer kommerziellen Seite die Möglichkeit, ein Impressum mit maximal 1.500 Zeichen einzufügen. Das geht so:
(1) Seite im Administrationsmodus aufrufen
(2) Seiteninfo bearbeiten
(3) Informationen ins vorgesehene Feld eintragen
(4) Änderungen speichern
(5) Einbindung auf der Facebook Page kontrollieren
(6) Wenn alles passt: freuen. Andernfalls Kaffee trinken & zurück zu (2)
Rechtsanwalt Thomas Schwenke gibt in einem Blogeintrag an, dass ein Link auf das Impressum der eigenen Website ebenso ausreiche. Wer Apps auf seiner Facebook Page einbindet, muss diese ebenfalls ins Impressum aufnehmen, so Schwenke.
Mobile Ansicht hakt
Einen Haken hat die Sache aber noch: Auf Mobilgeräten wird das Impressum bisher nicht direkt angezeigt, sondern versteckt sich unter dem Reiter „Weitere Informationen“. Sehr wahrscheinlich „nicht ausreichend“, kann sich Anwalt Schwenke vorstellen.
Allen Seitenbetreibern sei daher zunächst einmal angeraten, die bisherige Zwischenlösung über eine App beizubehalten, bis ein plattformübergreifendes Update für die mobilen Facebook-Apps die Massen erreicht. Andernfalls droht Abmahn-Gefahr.
Lange überfällig, endlich da und doch noch unausgereift: Ohne Mobilunterstützung ist das neue Impressum nichts, als ein weiterer Zwischenschritt, der voreilige Seitenbetreiber unnötig in Gefahr bringt. Unglücklicher Schachzug, wie ich finde.
Also bin ich mit meinem privat als Hobby betriebenen Blog ohne jegliche Einnahmen nicht für ein fehlendes Impressum haftbar zu machen?
Ich bin zwar kein Jurist, würde § 5 Absatz 1 TMG aber so interpretieren, ja:
Beim Durchschauen der übrigen Abschnitte des TMG fiel mir nichts Gegensätzliches ins Auge.
Sowohl bei den genannten Apps für ein Impressum, als auch bei der jetzt neuen nativen Lösung hakt es bei der mobilen Ansicht.
Die fehlende mobile Ansicht scheint hier aber viel weniger das Problem zu sein, als die Tatsache, dass Facebook beim Nutzen der nativen Version den Link auch nur im Inforeiter anzeigt.
Im Kern gehts doch darum, dass der Impressum-Link sofort sichtbar ist, ohne den Umweg über einen Info-Link. Man mag mich korrigieren: Anstelle von facebook-Apps von Drittanbietern kann man jedoch einen Impressum-Link in der Seiteninfo (Kurzbeschreibung) setzen: „Diese Facebook-Seite ist super. Impressum: http://www.facebok.com/MySite/info„
@icancompute … in dem Moment wo Du Werbung auf dem Blog hast und damit potentiell Einnahmen generierst, würde ich das Impressum setzen. Und ungeachtet dessen: warum ist es ein Problem ein Impressum zu setzen?
Auch die Begrenzung auf 1.500 Anschläge kann Probleme bereiten. Für meine Facebook Page https://www.facebook.com/agenturvibrio ist das limitierte Impressum wegen umfangreicher Anmerkungen zu den Nutzungsrechten nach Creative Commons nicht wirklich ausreichend.
Es bleibt für mich ein Rätsel so dermaßen gefährlich eine Neuerung seitens Facebook zu veröffentlichen, obwohl ersichtlich ist, dass die mobile Version aktuell noch Problem macht. Sowas geht einfach garnicht.
Thomas selbst sagte bereits, dass rechtlich betrachtet hier echt fiese Steine gesetzt worden sind und so wie man das hier in Deutschland kennt, werden die ersten Abmahnwellen ihren Lauf nehmen.
Armes Deutschland..
Ich muss gestehen ich versteh leider gar nix mehr. Ich habe auf Facebook eine Fanseite zu einer Serie. Muss ich für diese jetzt auch ein Impressum anlegen? Entschuldigung für die dumme Frage aber ich Blick einfach nicht mehr durch hab so viele Beiträge gelesen und jeder schreibt was andres x.x