Gerichtsverfahren sind ja prinzipiell keine schöne Sache. Insbesondere als Angeklagter. Und für Google läuft es genau hier im Moment überhaupt nicht rund, vor allem in Sachen Datenschutz. Noch immer muss sich der Internetkonzern in den USA vor Gericht verantworten, weil Googles StreetView-Autos vor drei Jahren Daten von offenen WLAN-Netzen mitgelesen hatten.
Doch dem nicht genug: Ein weiterer Prozess aufgrund des konzerneigenen Verständnisses von Datenschutz bahnt sich an. Das von Google seit jeher praktizierte Auslesen von E-Mails, um personalisierte Werbung anzubieten und Nutzerprofile anzulegen, verstößt womöglich gegen Gesetze, die ungefähr so alt sind wie das DARPA-Net – als an unser heutiges Internet noch keiner dachte. Oder an Google.
Nie der Erfassung zugestimmt
Woher Google seine Informationen für Werbeeinblendungen nimmt, ist eigentlich klar und dürfte den meisten Gmail-Nutzern mittlerweile bekannt sein. Der Konzern stützt sich nicht nur auf eingegebene Suchbegriffe, sondern erfasst auch E-Mails und untersucht sie nach relevanten Begriffen.
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Aktueller Knackpunkt ist allerdings die Frage nach der Zustimmung. Und hier erklären eben die Rechtsanwälte der Kläger, ihre Klienten hätten der E-Mail-Erfassung durch Google nie zugestimmt. Auch verstoße das Auslesen gegen amerikanische Abhörgesetze und den Schutz der Privatsphäre. Die Juristen berufen sich dabei auf Gesetze, die noch aus den Siebzigern stammen und ursprünglich den Datenverkehr zwischen Telefonfirmen und ihren Kunden regeln sollten.
Google beantragte derweil, die Klage abzuweisen und begründete dies unter anderem damit, dass man mit Verschicken einer E-Mail an ein Gmail-Konto die Datennutzung implizit absegne – ohne Erfolg. Amtsrichterin Lucy Koh gab dieser statt und stellte so die Weichen für ein neues Verfahren. Die Anwälte der Kläger wollen sich nun daran setzen, möglichst viele Mitstreiter für eine Sammelklage zu finden. Das wären laut Antrag womöglich sogar „alle amerikanischen Nicht-Gmail-Nutzer, die eine Nachricht an einen Gmail-Nutzer geschickt und eine Antwort bekommen haben oder eine Nachricht von einem Gmail-Nutzer empfangen haben.“ Oha. Das sind ja doch einige.
Gmail-Nutzer vs. Nicht-Gmail-Nutzer
Allerdings geht es nicht nur und in erster Linie um die Nutzer von Gmail, sondern generell um Maildienste, die über Google-Server laufen. Mountain View bietet schließlich ebenfalls kostenpflichtige und werbefreie Maildienste an, so zum Beispiel über Google Apps for Education. Auch zahlreiche Unis verwalten ihre Mails mit Google-Technik, etwa die University of California.
Jura-Professor Chris Hoofnagle, Direktor des dort ansässigen Berkeley Center for Law & Technology und Datenschutzfachmann sieht sich bewusst getäuscht. „Wir haben dieser Nutzung unserer Daten nie zugestimmt, und rückblickend fühle ich mich, als relativ erfahrener Akteur in diesem Feld, von Google in die Irre geführt“, erklärte Hoofnagle gegenüber „Ars Technica“.
Auch die verantwortliche Richterin sieht die Google-Praktiken kritisch. Selbst aus den Gmail-Nutzungsbedingungen werde nicht explizit klar, dass Daten erfasst und Nutzerprofile angelegt werden. Google selbst bewertet das Verfahren hingegen als Versuch, „normale“ Geschäftspraktiken zu kriminalisieren. Man muss wohl kein Prophet sein, um zu erkennen, dass sich da ein langwieriger Prozess ankündigt.
Bild: Robert Scoble / Flickr (CC BY 2.0)