Über die GEMA kann man sich vortrefflich streiten: Die etlichen Video-Sperrungen auf YouTube durch nicht eingeräumte Rechte nerven die Netzgemeinde, das nicht lizensierte Benutzen von geschützter Musik in Home- und Katzenvideos die Künstler. YouTube setzt jetzt auf eine eigene Sammlung freier Hintergrundmusik.
Kampf gegen die vielen Sperrungen
In der neuen Audio-Bibliothek von YouTube befinden sich schon 150 Tracks, die YouTube zum kostenlosen Download bereitstellt. Die Stücke dürfen anschließend nur in Verbindung mit einem Video benutzt werden. Nicht erlaubt ist also die Weitergabe zu anderen Zwecken. Außerdem ist es untersagt, damit illegale Inhalte musikalisch zu untermalen. Mehr – so der Stand jetzt – schreibt YouTube nicht vor.
Die Videoplattform versucht damit, den vielen Sperrungen wegen nicht eingeräumter Wiedergabe- und Nutzungsrechte entgegenzuwirken. Denn diese sind mitunter ziemlich absurd – etwa bei dem Video von einem Meteoritenabsturz, das mit einer Dashboard-Kamera aus einem Auto gefilmt wurde. Das Problem: Im Hintergrund lief ein schwach hörbares Radio.
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Das Ergebnis: In Deutschland war der Clip nicht zu sehen. Ein weiteres Beispiel war das Radiointerview von Medienjournalist Jörg Wagner mit Sänger Ingo Pohlmann, das kurz nach der Veröffentlichung nicht mehr zu sehen war, weil wenige Sekunden Musik von Pohlmann lief.
Bewusstsein für Musikrechte wird gestärkt
Leider gibt es auch viele Fälle, in denen man Künstler, Musiklabels und auch die GEMA verstehen kann. Häufig wird urheberrechtlich geschützte Musik unachtsam in Videos verwendet. Alternativen bieten Plattformen wie Jamendo, wo Musik zumindest bei nicht-kommerziellem Gebrauch mit CC-Lizenz angeboten wird. Leider sind aber eben diese Plattformen nicht flächendeckend bekannt und werden daher zu selten verwendet. Allerdings ist auch dann keineswegs sicher, dass die GEMA nicht doch noch anklopft. So schreibt etwa Jamendo in der FAQ-Sektion unter Verweis auf die eigene kostenpflichtige PRO-Lizenz:
Die Creative Commons Lizenzen BY und BY-SA besagen, dass die Künstler nichts gegen die kommerzielle Verwendung ihrer Musik einzuwenden haben, was aber nicht bedeutet, dass sie auf ihre Entlohnung verzichten. Die Lizenz von Jamendo PRO garantiert Ihnen juristisch einwandfrei, dass Ihre kommerzielle Verwendung der Musik (Beschallung von Multimediaprojekten) keine Ansprüche von Verwertungsgesellschaften(wie der GEMA) nach sich ziehen wird.
Der einfache Download eines Tracks auf jamendo.com reicht nicht aus, um juristisch zu beweisen, dass die Künstler keiner Verwertungsgesellschaft angehören. Wenn Sie bei Jamendo PRO eine Lizenz erwerben, erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie bei einer Kontrolle den Verwertungsgesellschaften vorlegen können. Dieses Zertifikat wird von den Gesellschaften anerkannt.
Auf der sicheren Seite ist man also auch hier letztendlich nur, wenn Geld fließt. Bei der Audio-Bibliothek von YouTube besteht dieses Problem nicht. Die Tracks sind zwar oft nur standardmäßiges Hintergrundgedudel, teilweise jedoch auch richtig gut einsetzbar.
GEMA-Alternative gegründet
Derweil tut sich auch außerhalb von YouTube etwas im Musikrechte-Dschungel. Während die GEMA in Deutschland bislang die einzige Möglichkeit für Künstler ist, ihre Musikrechte vertreten zu lassen, hat sich gestern in Hamburg eine Alternative gegründet: Die Cultural Commons Collecting Society (C3S).
Die C3S möchte eine einfachere, flexiblere und freiere Organisation zur Vertretung von Musikrechten werden. Bei einer zu diesem Zweck gestarteten Crowdfunding-Aktion sind bisher knapp 100.000 Euro eingesammelt worden – das Doppelte der Finanzierungsschwelle, die Hälfte des angepeilten Ziels. Noch vier Tage kann auf Startnext für C3S gespendet werden. Bei Erreichen des Ziels winken vom Land Nordrhein-Westfalen noch mal 200.000 Euro zur „Entwicklung einer Softwareplattform, die das Abrechnen von Multimedia-Dateien erleichtern und freiwillige Zahlungen von Konsumenten an die Ersteller von Medieninhalten ermöglichen soll“, wie die Kollegen von heise im August berichteten.
Bis zum richtigen Start von C3S dürfte aber noch einiges an Zeit vergehen. Erst 2015 soll der Antrag als Verwertungsgesellschaft beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden.
Bild: Screenshot