Beim Österreichischen Rundfunk (ORF) geht momentan in Sachen Social Media die Post ab. Zuerst hagelte es heftige Kritik in Richtung Karlheinz Kopf, der als Mitglied der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) strenge Regeln für ORF-Redakteure auf Twitter forderte. Nun verbietet der Bundeskommunikationssenat dem ORF die Facebook-Präsenz.
„Verfassungswidriger Vorschlag“
„Wir brauchen Regeln für ORF-Redakteure, die sich online völlig abseits von Objektivität bewegen. Was sie im ORF nicht dürften, leben sie dort in einer unglaublichen Extensität aus“, sagte Karlheinz Kopf am Freitag im „derStandard“-Interview. Die ORF-Journalisten zeigten sich anschließend erbost. Armin Wolf, Moderator von „ZiB 2“, schrieb etwa auf seiner Facebook-Seite:
Man würde meinen, dass der Klubchef einer Regierungspartei weiß, dass das, was er da vorschlägt, geradezu absurd verfassungswidrig wäre. […] Völlig ungeregelt bliebe ja dann immer noch, was wir ORFler so in der Kantine bereden, im Freundeskreis oder mit unseren Partnern. Und dringend gesetzlich vorschreiben müsste man natürlich auch, dass ORF-MitarbeiterInnen bei Wahlen ihre Stimme ausgewogen und unparteiisch zu vergeben haben, also entweder weiß wählen oder bei jeder Wahl nachweislich eine andere Partei.
Social Media-Guidelines statt politische Restriktion
Fakt ist – und das erlebt man nicht nur beim ORF, sondern in anderen Unternehmen, Medienhäusern und Konzernen auch – dass immer wieder mehr oder weniger große Skandale durch Postings von Politikern, Journalisten oder Mitarbeitern eines Unternehmens entstehen. Das liegt teils an missverständlicher Ausdrucksweise, teils an Ansichten, die nachher dem Unternehmen angelastet werden.
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Diese Probleme sollten nach Ansicht der ORF-Mitarbeiter aber nicht von der Politik gelöst werden, sie sollten keine Zwänge für ihre Social Media-Nutzung aufgebrummt bekommen. Man kann diese Dinge, wie das auch bei vielen Unternehmen schon der Fall ist, mit Social Media-Guidelines für Mitarbeiter lösen. Nicht umsonst finden sich in Twitter-Profilen inzwischen häufig die Hinweise: „Arbeite für XYZ, poste hier aber privat“ oder „RTs ≠ Zustimmung“ (, die ich persönlich für sinnfrei halte. Warum nicht einfach den Arbeitgeber weglassen?).
Forenverbot statt Facebook-Verbot
Die Empörung ist verständlich, hat ihren Höhepunkt aber noch nicht erreicht. Am Dienstag wurde bekannt, dass der Bundeskommunikationssenat (BKS), also die oberste Rundfunkbehörde in Österreich, dem ORF die Nutzung von Facebook wieder verbietet. Wieder, weil das im ORF-Gesetz verankerte Facebook-Verbot erst Ende Juli 2013 vom Verfassungsgerichthof (VfGH) aufgehoben wurde. Schon 2012 hatte der Bundeskommunikationssenat 39 Auftritte in sozialen Medien beim Verfassungsgerichthof und beim Verwaltungsgerichthof beanstandet und damit verloren.
Nun geht es um das Forenverbot. Der Bundeskommunikationssenat verbietet dem ORF anhand einer ebenfalls im ORF-Gesetz verankerten Regelung die Bereitstellung ständiger Foren. Danach darf der ORF keine Kommentare und Postings auf den Fanseiten zulassen. Da dies bei Facebook aber nicht möglich ist, läuft das Verbot erneut auf ein gesamtes Facebook-Verbot hinaus.
Erneute Klärung vor Gericht
„Ich bin fassungslos, wie der BKS das Facebook-Verbot ‚durch die Hintertüre‘ wieder einführt“, wird ORF-Chef Alexander Wrabetz zitiert. In einer Stellungnahme von FM4 des ORF heißt es:
Der ORF wird gegen diesen beispiellosen Eingriff in die Meinungsfreiheit neuerlich die Höchstgerichte anrufen. Bis zu einer Entscheidung sind wir allerdings gezwungen, alle Kommentar-Funktionen auf unserer Facebook-Seite zu deaktivieren. Das heißt: Wir dürfen zwar weiterhin posten – und werden das auch tun – aber ihr dürft leider nicht mehr kommentieren oder auf unsere Pinnwand schreiben.
Nun müssen also wieder die Gerichte über das Facebook-Ver… pardon, das Forenverbot entscheiden. Der Kampf des ORF um seine Social Media-Auftritte geht also in die nächste Runde.