Jörg Wagner ist sauer. Zumindest scheint es so, wenn man seinen jüngsten Blogeintrag liest. In „Hallo Sony Music Entertainment…“ beschwert sich der Medienjournalist darüber, dass YouTube mal wieder Videos sperrt. Diesmal eines, das nur einen Bruchteil urheberrechtlich geschütztes Material enthält – und zudem noch Promotion für einen Künstler darstellt.
Laut Wagner handelt es sich bei dem Clip um ein „ganz normales abgefilmtes Radiointerview“, Visual Radio eben. Zu Gast ist Ingo Pohlmann, ein deutscher Sänger. Das Interview wird im Rahmen der IFA für das IFA-Radio aufgezeichnet. Wagner beschreibt die gesperrte Stelle so:
Ingo Pohlmann wippt mit dem Kopf zu einem Bruchteil seines eigenen Titels, hat Spaß an der eigenen Musik. Ich hätte es wegschneiden können. Ich hätte jedoch die Persönlichkeit Pohlmann beschnitten, weil dieser Ausschnitt ihn so zeigt, wie er ist: jemand der Spaß an der Musik hat, der umsich herum die Welt vergessen kann, der dabei nicht abgehoben ist. Möglicherweise hätte ich eine Lizenz beantragen müssen. Bei SME und bei YouTube. Oder auch bei der GEMA. Was weiß ich.
Wagners „was weiß ich“ ist hierbei ein guter Punkt. So ganz ist nämlich nicht klar, wer was wo wann und vor allem wie beantragen muss, damit YouTube nicht zickt. Der Sperrtext „Leider ist dieses Video, das Musik von SME beinhaltet, in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat“ sei laut Wagner „Blödsinn“.
Neue Stellenangebote
Content- & Social Media Manager:in (m/w/d) fischerAppelt in Hamburg |
||
Content Creator Social Media (m/w/d) Erlebnisbauernhof Gertrudenhof GmbH in Hürth |
||
Studentisches Praktikum – Video- & Social-Media-Marketing im Bankwesen (m/w/d) Taunus Sparkasse in Bad Homburg vor der Höhe |
„YouTube“, das Reizwort
Das bestätigt auch Michael Matthias Morr, Journalist, in den Kommentaren unter dem Artikel: „Die Sperrung dürfte von Sony Music Entertainment ausgehen. YouTube verwendet ja die sogenannte Content-ID, um Rechteinhaber (in diesem Fall das Musiklabel) zu benachrichtigen, wenn Werke aus ihrem Repertoire verwendet werden“, schreibt er. Und weiter:
SME hat dann die Wahl, ob sie nichts machen möchten, ob sie das Video sperren möchten – oder ob sie es monetarisieren wollen – dann wird Werbung vor deinem Video geschaltet, und SME erhält einen Teil der Einnahmen. Diese Geschichte hat aber mit der GEMA tatsächlich gar nichts zu tun.
Schon seit Monaten versuche ich, von den größeren Musiklabels – darunter Sony Music Entertainment, Warner Music und Universal Music – Stellungnahmen zu diesem Thema zu bekommen. Sie blieben alle unbeantwortet. Offenbar scheint schon „YouTube“ als Reizwort in einer Frage zu genügen, um diese nicht zu beachten. (Übrigens kann man an anderer Stelle ganz hervorragend mit den jeweiligen Pressestellen zusammenarbeiten.)
Der Verlierer ist letztlich das Label
„Ich habe diese Erinnerung an einen tollen Musiker in meinem Kopf gespeichert. Die kann mir YouTube nicht nehmen. Oder wer auch immer hier sperrt. Blöd für Sony Music Entertainment, Pohlmann und die Fans“, schreibt Wagner zum Abschluss. Sein Blogpost ist in gewisser Weise eine Mahnung, bei Sperrungen endlich besser zu unterscheiden – zwischen Urheberrechtsverletzungen und journalistischen Inhalten, die letztlich auch zu viraler Promotion für einen Musiker werden können.
Davon abgesehen ist der Fall ein Paradebeispiel dafür, dass sich die Musikindustrie durch automatisierte Sperren nicht zuletzt vor allem selbst schadet. Vielleicht merkt man das ja auch irgendwann in den Konzernzentralen.
Bild: Screenshot