Für Lehrer in Baden-Württemberg sind soziale Netzwerke ab sofort passé. Zumindest im schulischen Alltag muss man von nun an auf Facebook und Co. verzichten. So will es das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg; und dazu hat es eine neue Leitlinie veröffentlicht. Hauptgrund des Verbots sind datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber Firmenservern, die nicht in der EU stehen.
Klare Grenzen
Auf der Seite des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg ist die neue Leitlinie zu finden. Bezeichnenderweise läuft sie unter dem Titel: „Handreichung … zum Einsatz von ‚Sozialen Netzwerken‘ an Schulen“. Wem sie die Hand reichen ist dabei aber nicht ganz klar.
Zumindest Lehrer wissen nun woran sie sind: Soziale Netzwerke sind für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten generell verboten. Im Klartext: Kommunikation über Facebook und Co. ist zwischen Lehrern und Schülern sowie zwischen Lehrern untereinander verboten. Dazu gehören alle Chats, Emails, Materialseiten, Lerngruppen, Terminvereinbarungen und so weiter.
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Fanpages von Schulen sind ebenfalls nicht gerne gesehen. Am besten sollten sie ausschließlich auf die Homepage der Schule verlinken. Auch hier sind persönliche Daten selbstverständlich tabu.
Grundsätzlich sind aber auf den ersten Blick nicht alle Sozialen Netzwerke betroffen. Konkret heißt es:
Generell ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der schulischen Arbeit auf Sozialen Netzwerken von Anbietern unzulässig, soweit deren Server außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes betrieben werden, es sich um US-Amerikanische Unternehmen handelt oder ein Zugriff von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes möglich ist.
Spätestens mit dieser weitreichenden Formulierung ist klar: Finger weg von sozialen Netzwerken im Unterricht. Mails sind davon ausgenommen. Dafür gibt es eigene Richtlinien. Aber auch die machen es Lehrern alles andere als leicht, ihren Unterricht über das Internet zu gestalten. Grundsätzlich ist stets eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich, personenbezogene Daten sind zu verschlüsseln.
Facebook für Bildungszwecke erwünscht
So ganz realitätsfern ist aber auch die Landesregierung nicht. Ausdrücklich erkennt man an, dass die modernen Netzwerke längst zum Alltag deutscher Schüler gehören. Facebook-Bildung ist deshalb ausdrücklich erlaubt. Schüler dürfen beispielsweise anhand ihres persönlichen Profils Funktionalitäten im Unterricht erläutern. Nur zu einer Mitgliedschaft darf niemand gezwungen werden.
Soweit so gut. Die Kenntnisse von Lehrern über die Thematik stehen auf einem anderen Blatt. Ebenso die technische Ausstattung der meisten deutschen Schulen. Naheliegender Weise sind diese Aspekte zwar nicht Bestandteil der Richtlinie, sie lassen einen aber daran zweifeln, ob Schulen unter den gegebenen Bedingungen der richtige Ort sind, um jungen Menschen etwas über social media zu erzählen.
Wie ging das nochmal ohne Internet?
Um noch mehr schwarz zu malen: Ein bisschen hört sich die neue Dienstvorschrift so an, als ob jemand in Baden-Württemberg einfach den Stecker rausgezogen hat. Sicher, die datenschutzrechtlichen Bedenken sind absolut nachvollziehbar. Sie sind aber andererseits auch nicht neu. Nach meinem Verständnis hätte die Richtlinie zumindest klare Alternativen für die alltäglichen Anforderungen des Schulalltags aufzeigen müssen. Zurück zum Rundbrief per Post kann hier nicht die richtige Antwort sein.
Die Regierung ist hier nach meinem Verständnis auch nicht ohne Optionen. Sie hätte beispielsweise praktikable und klar verständliche Standards mit eindeutigen Anleitungen erstellen können; oder Zertifizierungen von Anbietern. Die aktuellen Email-Leitlinien sind eben nicht wirklich praktikabel.
Erst einmal mit einem Verbot um die Ecke zu kommen ist deshalb nur eine sehr suboptimale Lösung. Immerhin: Selten zuvor hat man datenschutzrechtliche Bedenken so ernst genommen wie aktuell, im Nebel der NSA-Schnüffelei.
Bild: Weisserstier (CC BY 2.0)