Seit nunmehr acht Jahren läuft das Verfahren zwischen der amerikanischen Autorengewerkschaft und Google um Google Books. Nun hat Google vor einem Berufungsgericht einen Etappensieg errungen, der zumindest das Ende des Verfahrens einläuten könnte.
Google drohen Kosten von 3 Milliarden Dollar
Wie so häufig wird Google vorgeworfen, Urheberrechte zu verletzen und mit Inhalten anderer Geld zu verdienen. Bei der Entwicklung von Google Books hat der Internetgigant 20 Millionen Bücher eingescannt – natürlich ohne vorher die Urheber zu fragen. Die Autorengewerkschaft verlangt daher 750 Dollar pro geschütztem Buch, womit für Google Kosten von mehr als 3 Milliarden Dollar entstehen würden.
Der Suchmaschinenkonzern hingegen beruft sich auf einen Grenzbereich im Urheberrecht (Fair Use) und argumentiert, dass Autoren sogar davon profitieren würden, wenn ihre Bücher bei Google Books wiedergefunden würden.
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Bezirksgericht weist Massenklage ab
Unter der Fair-Use-Regelung wird der Urheberschutz ausgehebelt, beispielsweise, wenn etwas zitiert oder parodiert wird. Auch kann man der Argumentation folgen, dass durch das Indexieren eines Buches im Prinzip ein neues Produkt entsteht, was ebenfalls unter die Fair-Use-Regelung fallen würde.
Der Vorteil der Fair-Use-Klausel für Google: Diese muss auf Einzelbasis erfolgen und verhindert somit die Massenklage. Und genau dieser Fall ist nun eingetreten: Das Berufungsgericht hat das Bezirksgericht damit beauftragt, zunächst über die Fair-Use-Regelung zu entscheiden und somit die Massenklage zurückgewiesen. Gleichzeitig ist die Entscheidung des Bezirksgericht als Hinweis zu werten, dass Google Books tatsächlich unter die Fair-Use-Klausel fallen könnte.
Die Zeit spielt Google in die Hände
Für Google bringt die Entscheidung des Bezirksgericht zwei Vorteile mit sich: Einerseits wäre es ein Sieg auf ganzer Linie, wenn man von den Vorwürfen der Urheberrechtsverletzungen komplett freigesprochen wird. Andererseits können die Autoren vorerst nicht mehr gemeinsam klagen, sodass jeder Urheber nun einzeln klagen muss. Das kostet Geld und ist aufwändig – so wie natürlich das gesamte Verfahren.
Die Zeit spielt Google also in die Hände und da eine Gruppe großer Verlage letzte Woche eine anderweitige Einigung mit dem Suchmaschinenkonzern erzielt haben, könnte es durchaus sein, dass die Autorengewerkschaft ebenfalls versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Außergerichtliche Einigung wurde zurückgewiesen
Paradoxerweise wurde solch eine Einigung schon in 2011 gefunden, doch vom Bezirksrichter Denny Chin auf Bedenken von Google-Konkurrenten hin zurückgewiesen. Nun hat Chin den Fall wieder auf seinem Schreibtisch und muss einen Vier-Stufen-Test durchführen, um die Fair Use-Regelung zu überprüfen. Gleichzeitig scheint es, als ob Google bei einer etwaigen Entscheidung hierüber auch einen kleinen Vorteil habe.
Mit einer schnellen Einigung ist also nach wie vor nicht zu rechnen, doch die jüngste Entscheidung des Berufungsgerichts ist für Google Gold wert und man kann sich erst einmal zurücklehnen und abwarten, wie die Autorengewerkschaft reagiert. Genüsslich lässt Google schon verlautbaren, man begrüße das Urteil und warte nach wie vor auf ein Statement der Gewerkschaft. Mal schauen, was die dazu sagen.
Bild: Google