Die Abmahnindustrie boomt in Deutschland. Wer sich wundert, warum es so schwer fällt, Deutschland als Technologiestandort ernst zu nehmen, der muss neben Leistungsschutzrecht, Drosselkom und Co. nur einmal auf die letzten Abmahnfälle schauen. Zahlreiche dieser Abmahnungen gehen auf das Konto von Anwälten, die sich auf Urheber- und Impressumsrechtsverstöße spezialisiert haben und damit ihre Taschen reichlich füllen.
Unklare Rechtslagen
In Deutschland ist es Pflicht, als nicht privater Seiten-, Blog- oder Onlineshop-Betreiber ein Impressum zu führen. Leider sind die Grenzen bei der Definition von „privat“ schwammig und so sollte sich jeder, der ein Blog betreibt, mit der Angabe seiner Kontaktdaten und ein paar Zeilen zur Haftung und dem Urheberrecht absichern. Doch nicht nur Blogs sind von dieser Regelung betroffen, auch Social-Media-Profile bedürfen eines Impressums.
Das ist bei Facebook-Seiten schon länger klar und auch hier ist die gesetzliche Grundlage nicht ganz eindeutig. So muss ein Impressum auf einer Facebook-Seite etwa gut sichtbar sein, darf aber nicht – wie der von Facebook vorgegebene Reiter – „Info“ lauten. Man kommt also nicht umher, den Link zum Impressum entweder in den klein bemessenen Platz der Infobox zu platzieren oder eine eigene App dafür zu nutzen und einen neuen Reiter aufzumachen (siehe Bild).
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Abmahnungen vorbeugen!
Nun musste sich das Landgericht Berlin aber nicht mit Facebook, sondern erstmals mit Google+ beschäftigen. Zwei Unternehmer hatten sich gegenseitig abgemahnt – auf der einen Seite wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes und auf der anderen Seite wegen der fehlenden Kennung der Google+-Seite. Weil der wegen des Impressumsverstoßes abgemahnte Unternehmer die Frist verstreichen ließ, kam es zum Rechtsstreit, den das Landgericht Berlin zugunsten des Abmahners entschied und eine einstweilige Verfügung verteilte.
Laut Florian Skupin, der den Fall auf e-Recht24.de behandelte, liegt speziell zu Google+ bisher zwar nur ein einzelnes Urteil vor. Doch könne man daraus bereits eine Tendenz für zukünftige Rechtsstreits ablesen: „Es kann jedem Betreiber einer geschäftlich genutzten Social-Media-Seite demnach nur empfohlen werden, sicherzustellen, dass auf den Profilen eine vollständige Anbieterkennung eingebunden wird. So lässt sich teuren Abmahnungen vorbeugen, die durch Mitbewerber drohen könnten“, schreibt er. Diese kann im Infobereich der Google+-Seite eingetragen werden; alternativ ist es möglich, direkt auf die eigene Website und das dortige Impressum zu verlinken.
Damit ist ein weiterer Punkt im Impressumsrecht erstmals geklärt, schließlich hatte man Google+ bei juristischen Fragen rund um dieses Thema bislang gar nicht auf dem Zettel. An der unklaren und schwammigen Definition der Impressumspflicht ändert das aber leider auch nichts.
Lieber Tobias,
vielen Dank für deinen hervorragenden Artikel. Es ist erfreulich und betrüblich zugleich, dass zwar die Deutschen mehr und mehr die sozialen Netzwerke für sich entdecken, auf der anderen Seite das aber auch den üblichen Abschaum auf die Tagesordnung ruft, der keine Möglichkeit auslässt, Kapital aus Nutzungsfehlern zu schlagen.
Eine kleine Anmerkung habe ich noch: Wie du ja geschrieben hast, ist es laut der aktuellen Rechtslage notwendig, auf nicht privat verwendeten Seiten ein Impressum zu führen. Das gilt auch für die mobile Version der Seite. Da aber bspw. Facebook in seiner mobilen Variante keine Apps darstellt (die kleinen Felder, in der auch die Follower-Zahl angezeigt wird), ist also nach momentaner Rechtslage eine Impressumsanzeige in diesen Feldern nicht ausreichend. Solange sich daran nichts ändert, bleibt Unternehmensseiten nur die Infobox, um ihren Link zum Impressum darzustellen.
Ich wünsche dir eine schönen Start in die Woche. Beste Grüße, Jan
Warum ist es schwer Deutschland als Technologiestandort ernst zu nehmen, weil es hier eine Impressumpflicht für gewerbliche Seiten gibt?
Nächste Woche auf basicthinkig… Achtung, Firmenseiten auf Xing benötigen auch ein Impressum. Oh Schreck, oh Schreck.
Warum lässt sich nicht einfach Rechtssicherheit schaffen indem man eine Impressumpflicht für gewerbliche Seiten mit einer Gewerbeanmeldung bzw. der Ausführung eines Gewerbes Verbindet, soll bedeuten nur wer einen „Gewerbeschein“ besitzt und keine Privat Leute.
Was ist daran so Schwer Rechtssicherheit im Gesetz zu schaffen?
Das Problem ist doch, dass ein Impressum verlangt wird, obwohl diese Social Media-Dienste so etwas überhaupt nicht in deren Seiten-Design vorsehen. Wo soll ich denn bitte bei Twitter ein Impressum sinnvoll hinterlegen, das zudem aber auch jeder sofort findet?
@ Jan: Vielen Dank für dein Lob und deine Anmerkung. Das ist gut zu wissen und wurde von mir nicht bedacht!
@ Oliver: Es geht dabei darum, dass z.B. die Politik nichts gegen diese Abmahnwellen unternimmt. Nicht um die Impressumspflicht als solche.
@ Mika B. Sag das den Juristen. Eigentlich ganz einfach, oder? 😉
@ Carsten: Stimme dir zu. Aber Facebook, Twitter und Co. interessiert es halt recht wenig, was das deutsche Impressumsrecht vorsieht…
Vielen Dank euch, für eure Kommentare.
Hier müsste die Politik endlich ein Riegel vorschieben.
Zu einen den Impressumspflicht richtig definieren. So wie schon geschrieben sollte dies mit eine Gewerbeanmeldung oder eine freiberufliche Tätigkeit verbunden und dann verpflichtend sein.
Weiterhin muss endlich eine Obergrenze für solche einfache Abmahnungen her. Mehr wie 80 Euro sollte verboten werden.
Wenn dann noch ein Gesetz kommt der Anwaltsbüros dazu verpflichten würde maximal 50% von Ihre Tätigkeit und Einnahmen in solche Abmahungen zu tun, wäre alles iun Lot.
Für die wirklich große Fische die massiv gegen Rechte verstossen sehe ich und es jeden ein, das diese auch entsprechend bestraft werden.
Derzeit scheint es aber so zu sein das gefühlte 97% der Abmahnung nur wegen scheinbare Fehler versandt werden und vor allen die kleinen sich kaum trauen dagegen vorzugehen.
Viele Anwälte der Abmahn Mafis gehen bewusst davon aus, das die meisten deren kleine Fische die oftmals nicht gerechte Kosten die selbst bei ein Serien Abmahnung oftmals mehrere hundert Euro betragen zahlen.
Hinzu kommt das der tatsächliche Kostenaufwand für solche Serien Abmahnung oftmals bei weniger als 30 Euro liegt.
Diese Tatsche ist auch bei viele Politiker bewusst, aber solange eine Partei an die Regierung ist deren Wähler zum gute Teil aus Anwälte besteht (FDP) so lange wird sich nichts tun.
Lieber Tobias,
sicherlich ist der Artikel auf allfacebook.de: http://allfacebook.de/pages/mit-5-schritten-zum-sicheren-facebook-impressum-update-nach-designanderungen
bekannt.
Lieber Jan,
nicht alle Anwälte sind Abschaum…;)
Lieber Mike B.,
weil auch ein Gewerbetreibender oder Freiberufler ein Privatleben hat, private Seiten betreiben darf und Seiten nicht danach unterschieden (also gewerblich oder privat) werden können, ob ich diese unter meinem Namen oder dem Namen der Firma betreibe. Andererseits gibt es auch Privatpersonen, die sich nicht einmal darüber im klaren sind, dass sie gewerblichen Handel betreiben und somit selbstverständlich auch keinen Gewerbeschein haben…
https://beck-aktuell.beck.de/news/olg-hamm-bejaht-gewerblichen-handel-bei-verkauf-von-250-neuen-akkus-auf-ebay-ber-l-ngeren
Auch wenn mein Beitrag etwas spät erfolgt, da ich erst jetzt hierauf gestoßen bin, bedanke ich mich jedenfalls bei Tobias für den äußerst nützlichen Beitrag und wünsche schon mal ein schönes Wochenende. Mario Schülzke