Die britische Regierung legt einen Gesetzentwurf vor, der tausende Bilder quasi rechtefrei macht – zum Nachteil ihrer tatsächlichen Urheber. Der sogenannte „Instagram Act“ – die offizielle Bezeichnung lautet „Enterprise and Regulatory Reform Act“ – könnte das britische Urheberrecht laut einem Bericht von „The Register“ auf fundamentale Weise verändern. Denn die neue Regelung, die bereits die offizielle königliche Genehmigung hat und im Parlament wohl auch bestätigt wird, verschiebt die Rechtslage – zum Nachteil von Illustratoren, professionellen Fotografen und begeisterten Amateuren, die ihre Werke ins Internet stellen.
Free for all
Künftig soll eine Art Fundbüro-Prinzip gelten: Kann ein Foto nicht mehr eindeutig einem Urheber zugeordnet werden, darf es von seinem „Finder“ frei verwendet werden. Allerdings sind bei vielen Fotos im Internet keine Metadaten zu Herkunft und Urheber zu finden – sei es weil diese nie eingetragen wurden oder weil sie bei der Nutzung durch Dritte gelöscht wurden, absichtlich oder unabsichtlich. Wer in Zukunft ein solches Werk ohne eindeutige Information zum Inhaber – so genannte „orphan works“ – nutzen möchte, dem reicht schon eine „gewissenhafte Suche“, um auf der sicheren Seite zu sein. Was immer das letztendlich heißen mag.
Und wenn besagte Nachforschungen keine weiteren Informationen hervorbringen, steht auch der kommerziellen Verwendung eines solchen Fotos nicht nur nichts mehr im Wege: Sie soll in Großbritannien ausdrücklich zulässig werden, wobei das Material beliebig verwendet werden kann. Das Gesetz ermöglicht sogar die Sub-Lizenzierung von Fotos, also den Weiterverkauf von Nutzungsrechten. Und der wirkliche Urheber geht bei der ganzen Geschichte völlig leer aus.
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Rechtefrei mal ganz anders
Die öffentlichen Reaktionen sind voraussehbar: Als Instagram letztes Jahr im Dezember seine Nutzungsbedingungen änderte und sich darin bestimmte Vermarktungsrechte einräumte, ging ein Aufschrei durch das Netz. National Geographic drohte an, seinen Account zu schließen, und deutsche Rechtsanwälte und Datenschützer meldeten laute Bedenken an. Tags drauf ruderte Instagram zurück, entschuldigte sich wortreich für die missverständliche Formulierung und änderte die entsprechenden Abschnitte der Nutzungsbedingungen erneut. Mittlerweile ist zwar etwas Gras über die Sache gewachsen, der Bilderdienst hat dennoch die Hälfte seiner monatlichen Nutzer verloren.
Das funktioniert bei dem Vorhaben der britischen Regierung natürlich nicht. Das Gesetz stellt in Frage, was eigentlich einfach und naheliegend ist – wer etwas kreiert, dem gehören auch die Rechte daran, und er kann jemand anderen verklagen, wenn der sein Werk ohne Zustimmung nutzt. Wer da nicht mitspielen will, muss sich wohl künftig etwas einfallen lassen. „The Register“ sieht drei mögliche Konsequenzen, die aus dem neuen Gesetz entstehen könnten: Von einer Klagewelle der rechtmäßigen Urheber gegen den Staat Großbritannien, über das großflächige Verschwinden kreativer Werke aus dem Internet von Seiten der Urheber (damit es eben nicht ohne ihre Einwilligung kommerziell genutzt wird) bis hin zur makroökonomischen Ebene.
Bild: copyright in focus of a magnifier / Shutterstock
Ich finde Bilder welche lediglich die Wirklichkeit oder Ereignisse Darstellen sollten nicht mehr unter das Urheberrecht fallen, dies war eventuell vor 100 Jahren sinnvoll als Fotografieren noch ein Handwerk war und mit der Malerei auf einer Stufe gestellt wurde.
Heute ist Fotografieren ein einfaches Massenphänomen, so das ich außer Persönlichkeitsrechte und beim gewerblichen Handel damit keine anderen Gründe mehr sehe welche Schutzwürdig sind.
Bei Künstlerischen oder verfremdeten Bildern mag ein Urheberrecht noch gerechtfertigt sein.
@Mika:
Wundere dich nicht, wenn künftig deine Mutter oder deine Freundin für dich kocht und jemand dir das Steak vom Teller nimmt. Kochen kann heute quasi jeder. Es ist ja nicht so wie im Mittelalter, dass dort nur die reichen Menschen anderes als Abfälle zu essen hatten. Ich verstehe nicht wie jemand in der Zeit der Vernetzung sein Essen noch als „sein Essen“ bezeichnen kann. Ausser vielencht bei 5 Sterne-Gerichten, da kann ich es vieleicht noch verstehen.
(Sorry so ein unbedachtes Kommi hab ich lange nicht gelesen! (d**f wollte ich nicht schreiben!))
@Mika. B
Wie lange hat dieser kurze Text schon in der Schublade gelegen — 8o Jahre?
Zum Beitrag selbst:
de fakto ist hiermit in GB der in den USA schon 2oo6 und ’o8 am massiven Protest der weltweiten Urheberverbände gescheiterte „Orphan Works Bill“ umgesetzt.
Das Bilder, die seit Jahren auf zig Seiten zu sehen sind, freigegeben werden, finde ich OK. Aber das andere sich von Bildern unbekannter Herkunft die Rechte sichern können, ist ein Unding. Abmahnanwälte reiben sich sicherlich schon die Hände…
@ZerZero.de
@–Frank
Es geht mir nicht um Berufsfotografen, welche auch weiterhin für ihre Auftragsarbeiten entlohnt werden sollen.
Sondern um Millionen von Bildern meist eher Zufällig geschossen aus Smartphone, Digitalknipsen ect. im Internet, sollen diese wirklich alle unter das strenge Urheberrecht fallen und somit Futter für die Abmahnanwälte?
Es müsste doch möglich sein auch bei einem Foto, wie bei jedem anderen Produkt eine „Wertigkeit“ festzulegen um zu sagen was daran oder welches urheberrechtlich schützenswert ist oder zumindest eine Abstufung vorgenommen werden können.
Alternativ vielleicht das Fotos im Netz unterhalb einer bestimmten Auflösung oder Pixelgröße Urheberrechtsfrei sind?
@MikaB.
… da haste dir ja einen Vauxpas geleistet.
Zitat:“… als Fotografieren noch ein Handwerk war …“
Ist es das heute nicht mehr? Im Gegenteil, heute sind Bereiche in der Fotografie hinzugekommen, die damals noch unfotografierbar waren, für die man mehr Verständnis braucht, als den Auslöser zu drücken. Wenn ich mir so die „fotografischen Kunstwerke“ mancher Leute anschaue, denke ich mir so: Warum hat der denn nicht mal einen Fotokurs besucht …. Ich könnte sicherlich noch ewig an dem Thema weiterschreiben, es ist einfach zu umfangreich. Sorry Mika will dich nicht persönlich angehen aber von Fotografie, scheint es, hast du keinen Plan.
Was die Bildrechte angeht, ist das so eine Sache. Es gibt eine klare Rechtssprechung darüber. Meine persönliche Meinung kommt da deiner Auffassung sehr nahe. Wenn ich keine Persönlichkeitsrechte verletzt sehe und das Bildmaterial nicht gewerblich genutzt wird, ist es mir egal, ob mein Landschaftsfoto, Stadtansicht, Makro-Blumenbild oder sonstiges irgendwer anderes im Netz zeigt.
Was aber mal gar nicht geht ist, dass ein Anderer sich Rechte für ein nicht von ihm selbst gemachtes, im Web „gefundenes“ Foto erwerben kann. Das ist pervers aber das waren die Briten ja schon immer 😀
@Tom
Mit diesem Zitat meinte ich sehr wohl einen Unterschied zu Früher , selbst der Amateur musste damals etwas sorgfältiger mit dem analogen Fotomaterial Umgehen schon aus Kostengründen.
Die Digital Fotografie mit massenhafter günstigen auch auch qualitativ guten Geräten in Verbindung mit der Veröffentlichung oder Speicherung im Internet hat vieles Verändert, natürlich auch was die Qualität der Bilder angeht, wir meinten da schon ziemlich das gleiche.
Was natürlich nicht bedeutet das das man denn nicht mal einen Fotokurs besuchen sollte.
Nur hier geht es um die Bilder und dem komplizierten Rechten daran.
@Mika
Tatsächlich ist das Urheberrecht gar nicht so kompliziert, wie alle immer denken. Wenn ich ein Foto mache, dann möchte ich nicht, dass jemand ohne meine Erlaubnis damit sein Geld verdient. Wenn ich ein fremdes Foto nutzen möchte, dann frage ich den Urheber freundlich um Erlaubnis. Will er es mir nicht kostenlos erlauben, kann ich mir ein eigenes Foto machen, oder (weil ich vermutlich nicht so toll fotografieren kann) ich zahle halt die Gebühr. Was ist daran so schwer?
Das eigentlich perverse an der Sache ist nicht die Lockerung der Urheberrechte sondern, dass wenn ein Bild keinem Urheberrecht zugewiesen werden kann, dass derjenige der es „findet“ sich die Rechte daran sichern kann und auch noch weiterverkaufen kann. Das nenne ich dann pervers!!!
@Malte Knaack
Das Urheberrecht für Bilder und Texte war eine logische Sache bis das Internet kam, das Netz ist etwas Anderes als viele es sehen wollen,
dort gibt es kein „Dein und Mein“ ist dort etwas Veröffentlicht wird es Weltweit zum Allgemeingut.
Kennen sie noch den Urheber eines Witzes, welcher man sich gerade im Büro Erzählt oder des neusten Gerüchtes?
Wenn die Regierung sagt „Wer Privatsphäre will darf nicht öffentlich ins Internet“, sollte dies auch anderes Herum gelten „Wer sein Besitzrechte behalten will darf sie nicht im Internet öffentlich zugänglich machen“.
Das mit der freundlich um Erlaubnis bitten ist Richtig, nur oft findet man gar keine Urheber mehr oder welche sie einem im guten Glauben geben selbst gar nicht selbst die Rechte gar nicht oder nur Teilweise besitzen.
Oder was ist mit Bildverfremdungen ect., Photoshop ist schließlich heute Überall.
Schon sitzt man in der Abmahnfalle als Blogger wie auf Facebook und co.
Wer also das Urheberrecht für Bilder und Texte waren will, dürfte diese nicht öffentlich im Internet zugängig machen, wie auch ein Musiker seine Musik nicht frei zugänglich ins Netz stellen würde möchte er seine Rechte waren (Illegale Downloadseiten ist etwas Anderes) und die Probleme wären gelöst oder fangen gerade erst an….
Daher ja mein Vorschlag Bild Kopien im Netz in geringer Auflösung einfach vom Urheberrecht befreien, damit wären viele Probleme besonders in den Sozialen Medien gelöst.
@Mika B.
Ich weiss garnicht, was so kompliziert ist daran, einfach Dinge nicht zu nutzen, die einem nicht gehören…
Wenn ich nicht herausfinde, wessen Urheberrecht ein Text oder ein Bild unterliegt, dann benutze ich ihn einfach nicht. Ich arbeite täglich mit diesm Sujet und versuche – im Print- und Webbereich – Texte zu bebildern. Wie gerne würde ich ab und zu ein Bild benutzen, eine Skizze, oder ähnliches – das verkneife ich mir aber, wenn ich nicht herausfinde, wer das Werk verfasst hat oder wenn mir der Verfasser die Benutzung verweigert.
Dinge die im Netz veröffentlicht werden, sind doch nicht automatisch herrenlos… wie viele Fotografen veröffenliche aus Werbegründen auf ihren Homepages Bildergalerien und in Zeiten der hochauflösenden Displays auch in recht ordentlichen Auflösungen… Google findet die dann, wenn sie verschlagwortet sind und dann erscheinen sie in den Bildergebnissen… sind die Fotografen jetzt „selbst Schuld“ und ist ihre Arbeit jetzt „Allgemeingut“? Ich glaube, das musst du nochmal überdenken…
ich finde es respektlos gegenüber den Fotografen, aber sollte nicht ein Wasserzeichen im Bild die ganze Sache regeln. Dann ist eindeutig zuordbar, wem das Bild gehört. Rausretuschieren sollte ja noch strafbar bleiben, soweit ich das verstanden habe.
lg Justus
@Mika B. Was ist für dich künstlerisch und was nicht?
Laut Handwerksordnung sind Berufsfotografen Handwerker und daher schon mal per se keine Künstler. Und nun?
Wenn deiner Meinung nach Fotografieren ein einfaches Massenphänomen ist, warum sollte man die benötigten Bilder nicht selbst erstellen? Kann ja angeblich jeder …
Die Fotografie stand übrigens noch nie mit der Malerei auf einer Stufe und wird es auch nie.
@HeikeG
Dies sind Einstellungen welche zwar Richtig sind aber aus der bisherigen analogen Welt kommen, so funktioniert nun einmal das Internet nicht und kann es auch nicht Funktionieren.
Viele wissen leider bei der Diskussion gar nicht wie das Internet funktioniert, es wäre wirklich in der Sache einmal hilfreich das HTTP Protokoll zu Erklären, statt nur auf Google oder andere zu Schimpfen und warum damit alles Verbunden und eigentlich streng genommen „ein einziges großes Netz“ als “Allgemeingut” ist.
Schon beim Aufruf einer HTTP Webseite oder Link werden die Daten oder das Bild Übertragen und damit nach althergebrachten Vorstellungen schon von ihnen illegal Kopiert, damit wäre das ganze Netz und ihr Betriebssystem streng genommen eine illegale Bildkopiermaschine.
Schauen sie doch ruhig einmal in die Browser Charge oder den Temporären-Internetordner auf ihren Rechner auch Offline, alles voller „illegaler“ Kopien…. und nun ?
Wollen wir aber auch zukünftig alle vom Internet weiter Profitieren dürfen wir es nicht verbarrikadieren oder versuchen es in bestehende Gesetze zu Pressen welche nicht für diese Art von Medium geschaffen wurden.
Man konnte bisher auch nicht Verbieten das vielleicht mehre Leute ein Buch oder eine Zeitung lesen aber es nur einmal Bezahlen, heute können sofort es es Millionen lesen und haben es auf ihre Rechner schon gespeichert es gibt kein DRM für Augen oder Ohren.
Wer hier wirklich eine Lösung findet hätte meiner Meinung nach den „Nobelpreis“ Verdient. 😉
Naja, irgendwo werden hier Dinge vermümpelt, die rein logisch (nicht rechtlich, das Recht an sich ist teilweise sehr unlogisch) kaum miteinander was zu tuen haben – schon gar nicht für die Fotografen relevant sind.
Das mit der Kopie im Rechner beim Anschauen hat sich die Film- und Musikbranche als Hilfskonstrukt ausgedacht, um derer habhaft zu werden, die sich ein Film nur anschauen oder ein Musikstück halt nur illegal anhören. Keiner der Fotografen die sein Werk in’s Web reistellen haben etwas dagegen, dass man sich die Fotos anschaut, auch wenn man die zuvor auf die Rechnerfestplatte und in den Speicher transferieren muss. Das hat übrigens gar nichts mit dem HTTP-Protokoll zu tuen sondern mit der Tatsache, das die Dekodierung des JPGs nun mal komplett im Rechnerspeicher passiert und die Browser gerne Elemente für später aufbewahren, das sg. Caching. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die meisten Fotografen, die es ernst meinen, etwas dagegen haben, dass man sich das Bild dauerhaft herunterlädt und öfters anschaut oder vlt. als Bildschirmhintergrund verwendet oder gar auf die selbstgestaltete Geburtstagskarte überträgt. Wo es aber aufhört lustig zu werden, ist, wenn das eigene Foto von Jemanden verwendet wird, um damit die eigene Webpage zu verschönern oder noch schlimmer – damit Geld verdienen möchte. Und ganz schlimm ist bei dem Entwurf, dass jemand meine Bilder als die seine ausgeben kann, nur weil ein dritter das Copyright gelöscht hat. Es ist und bleibt mein Bild. Wenn man es verwenden möchte, kann man mich fragen – wenn man mich nicht findet, dann pech gehabt – womöglich für beide Seiten ober so ist es. Es gibt halt Bilder in diversen Portalen, die dort lizensiert werden können.
Ich kann mir doch auch nicht ein Auto an der Strassenseite aneignen, nur weil ein anderer davor die Kennzeichen abgeschraubt hat!
Ich meide Social Networks als Plattform, meine Bilder zu veröffentlichen. Allenfalls in Form von Links auf meinen eigenen Webspace, und ich möchte gefragt werden, wenn jemand etwas möchte. Für den privaten Gebrauch habe ich auch nichts dagegen, doch wenn ich ein Bild von mir in der Zeitung finde, möchte ich auch nach MfM Empfehlung mit denen abrechnen. IdR. habe ich auf den Bildern in meinen online Alben meinen Copyrightvermerk drauf. Wehe ein Engländer greift sich eins! I’ll kick ass with this fucking bastards!
Egal was für einen Schrott ich veröffentliche, meine Bilder sind meine Bilder, und wenn sich jemand eins krallt und das verkauft, werde ich verdammt böse…
Das ist Enteignung, Geschäftsschädigung, Diebstahl!
Nicht jeder verhält sich so ehrenhaft wie HeikeG.
Künstler haben es da einfacher, die können ihr Honorar einziehen lassen. Und wenn man ein Kunstwerk fotografiert, tut man gut daran, den Künstler um Erlaubnis zu bitten.
Was man selbst so alles unabsichtlich sammelt, habe ich bei der Datenrettung meines Rechners gesehen, doch das werte ich nicht kommerziell aus.
Für Bildagenturen ist das ein gefundenes Fressen, was man umsonst bekommt, braucht man nicht bezahlen. Die werden ein neues Liedchen anstimmen: „… rule britannia, britannia all the way….“
Als Bildjournalist beschäftigt man sich ja schon mit dem Urheberrecht, schließlich ist man zuweilen nicht alleiniger Rechteinhaber. Was ist dann mit diesen Bildern? Haben dann die Personen darauf auch keine Ansprüche mehr?
Übrigens, Bildjournalisten sind keine Handwerker, das ist ein freier Beruf. Bis zu einem gewissen Jahresumsatz darf sich auch jeder, der fotografiert, Fotograf nennen.
Im Urheberrecht ist auch eine Verjährung geregelt, in 70 Jahren sind die Bilder Freiwild. Dann wird es wohl auch kein Internet mehr geben… 😉
Also hier muss man mal klarstellen das hier die Rechte der tatsächlichen Urheber gestärkt werden, denn was zeigen denn die Bilder in über 99 % aller Fälle? Es sind Sachen anderer Leute und andere Leute (als der Fotograf).
Mit dem Instagram Act wird dieses Profitieren an der Leistung anderer, das Parasitieren, entlich mal eingeschränkt und das Recht am Bild der eigenen Sachen und das Recht am eigenen Bild gestärkt!
Zudem ist es ja so das Fotografen Vertreter einer extremen Kostenlos-Kultur sind, weil sie für ihr immaterielles Monopolrecht nichts zahlen – im Gegensaz zu vielen anderen Inhaber immaterieller Monopolrechte wie Erfinder (Patentinhaber).
@R. Freitag:
Ah? Ich zahle also nichts für mein „immaterielles Monopolrecht“? Das muss bei Gelegenheit mal jemand meinen Kamera-Händlern und Herstellern [die mit den Patenten] sowie den Softwareentwicklern [auch sowelche mit „immateriellen Monopolrechten“] und Web-Dienstleistern erzählen.
Vielleicht kann ich ja sogar noch das Geld für mein letztes Objektiv, den Blitz, den Webspace, die Softwarelizenzen oder auch für den Strom für Akkus und PC (Nachbearbeitung, Katalogisierung, Upload) zurückbekommen.
Nebenbei bemerkt: Ich bin kein beruflicher/professioneller Fotograf sondern nur ambitionierter Hobbyist – dennoch habe ich auch Kosten. Berufsfotografen haben sogar noch mehr (Buchhaltung, u.U. Miete, Anwälte,…).
Man kann die meisten Dinge nunmal nicht ohne weiteres Vereinfachen. Fotografen, Autoren, „Erfinder“, Autohersteller, Getränkehersteller,… sie alle haben an Ihren Produkten gewisse Rechte und müssen dazu für gewisse Dinge in Vorleistung gehen. Das beginnt schon vor dem Finanziellen mit der Zeit, die man sonst für andere Dinge nutzen könnte. Nur weil sich unterscheidet, was genau im Voraus bezahlt werden muss, heißt das nicht, dass der eine oder der andere plötzlich gar nichts bezahlt.
(Btw: Rechte sind wohl fast immer immateriell und in aller Regel ein Monopol – mein Vermieter hat z.B. alleine gewisse Rechte an seinem Haus oder darauf, die Miete zu erhalten. Das ist sein alleiniges Recht. Er hat aber kein Monopol auf alle Häuser o.ä. Die Bezeichnung macht also nicht wirklich viel Sinn.)
Und wie dieser Gesetzentwurf die Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte stärken soll, ist mir unklar. Allenfalls ist das Gegenteil der Fall, weil Fotografien, bei deren Anfertigung diese Rechte Dritter missachtet wurden, sich legal noch leichter/schneller/weiter verbreiten könnten.
Oder war das im Sinne einer „Rache“ gemeint – nach dem Motto: Ihr bösen Fotografen habt Rechte anderer missachtet, deswegen ist es OK, Euch die Rechte zu nehmen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das dein Gedanke war. Warum das lächerlich wäre, ist ja hoffentlich jedem klar.
Zur Sache:
Ich finde es gar nicht so unsinnig, die Urheberrechte leicht einzuschränken, um insgesamt einen einfacheren Datenaustausch zu ermöglich – wenn es nötig ist und sinnvoll umgesetzt wird.
Das Problem bei dieser Umsetzung ist: Ein Anderer (A) muss nur einmal widerrechtlich oder mit Genehmigung meine Bilder ohne Urheberrechtshinweis nutzen und dann mal nicht mehr erreichbar sein, wenn Person B den Urheber recherchieren will. Schon kann Person B mein Bild legalisiert nutzen und darüber hinaus sogar verkaufen.
Ich habe also selbst wenn zunächst jeder sich an das bisherige Urheberrecht hält plötzlich keine ansatzweise Kontrolle mehr über meine Bilder. Und darüber hinaus betrifft das nicht nur die „private“, gemeinnützige oder redaktionelle Nutzung, sondern auch die kommerzielle…
Das ist himmelschreiender Unsinn! So kann sogar in zwei Schritten aus einer nach wie vor illegalen Nutzung (durch A) plötzlich wieder eine legale Nutzung (durch B) werden, wenn Person A das Bild tatsächlich widerrechtlich nutzt, obwohl beide Nutzungen durch den Urheber nicht gewollt sind.