Vor zwei Monaten hat Google Vorschläge eingereicht, wie man Bedenken der EU-Kommission ausräumen möchte, ob der Suchmaschinenkonzern seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Nun kommt Bewegung in das Verfahren: Die Vorschläge Googles sollen demnächst einem Markttest unterzogen werden.
Unlautere Verknüpfung von Google-Diensten mit Suchergebnissen
Auf den letzten Drücker hatte man Anfang Februar EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Alumnia Vorschläge unterbreitet, wie man sicherstellen kann, dass Google seine monopolistische Stellung nicht ausnutzt.
Dem Suchmaschinenkonzern wird vorgeworfen, seine eigenen Dienste prominent in den Suchergebnissen zu platzieren und somit den Wettbewerb zu verdrängen. Auch würden zu viele Inhalte von Drittanbietern wie Yelp oder TripAdvisor ohne deren Einverständnis genutzt und nicht zuletzt würde Google es Werbungtreibenden vertraglich erschweren, auch woanders Suchmaschinenwerbung zu betreiben.
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Labeling heißt das Zauberwort
Um die Vorwürfe aus dem Weg zu räumen bietet Google wohl an, seine eigenen Dienste deutlicher zu markieren, wenn sie in den Suchergebnissen auftauchen. Auch sollen Werbekunden weniger Auflagen erfüllen müssen, wenn sie zur Konkurrenz wechseln wollen.
Die Vorschläge Googles sollen nun einem Markttest unterzogen werden. Konkret heißt das, dass die EU-Kommission die Meinung von Marktteilnehmern einholt – auch solchen, die sich über Googles Geschäftspraktiken beschwert haben. Dazu gehören auch der deutsche Kartendienst Hotmaps und Reise-Seiten wie Expedia und TripAdvisor, die sich in der Vergangenheit auch nicht mit Kritik an den langsam mahlenden Mühlen in Brüssel zurückhielten. Zwar liegt die Versuchung für die Wettbewerber nicht fern, alles abzulehnen, was der Suchmaschinen-Gigant vorschlägt, doch ich gehe mal davon aus, dass die EU-Kommission sich da nicht an der Nase herumführen lassen wird.
Bis Ende des Jahres soll der Markttest abgeschlossen sein, erst dann will Almunia entscheiden, ob eine Kartellstrafe gegen Google verhängt wird – das Höchstmaß liegt bei 5 Milliarden Dollar. Allerdings betont der Wettbewerbskommissar, dass jede Entscheidung rechtlich bindend sein wird. Dass die Vorschläge Googles nun aber getestet und von der Konkurrenz bewertet werden, dürfte jedoch als erstes Zeichen gewertet werden, dass man die Strafe wohl noch umschiffen kann.
Vorschläge ähneln der Übereinkunft in den USA
Sollte das der Fall sein, ist Google zwar mit einem blauen Auge davon gekommen, hätte aber unterm Strich eigentlich auf ganzer Linie gewonnen: Man hat bei der EU-Kommission seine Grenzen ausgetestet und – so die Berichte über die Vorschläge Googles stimmen – nur wenig einlenken müssen.
Denn auch in den USA hat Google Inhalte-Anbietern wie TripAdvisor schon angeboten, automatisch gegen die Nutzung ihrer Inhalte zu widersprechen und auch Werbekunden können nun einfacher die Werbeplattform wechseln. Das hört sich ziemlich nach Copy & Paste an.
Bleibt es dabei, kann man weiterhin eine einheitliche Suchmaschine betreiben und muss keine angepasste europäische Version erstellen. Und bei einem Marktanteil von 80 Prozent in Europa ist Google nach wie vor die unangefochtene Nummer 1 – unwahrscheinlich, dass allzu viele Werbekunden sich nach Alternativen wie Bing umsehen. Und dem User wird im Zweifel egal sein, ob bei Google Maps oder Search ein Button zu sehen ist, dass die Restaurantkritik von Yelp oder Googles eigenem Dienst beigesteuert wurde.
Zahnloser Tiger hat zugebissen
Zwar ist der Ausgang des Verfahrens noch nicht unter Dach und Fach, doch es wird deutlich, dass die Ermittlungen der EU-Kommission zumindest in diesem Fall eigentlich sinnlos sind: Seit zwei Jahren schon nutzt Google anscheinend unlautere Geschäftspraktiken, die nun minimal zurückgefahren werden. Den Wettbewerbern – so sie denn wirklich signifikant dadurch benachteiligt worden sind – hilft das jetzt aber eigentlich wenig. Ergo: Der zahnlose Tiger namens EU-Kommission hat mal wieder zugebissen. Zum Glück hat sich keiner verletzt.