Innerhalb von wenigen Tagen hat das Internet einen Riesensprung gemacht. Unter seinen Benutzern war es eh schon beliebt, doch nun ist es offiziell: Das Internet ist integraler Bestandteil unserer Medienlandschaft und findet zunehmend Berücksichtigung bei der Messung von Medienereignissen.
IPTV-Haushalte fließen mit in die TV-Quote ein
Der vorerst letzte Schliff kam gestern: Nielsen hat angekündigt, dass ab der TV-Saison im Herbst auch IPTV-only-Haushalte im amerikanischen Quotenpanel berücksichtigt werden. Das Marktforschungsunternehmen ist für die offiziellen TV-Quoten des weltweit größten TV-Markts zuständig (Gegenstück in Deutschland ist die Gesellschaft für Konsumforschung) und hat somit das Internet-Fernsehen mit dem Rundfunksignal gleichgestellt.
Insbesondere in den USA, wo von Netflix und Hulu bis zur Xbox und PlayStation mehr TV in Nullen und Einsen geschaut wird, ist das eigentlich ein längst überfälliger Schritt, den die TV-Sender lange gefordert haben und nun einstimmig begrüßen. Denn es gilt der Grundsatz: „You can’t sell what you can’t measure“ – was nicht gemessen wird, kann dem Werbekunden auch nicht in Rechnung gestellt werden und daher soll in einer zweiten Phase auch der TV-Konsum über Tablets systematisch erfasst werden.
Neue Stellenangebote
Mitarbeiter*in (m/w/d) für Social Media, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaft (m/w/d) meinestadt.de in Sachsenheim |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Delitzscher Schokoladenfabrik GmbH in Delitzsch |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Halloren Schokoladenfabrik AG in Delitzsch |
In Deutschland wird übrigens schon seit letztem August die Quotenmessung um das IPTV-Signal ergänzt. Dabei zeigt sich, dass insbesondere die kleineren TV-Sender wie DMAX von der neuen TV-Quote profitieren, während die großen Sender fast durch die Bank weg Verluste erleiden. Doch noch ist der IPTV-Markt in Deutschland zu klein, als dass es bei der Gesamtquote signifikante Auswirkungen gibt.
US-Charts: Harlem Shake profitiert von YouTube-Views
Doch zurück in die USA: Denn neben der TV-Quote ist Nielsen dort gemeinsam mit dem Branchenmagazin Billboard auch für die Ermittlung der offiziellen Musikcharts zuständig und bezieht seit wenigen Tagen auch YouTube-Views als Faktor ein. Als erster Künstler profitiert davon Baauer mit dem Gangnam Style-Nachfolger Harlem Shake, der derzeit in Millionen Ausführungen im Netz kursiert und nun auf Platz 1 der US-Charts steht.
In Deutschland ist wiederum die Media Control GfK für die Charts zuständig, doch die YouTube-Views fließen noch nicht in die Berechnung ein. Angesichts des andauernden Streits zwischen Google und der GEMA ist das wohl bislang auch noch nicht nötig. Allerdings ist es vielleicht auch nicht verkehrt sich hier erst einmal das Procedere der US-Kollegen anzuschauen, denn YouTube ist schließlich einfacher zu manipulieren als die Radio-Playlist oder der Kassenscanner im Media Markt.
So hat Google zum Beispiel Ende letzten Jahres zwei Milliarden gefakte YouTube-Views annulliert – allein eine Milliarde Views bei Videos von Universal Music, die Künstler wie Justin Bieber, Rihanna und Nicki Minaj unter Vertrag haben. Wie in so einem Fall mit den Charts verfahren wird, ist noch ungeklärt.
Netflix-Serien könnten einen Emmy gewinnen
Da ist es doch offensichtlich besser, wenn man den Gewinner durch eine Jury bestimmen lässt – wie beispielsweise bei den Emmy Awards, der größten Auszeichnung der amerikanischen TV-Landschaft. Und auch hier könnte Historisches bevorstehen, denn John Leverence, Vizepräsident der für die Emmy Awards verantwortlichen TV-Akademie, glaubt, dass dieses Jahr YouTube und Netflix gute Chancen auf einen Preis haben.
Zwar ist es schon seit 2008 möglich, Online-Videos vorzuschlagen, doch mit den Netflix-Shows „House of Cards“ und „Arrested Development“ stehen erstmals zwei Anwärter eines Nicht-TV-Senders für den Preis einer besten TV-Serie bereit. Gewählt wird allerdings erst im September 2013 – bis dahin muss sich die Internetlandschaft also mit YouTube-Hits vergnügen.
Bild: Flickr / wordenaar (CC BY-SA 2.0)