Google und die EU werden irgendwie nicht warm miteinander. Gerade hat man fristgerecht Vorschläge eingereicht, um kartellrechtlichen Bedenken der EU-Kommission auszuräumen, da droht der nächste Ärger: Die Europäischen Datenschutzbehörden fordern nämlich Sanktionen gegen Google. Allerdings hat man in diesem Fall die gesetzte Frist auch verstreichen lassen.
Probleme mit Googles einheitlicher Datenschutzerklärung
Was war passiert? Vor einem Jahr hat Google die Datenschutzerklärungen seiner zahlreichen Dienste harmoniert und den Usern ein einziges Dokument vorgelegt. Damit wollte der Suchmaschinenkonzern seine Dienste – und die Nutzerdaten – besser miteinander verknüpfen.
Die EU-Datenschutzbehörden waren allerdings wenig begeistert von dem Vorschlag. Unter Führung der französischen Behörde haben letzten Herbst insgesamt Behörden aus 27 EU-Ländern Nachbesserungen gefordert, da die neue, einheitliche Datenschutzerklärung angeblich gegen geltendes EU-Recht verstoße und eine hohe Gefahr für die Nutzer darstelle. Konkret forderten die Behörden, den User besser über die Nutzung seiner Daten zu informieren und schwammige Formulierungen zu vermeiden.
Neue Stellenangebote
Mitarbeiter*in (m/w/d) für Social Media, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaft (m/w/d) meinestadt.de in Sachsenheim |
||
Social Media Manager:in und Digital Content Creator:in (m/w/d) Körpergut Akademie GmbH in bundesweit, Home-Office |
||
Journalist (m/w/d) als Leiter PR und Social-Media NOMOS Glashütte/SA Roland Schwertner KG in Berlin |
Google betont Rechtmäßigkeit
Google hingegen denkt überhaupt nicht daran, den Text noch einmal zu überarbeiten und hat sich in den letzten Monaten darauf beschränkt, seine Datenschutzbestimmungen für rechtens zu erklären. Gleichzeitig wird eifrig beteuert, dass man gerne auch weiterhin mit der französischen Behörde zusammenarbeiten möchte.
Das passt ja eigentlich nicht zusammen. Aber ich gehe mal davon aus, dass auf beiden Seiten gewiefte Anwälte und Rechtsexperten sitzen – wie man da zu einem unterschiedlichen Ergebnis kommen kann, ist mir jedenfalls schleierhaft.
Doch die europäischen Datenschützer wollen nun eine Arbeitsgruppe gründen und über gemeinsame Sanktionen beraten. Na, sollen sie mal machen. Denn in der jüngsten Mitteilung der französischen Behörde ist nicht mehr die Rede davon, dass Google EU-Recht verletze.
Arbeitsgruppe ist ein zahnloser Tiger
Insofern gehe ich davon aus, dass die Sache weitestgehend im Sande verlaufen wird – wenn sich die Behörden im Recht sähen, würden sie Google direkt sanktionieren und nicht erst eine Arbeitsgruppe gründen. Und wenn Google wüsste, dass ihre Datenschutzbestimmungen faul sind, wären sie nicht so schmallippig und würden tatsächlich mit den Behörden zusammenarbeiten – im Falle der kartellrechtlichen Ermittlungen gegen Google hat man ja schließlich auch kurz vor Ablauf der Frist eine Liste mit Vorschlägen gefaxt – auch wenn über deren Inhalt noch nicht viel bekannt ist.
Doch abgesehen davon, wie das Scharmützel aus rechtlicher Sicht weitergeht, frage ich mich, weshalb sich die Datenschutzbehörden so auf Google einschießen. Sicherlich ist der Suchmaschinenkonzern nur schwer mit der Heilsarmee zu vergleichen, doch die meisten Datenschutzbestimmungen im Internet dürften schwammig formuliert sein. Und dass Google – wie zahlreiche andere Unternehmen – Daten sammelt und miteinander verknüpft um Werbung auszuspielen dürfte inzwischen wohl jedem klar sein. Dass Google ein gewinnorientiertes Unternehmen ist, allerdings auch.
So ist es nicht verwunderlich, dass der große Protest der Netzgemeinde ausgeblieben ist. Wer wirklich Angst um seine Daten von der letzten Suchabfrage hat, kann schließlich auch Alternativen benutzen. Hinzu kommt: Googles einheitliche Datenschutzerklärung ist bereits seit einem Jahr in Kraft – und ich habe wirklich nicht den Eindruck, als dass sich etwas für mich geändert hat. Daher, liebe Behörden, wendet euch doch lieber den Fällen zu, wo tatsächlich Datenmissbrauch betrieben wird.