Erinnert sich noch jemand an die Tagging-Vorschläge, die Facebook einem unterbreitet hat, wenn man Fotos hochgeladen hat? Damit ist in Europa ja schon länger Schluss, nachdem der irische Datenschützer im letzten Herbst Bedenken angemeldet hat. Um einem Verfahren zu entgehen, wurde die Funktion kurzerhand abgeschaltet.
Irland forderte Abschaltung, Deutschland bestand auf Löschung
Doch ganz vorbei war das Kapitel damit nicht: Der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar bestand darauf, dass die ohne Einverständnis der Nutzer entstandenen Daten gelöscht werden. Um eine drohende Strafe von 25.000 bis 30.000 Dollar abzuwenden, ist Facebook dem nun nachgekommen. Sicherlich hätte man die Strafe aus der Portokasse bezahlen können, aber man will es sich ja nicht unnötig mit den Datenschutzbehörden verscherzen, mit denen man ja unweigerlich weiter zusammenarbeiten muss.
Auch wenn nicht klar ist, wie sie das getan haben, haben die irische und deutsche Datenschutzbehörde jetzt bestätigt, dass Facebook die Daten tatsächlich gelöscht hat. Damit heimst sich das soziale Netzwerk das etwas verklausulierte Kompliment von Ulrich Kühn, technischer Leiter des Hamburger Datenschutzbeauftragten, ein, dass „das anhängige Verfahren zurzeit geklärt ist.“
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Aufschrei in den USA bleibt dieses Mal aus
Auch in den USA wurde das Feature letztes Jahr abgeschaltet – offiziell um technische Verbesserungen vornehmen zu können – doch vor wenigen Tagen hat Facebook angekündigt, die Tagging-Vorschläge wieder zu aktivieren. Während bei der erstmaligen Vorstellung des Tools auch jenseits des Atlantik besorgte Bürger und Politiker eine Abschaltung forderten und erreichten, bleibt dieses Mal der Aufschrei aus. In Europa hat Facebook allerdings keine Pläne, die Funktion in naher Zukunft wieder einzuführen.
Doch abgesehen davon, dass Facebook die Daten nun zur Zufriedenheit der deutschen Datenschützer gelöscht hat, stellt sich die Frage, wie es mit biometrischen Gesichtserkennungen grundsätzlich weitergeht. Denn nicht nur Facebook wird über die Technologie verfügen, die zwar schon vor drei Jahren vorgestellt, aber erst letztes Jahr durch die Übernahme von Face.com sinnvoll auf dem sozialen Netzwerk eingesetzt wurde.
Wer bringt die Technologie auf den Markt?
Auch Google gab schon vor knapp zwei Jahren bekannt, eine entsprechende Software entwickelt zu haben, scheut sich aber nach wie vor, die Funktion in Smartphones einzubauen. Es ist klar, dass große Unternehmen wie Google und Facebook eher im Fokus stehen, und sich deshalb in dem Bereich mehr oder weniger zurückhalten – Facebook zugegebenermaßen etwas weniger. Doch das bedeutet schließlich nicht, dass sich irgendwelche Startups verantwortungsvoll verhalten oder Datenschützer in jedem Fall das unerlaubte Sammeln von biometrischen Daten entdecken und verhindern.
Und abgesehen von den Schreckensszenarien gibt es ja auch ein paar sinnvolle Anwendungsfälle der Technologie, zum Beispiel die Aufklärung von aufgezeichneten Straftaten oder eine erleichterte Einreise in andere Länder. Doch ganz klar überwiegen die Gefahren der Technologie. Dennoch: Ich bin mir sicher, dass diese in fünf bis zehn Jahren auch in Europa vermehrt zum Einsatz kommen wird. Spätestens dann lohnt sich für besorgte Bürger die Anschaffung einer Infrarot-LED-Brille. Willkommen, schöne Zukunft.
Bild: Flickr / Robert S. Donovan (CC BY 2.0)
Ich sehe keine Vorteile in einer biometrischen Gesichtserkennung von Jedem für Jederman im Internet oder gar im öffentlichen Raum, die Nachteile wie Stalking ,Trekking und heimliche Überwachung Überwiegen zu sehr.
Das unerlaubte Sammeln und Auswerten von biometrischen Daten oder Bewegungsprofile sollte gesetzlich Verboten werden, schon nach dem Grundgesetz ist die Freiheit, Würde und auch Unversehrtheit des Menschen Unantastbar.
Schließlich ist auch der priv. Waffenbesitz in Europa stark Eingeschränkt und nur Sicherheitsbehörden Erlaubt.
Nicht jede technische Erfindung oder gesellschaftliche Machbarkeit ist auch Wünschenswert, wie zb. das Klonen von Menschen oder die Slaverei von Menschen als Geschäftmodell.
Auch im Internet sollten daher Menschenrechte gelten oder Techniken welche die Freiheit und Würde des Menschen Einschränken können Verboten sein.
Das unerlaubte Sammeln und Auswerten von biometrischen Daten ist in der EU bereits verboten.
Das mag sein, nur ist es mit einem Verbot nicht weit her wenn Gesichtserkennung in Bildprogrammen doch Vorhanden sind oder in Web Portalen/ Diensten/Apps einfach durch die AGB oder irgenteine jemals abgegebene „Einwilligung“ wieder Ausgehebelt werden kann.
Es ist dann ungefähr so wie bei einem „Waffenvervorbot“ ich dann aber doch das Sturmgewehr kaufen kann, wenn ich nur Einwillige damit möglichst nicht auf Menschen zu Schießen.
oder wenn es verboten ist aber für Behörden erlaubt…