Amazon hat sich ein Patent für eine eigentlich triviale und doch äußerst interessante Idee sichern lassen: Den Second-Hand-Laden für digitale Güter. Der Antrag wurde zwar schon 2009 eingereicht, aber erst jetzt vom amerikanischen Patentamt anerkannt. Hollywood reagiert zunächst nicht begeistert.
Das Patent sieht vor, dass digitale Objekte von eBooks über Audio- und Videodateien bis hin zu Apps von dem Originalkäufer weiterverkauft werden können. Nach Abschluss des Verkaufs soll sichergestellt sein, dass er keinen Zugriff mehr auf das Originalobjekt hat. In der analogen Welt klappt das ja einwandfrei.
Wie funktioniert der digitale Second-Hand-Verkauf?
Doch in der digitalen Welt fürchten die Musik- und Filmindustrie, dass das System technisch nicht funktioniert – eine Kopie ist schließlich ruckzuck erstellt. Wie überprüft man also, dass der Verkäufer nicht eine Kopie erstellt hat und dann diese oder das Original verkauft?
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Amazon geht dazu nicht ins Detail, doch das Startup ReDigi betreibt nach diesem Vorbild in den USA bereits einen Second-Hand Laden für „gebrauchte“ Musik-Dateien. Man beruft sich dabei auf die „First-sale doctrine“, ein wichtiger Abschnitt im amerikanischen Urheberrecht, die genau dieses Problem regeln soll. So erlaubt der Gesetzestext eben, alte Bücher und Kassetten auf dem Trödel weiterzuverkaufen – vervielfältigen darf er die Original-Werke aber natürlich nicht. Da EMI und Capitol Records genau das aber bei ReDigi befürchten, wird der Fall und somit auch die Doktrin derzeit vor dem Obersten Gerichtshof der USA verhandelt und diskutiert.
Wer erbt eigentlich meine iTunes-Mediathek?
Eine gleichzeitig lustige, aber auch ernstzunehmende Variante der Problematik, wird derzeit zwischen Bruce Willis und Apple ausgefochten: Der Filmstar will sicherstellen, dass seine wohl ziemlich große iTunes-Mediathek nach seinem Tod an seine Kinder vererbt wird – und eben nicht an Apple zurückgeht. Auch wenn ein Gerichtsverfahren unwahrscheinlich ist, so ist die Thematik rechtlich durchaus relevant.
Doch zurück zu Amazon: Gesetzt den Fall, dass dem Online-Händler aus rechtlicher Sicht keine Steine in den Weg gelegt werden, könnte das ein enormes Geschäft werden. Man denke nicht nur an alte Musiksünden, die man nicht mehr in seiner Mediathek haben möchte, sondern auch an teure Bücher für das Studium oder Spiele und Software, die man ausprobiert hat, aber nicht mehr braucht.
Amazon und der „personalized data store“
Hinzu kommt: Um sicherzustellen, dass die Originaldatei auch tatsächlich gelöscht wird, schreibt Amazon im Patent von einem „personalized data store“ aus dem die persönlichen Dateien eben an andere verkauft werden. Auch wenn die Geschichte noch nicht konkret ist heißt das wohl: Ich kann nur Produkte verkaufen, die ich bei Amazon gekauft habe und dann auch nur über Amazon. Praktisch, dass Amazon derzeit pro Verkauf eine Provision von 15 Prozent einstreicht.
Und so würde sich die Marktmacht von Amazon wohl rasant vergrößern, denn zum einen bindet man die Kunden noch weiter an sein Imperium, zum anderen baut man enorme Netzwerkeffekte auf. Und da man fortan ein Lehrbuch in zahlreichen preislichen Varianten anbieten könnte – neu, gebraucht, Kindle-Edition und gebrauchte digitale Version – würde man auch gleich noch neue Kunden ansprechen. Das kann also noch äußerst spannend werden.
Wie leicht bekommt man ein Patent?
Doch unabhängig von der Sprengkraft des digitalen Second-Hand-Ladens stellt sich mir die Frage, wie so ein Patent überhaupt vergeben wird? Denn im weitesten Sinne ist das eingereichte und gewährte Patent lediglich eine Adaption von einem relativ üblichen Vorgang von der analogen in die digitale Welt. Und ruckzuck hat man eBay & Co. ausgesperrt. Kleine Empfehlung meinerseits: Wer eine gute Idee hat sollte diese schleunigst an das US-Patentamt schicken.
Bild: Flickr / William Christiansen (CC BY 2.0)