Beim Thema Leistungsschutzrecht treffen verhärtete Fronten aufeinander. Die Bundesregierung will mit ihrem aktuellen Gesetzesentwurf erreichen, dass „Presseerzeugnisse im Internet“ besser geschützt werden. Am 30. Januar findet vor dem Rechtsausschuss des Bundestags die nächste Anhörung statt. Selbstredend befürworten die Verlage den neuen Entwurf. Mit einer Kampagne fährt der der Verlag der Zeitschriftenverleger (VDZ) nun erneut gegen Lieblingsgegner Google die Geschütze aus.
Unklarheiten vorprogrammiert
Die Materie des Gesetzesentwurfs ist komplex. Erklärtes Ziel ist es, den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern und sicherzustellen, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkmittler. Laut Gesetzesentwurf soll deshalb ein neues Leistungsschutzrecht eingeführt werden. Mit dem Gesetz soll Presseverlegern (u.a. auch Blogs) das ausschließliche Recht gegeben werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet zugänglich zu machen.
Die Diskussion, welche Konsequenzen eine solche Änderung haben wird ist in vollem Gange. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter und der Links-Fraktion zeigt sehr schön, dass offenbar auch der Regierung selbst vieles noch nicht so ganz klar ist. Das Dokument fragt nach den Auswirkungen auf zahlreiche, ganz verschiedene Plattformen – z.B. Facebook, Twitter, Youtube, Nachrichten-Aggregatoren, RSS oder Social Bookmarking-Dienste. Inwiefern müssen solche Dienste künftig Lizenzen erwerben weil sie „suchmaschinenähnlich“ funktionieren, und inwiefern sind diese Dienste als gewerblich Einzustufen? Die Bundesregierung möchte sich aber zu einzelnen Plattformen und Details ausdrücklich nicht äußern. Erst nach Verabschiedung der „allgemein-abstrakten Regelung“ muss das Gesetz auf konkrete Sachverhalte angewendet werden. Toll finde ich zudem die Antwort der Bundesregierung auf den Umfang der verschiedenen Dienstanbieter, die von dem Gesetz möglicherweise betroffen sind: „Aufstellungen und Statistiken über verschiedene Kategorien von Onlinediensten liegen der Bundesregierung nicht vor“.
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Das Netz gegen die Verlagshäuser?
Suchmaschinenbetreiber Google ist der wohl bekannteste Gegner des neuen Gesetzesentwurfs. Mit seiner Kampagne „Verteidige dein Netz“ ruft der Konzern seit letztem Jahr auf, sich gegen das Vorhaben zu engagieren. Durchaus mit Erfolg. Aktuell unterstützen laut Google-Angaben über 150.000 Menschen die Kampagne, über 4,6 Millionen Aufrufe verbucht das Youtube Video. Klar sind viele skeptisch gegenüber der monopolartigen Stellung von Google, häufig wird auch die vermeintliche „Gratismentalität“ vieler Internetnutzer kritisiert. Trotz dieser wie auch immer berechtigten Einwände fällt es aber dennoch schwer, Befürworter für den aktuellen Gesetzesentwurf zu finden – durch die Bank hinweg äußern sich nicht nur BDI und Linkspartei ablehnend. In allen politischen Parteien finden sich zahlreiche Gegner, bezeichnender Weise oft gerade jene Politiker, die sich mit Netzpolitik beschäftigen.
Gierige Verleger?
Schärfste Kritiker der Google-Kampagne sind die deutschen Verleger. Der VDZ spricht von Propaganda. Nun antwortet der Verband auf die von Googles „Verteidige deine Presse“ aufgeführten Argumente. Darin meckert der VDZ über fehlende allgemeine Standards für Nutzungsbedingungen, Geschäftsmodelle auf Basis fremden Inhalts und Googles vermeintlich arroganter Haltung gegenüber dem Bundestag. Weite Teile der politischen Landschaft lehnen nach Meinung des VDZ die Google-Kampagne ab. Aha.
Es gibt natürlich Unterstützer (wenngleich es schwer fällt diese in den Weiten des Google-Netzes zu finden). Einer dieser seltenen Gestalten ist beispielsweise Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht. Er meint, dass auch andere Werkmittler Schutzrechte genießen, Presseverlage jedoch nicht. Dies ist seiner Meinung nach „systemwidrig“. Ohne ausreichend Rechte kann sich kein Markt für Online-Presse entwickeln.
Vor kurzem startete der VDZ auch eine Neuauflage seiner „Print wirkt“ Kampagne. Diese will mit bunten Motiven auf die Wirksamkeit von Printwerbung hinweisen. Im tollsten Werbedeutsch hat sich die Agentur Zum Goldenen Hirschen da mal wieder was richtig Fetziges einfallen lassen. Ob diese Kommunikationsversuche wohl gegen die übermächtige Google-Kampagne ausreichen, ich bezweifle es.
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Ihr hört es vielleicht schon raus. Ich bin kein Freund der Verlags-Sichtweisen. Wie erst kürzlich ausgeführt, finde ich die Jammerei um vergangene Geschäftsmodelle langweilig. Protektionistische Gesetzte verzögern die Verlagerung der Werbemittel und Abflüsse der Leser vielleicht noch etwas. Mehr nicht. Es gibt neue Bereiche (z.B. Corporate Publishing) sowie bestehende die immer noch super funktionieren (z.B. Special Interest- und Fachmagazine). Nicht nur für Verlage, vor allem für Journalisten liegen hier einige Chancen. Austauschbare Angebote – darunter vor allem unzählige Tageszeitungen – haben es bei gewachsener Konkurrenz zu Recht schwer.
Ich hoffe jedenfalls, dass wir nicht bald die übliche Youtube „nicht in Deutschland“-Meldung beim lesen der Nachrichten bekommen. In diesem Sinne: Leistungsschutzrecht, „Son of a Bild – halt die Presse“!
(Fotos: Google, Print wirkt)