Unsere südlichen Nachbarn machen sich mit einem Vorstoß bei der Tech-Industrie unbeliebt: Die österreichische Autorengewerkschaft fordert nämlich, dass auch auf Cloud-Dienste wie Dropbox und Google Drive Urheberrechtsabgaben gezahlt werden sollen. Dass sich dagegen Widerstand von Computer-Herstellern und Internet-Firmen regt, überrascht kaum.
Die Forderung ist eine Weiterentwicklung der Abgabe auf Leerkassetten, die vor geraumer Zeit in Deutschland und Österreich eingeführt wurde. Während die Gebühr in Deutschland nach und nach auf nahezu alle physischen Speichermedien ausgeweitet wurde – von CD/DVD bis hin zur externen Festplatte und dem Computer – sind in Österreich nur die Silberscheiben abgabepflichtig. Das möchte man nun ändern und die Cloud – in der sich in Deutschland noch abgabefrei speichern lässt – gleich mit einbinden.
27 Euro Gebühr für 1 Terabyte
Hintergrund ist, dass in Österreich derzeit eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes diskutiert wird und die Content-Industrie die Gelegenheit nutzen möchte, neue Gebühren einzuführen. So schlägt man beispielsweise für eine externe 1 TB-Festplatte eine Gebühr von 27 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vor. Ganz schön happig. Zum Vergleich: In Deutschland werden für jeden verkauften PC 13,65 Euro fällig, für Festplatten zwischen 7 und 9 Euro. Zwar feilscht man auch hierzulande um den Betrag, aber grundsätzlich ist die Abgabe relativ akzeptiert.
Neue Stellenangebote
Mitarbeiter*in (m/w/d) für Social Media, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaft (m/w/d) meinestadt.de in Sachsenheim |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Halloren Schokoladenfabrik AG in Delitzsch |
||
Social Media Manager:in und Digital Content Creator:in (m/w/d) Körpergut Akademie GmbH in bundesweit, Home-Office |
Auch wenn der Vorschlag der Gebührenhöhe eher unverschämt ist, so ist der Vorstoß mehr als verständlich. Seit Jahren geht die Reichweite von CD/DVD-Brennern kontinuierlich zurück; die Zahl der Rohlinge ist von 2005 auf 2008 sogar um fast ein Drittel zurückgegangen – sprich, es wird weniger gebrannt, also kommen auch weniger Urheberrechtsabgaben bei den Rechteinhabern an.
Die Gegner der kontroversen Gebühr kritisieren die Belastung der Konsumenten und argumentieren, dass dadurch 30 bis 50 Millionen Euro eingenommen würden. Gegenwärtig lägen die Einnahmen aus der Abgabe aber nur bei etwa 8 Millionen Euro pro Jahr. Auch werden laut der GfK externe Festplatten nur zu 3 Prozent mit Privatkopien bespielt. Ob das in der Cloud auch so ist, ist unbekannt. Dennoch kann das Argument leicht ausgehebelt werden, da auch Rohlinge für andere Zwecke benutzt werden, wenn auch in geringerem Ausmaß.
Vorschlag: Abgaben nur für Pay-Dienste?
Es wird wohl damit enden, dass man für Festplatten eine moderate Abgabe festsetzt, doch für den Cloud-Speicher ist der Ausgang noch ungewiss. Der Grund ist auch, dass Speicherdienste überwiegend ein Freemium-Modell verfolgen, sprich User generieren nicht automatisch Umsatz. Ein Vorschlag zur Güte wäre demnach Abgaben nur zu erheben, wenn auch tatsächlich Geld fließt, doch es steht in den Sternen, ob man sich darauf einigen wird.
Die Gegner stören sich nämlich vor allem an einer pauschalen Gebühr und schlagen als Alternative eine allgemeine Kulturabgabe oder eine Finanzierung über Rundfunkgebühren und Internet-Anschlüsse vor. Und genau damit machen sie sich meiner Meinung nach angreifbar: Denn während die Umsätze, die aus Privatkopien entstehen – von DVDs über Cloud-Speicher – der Industrie zufließen sollen, sollen die Urheberrechtskosten von der Gesellschaft getragen werden, schließlich sind auch Kulturabgaben und Rundfunkgebühren Pauschalen.
Man darf also davon ausgehen, dass die Content-Industrie bald auch bei uns berechtigterweise Änderungswünsche anmelden wird – insbesondere wenn die österreichischen Nachbarn nun die Initiative ergreifen und damit Erfolg haben sollten.
Bild: Flickr / alf.melin