Wenn ich bisher bei Eventim und Co ein Ticket geordert habe, stolperte ich bis vor kurzem stets wieder über die gleiche Stelle: Ticketversicherung. Nehmen oder nicht nehmen? Der ewige Zwiespalt: „Ach, die paar Euro“ vs. „Braucht doch eh keiner“. Immer habe ich mich für letzteres entschieden, den kleinen Haken entfernt – und es auch schon einmal bereut, da mir ein wirklich tolles wie teures Konzert aufgrund irgendeiner fiesen Bazille durch die Lappen ging. Ein Verkauf war in diesem Fall leider keine Option – auf der Eintrittskarte prangte mein Name. Einlass nur mit Ausweis. Der Veranstalter wollte so den üblichen Ticket-Glücksrittern das Geschäft vermiesen.
Der Blick ins Kleingedruckte ernüchtert
Erster Gedanke: Selbst schuld. Hätte ich die paar Euro für die Ticketversicherung halt lieber ausgegeben, dann wären die 60 Euro jetzt nicht futsch gewesen. Nachdem ich ein paar Tage später dann interessehalber mal einen Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen habe, war ich aber letztendlich doch froh, es nicht getan zu haben.
Denn zu meiner Überraschung wäre ein Antrag auf Eintritt-Rückerstattung wohl abgewiesen worden, da ich a) nicht gestorben war, weder b) einen schweren Unfall noch c) eine durch ein ärztliches Attest belegte „schwere Erkrankung“ (was darunter fällt ist zwar unklar, im Zweifel aber wohl mehr als meine mehrtägige Magenverstimmung) hatte und auch nicht d) unerwartet als Organspender einberufen wurde. Schwangerschaft (e), Feuer in meiner Wohnung (f) und ein spontaner Umzug in eine mehr als 100 Kilometer entfernte Stadt (g) fielen ebenfalls aus.
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Ticketversicherungen sind überflüssig
Wenn diese Fälle auch hin und wieder zutreffen mögen, so kann man davon ausgehen, dass sie vergleichsweise selten vorkommen. Bestes Indiz für diese Behauptung: die Versicherung wird noch angeboten. Tatsächlich eingereichte Anträge dürften findige Konzernjuristen mit Gummiparagraphen a la „schwere Erkrankung“ auf ein kaum erwähnenswertes Minimum zurechtstutzen. Und wer bemüht schon bei Ablehnung für 60 Euro einen Rechtsanwalt? Ergo: Der Rücktrittsschutz ist eigentlich überflüssig. Und wird dennoch bei vielen Tickethändlern automatisch vorgewählt. Wer zu schnell klickt, hat den Vertrag gleich mit abgeschlossen. Zwar besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, aber wer weiß das schon. Entsprechende Hinweise darf man mit der Lupe suchen – und das teilweise vergeblich.
Verbraucherschützern ist diese Praxis schon seit langem ein Dorn im Auge. Jetzt ist der Verbraucherzentrale NRW offenbar der Geduldsfaden gerissen. Sie warnt nun ganz offiziell vor den Ticket-Policen. „Teuer und überflüssig“ heißt das vernichtende Urteil, basierend auf einer Stichprobe mit zehn Kartenportalen. Trotz Klein- und Kleinstbeträgen rentiere sich das zusätzlich investierte Geld kaum. In Einzelfällen könne die Versicherungsgebühr zudem bis zu ein Drittel des Ticket-Preises ausmachen.
Auch Versicherungen für einen Versand- oder Ausfallschutz seien absolut unnötig, so die VZ NRW. Denn während das Versandrisiko ohnehin beim Verkäufer liege, zahle der Veranstalter bei Konzertausfällen den Ticketpreis generell zurück. Lediglich sonstige „Gebühren“ des Kartenhändlers und Versandkosten würden daher über eine solche „Ausfallversicherung“ erstattet. Ergo: Geld stecken lassen und lieber in Glühwein investieren.
Basicthinking geht den Bach runter.
Wieso denn? Ich fand das jetzt sehr informativ.
@Michael: Das hast du falsch verstanden. Im Artikel stand doch ganz deutlich, dass die Verbraucherschutzzentrale vor Ticketversicherungen warnt… und nicht vor BT… 😉
@Christian: Danke! Hab den Haken auch immer schön entfernt. 🙂
@ Michael: Ach ja, weißt du, wie oft ich und die anderen hier das schon gehört haben ;-)?!
Wie kommt es nur, dass ich mich beim Lesen des Autorennamens um einen BUchstaben vertan hab 😉
Sorry für Offtopic. Zum Thema: Ich persönlich bin zwar noch nie in die Versuchung gekommen, so eine Versicherung abzuschließen, aber nun bin ich mir sicher auch zukünftig dies nicht zu machen. Danke für den Hinweis.
Das das unsinn ist sollte ja jedem klar sein? Ich meine solche Versicherungen gibt es quasi für alles ^^..
Danke für die Aufklärung, Christian. Ich wusste das in der Tat noch nicht!
Da werden die Anbieter sicher nicht erfreut drüber sein. Doch solange das nicht in der Blödzeitung steht, wird das Geschäft unverändert weiter laufen, bis was neues einfällt.
That’s Business oder so ähnlich…
Ich finde die Rücktrittsgründe total nachvollziehbar!
Wenn ich auf dem Sterbebett liege, werden meine letzten Worte nicht „Ich liebe euch“ sein, sondern: „Denkt daran, euch das Geld meines Nine Inch Nails Tickets bei Eventim zurückerstatten zu lassen!“
Bei der Installation einer Glühbirne erleidest du einen schweren Unfall und die Wohnung fängt Feuer!
Nachdem du mit letzter Kraft deine/n an einer schweren Erkrankung leidenden Liebste/n in Sicherheit bringst, rennst du geistesgegenwärtig zurück und rettest gerade noch das Ticket aus den Flammen!
Aber schon naht der nächste Schreck, als dich der Arzt mit bleichem Gesicht ansieht: „Ihr/e Ehepartner/in hat eine Rauchvergiftung erlitten und die einzige Rettung für sie/ihn ist eine unerwartete Organspende.
Zum Glück bist du der Ideale Spender, aber das nächste passende Krankenhaus für die Operation und einen anschließend langen Aufenthalt ist mehr als 100 Kilometer entfernt!
Da die Wohnung sowieso abgebrannt ist, beschießt ihr spontan in die nähe des Krankenhauses um zu ziehen um näher bei eurer/m Liebsten zu sein.
…ob wohl der ganze Stress zu einer verfrühten Schwangerschaft führen könnte?
so gesehen… 😉
Um noch einmal auf den Tipp zu kommen, ich fand diesen jetzt sehr informativ, zumal ich vor habe zu Weihnachten hier ein Geschenk zu kaufen. Darum Danke 🙂
Hallo!
Bin auch gerade auf der Seite einees Ticketsanbieters über diese Klausel gestolpert und fand später eine analog zu den Reiserücktritts-Versicherungsbedingungen durchaus interessante Seite:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/48546/Reiseruecktrittskostenversicherung-Wann-der-Anbieter-zahlt
und so kann man dieses Angebot ggf. doch in Anspruch nehmen, wenn man später gewillt ist, etwas Aufwand zu betreiben:
„Als Nachweis für das Auftreten der Krankheit halten die Versicherungen Fragebogen bereit. Atteste, die in freier Form erstellt werden, sollen neben den persönlichen Daten der Patienten folgende Angaben enthalten:
– ärztlich festgestellte Beschwerden und Symptome,
– Diagnose (soweit bereits bekannt),
– Behandlungsbeginn und weitere Behandlungsdaten,
– Bewertung des Arztes zur Reisefähigkeit.
Die Angaben sind objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. Die Versicherungen behalten sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vor, die Versicherten zu Kontrolluntersuchungen durch andere Ärzte aufzufordern.
Dr. jur. Irmtraud Nies“