Amazon handelt sich Ärger mit dem Bundeskartellamt ein: Nach Beschwerden mehrerer Händler über die von der Verkaufsplattform eingeforderte Preisparität hat das Bundeskartellamt nun Ermittlungen eingeleitet.
Um was geht es genau? Amazon verlangt von Händlern, die über die Verkaufsplattform ihre Waren anbieten, dass diese nirgendwo günstiger angeboten werden, selbst nicht in Verbindung mit Coupons und Rabatt-Aktionen. Ausnahme ist der stationäre Handel. Wer sich nicht dran hält, hat mit Konsequenzen zu rechnen, in der Regel mit dem Ausschluss von der Verkaufsplattform. Amazon nutzt somit nicht nur seine marktbeherrschende Stellung aus, sondern behindere den Wettbewerb durch unlautere Preisabsprachen, so die Branche. Laut Amazon gilt die Regelung auch in England und Frankreich, wo betroffene Händler bereits Anfang des Jahres eine Warn-Mail erhalten haben. Auch in den USA scheint die Klausel Bestand zu haben, allerdings nur für größere Markenhändler.
Klage von Konkurrent Hood.de
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Neben dem Kartellamt greift auch Wettbewerber Hood.de zu juristischen Mitteln. Dieser hat eine Klage beim Landgericht Köln eingereicht und lässt die Klausel gerichtlich überprüfen: „Amazon greift mit der sogenannten Preisparität massiv in die freie Preisgestaltung der Händler ein“, so Geschäftsführer Ryan Hood vom Wettbewerber Hood.de.
Die beanstandete Regelung ist schon seit Längerem Bestandteil der AGBs von Amazon und bereits im Frühjahr 2010 hat das Bundeskartellamt angekündigt, ein Verfahren zu prüfen. Wie uns das Kartellamt mitteilte, wurde dieses aufgrund von „Prioritätserwägungen“ bislang zurückgestellt. Zudem sei die Klausel in der Vergangenheit nicht durchgesetzt worden. Da sich nun aber Beschwerden von Händler häufen, dass die Regelung vermehrt angewandt werde, wurde nun ein Verfahren aufgenommen.
Richtig so! Ich mag zwar Amazon und im Zweifel zahle ich lieber ein paar Euro mehr als bei einem dubiosen Händler aus irgendeiner Preissuchmaschine, aber nach Auffassung mehrerer Rechtsexperten ist die Vorgehensweise von Amazon eine starke Wettbewerbsverzerrung. Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass Amazon nicht selbst den Preis festsetzt, sondern die Preisgestaltung weiterhin den Händlern überlässt und es sich somit eben doch nicht um eine Preisabsprache handelt.
Da Händler allerdings auf Käufe, die über Amazon getätigt wurden, eine Verkaufsprovision von in der Regel 15 % an die Plattform abführen müssen, müssen sie ihre Preise dementsprechend anpassen. Die Preisparitätsklausel führt nun dazu, dass Händler ihre Produkte in ihren eigenen Shops oder auf Plattformen wie Hood.de, die keine oder nur geringe Gebühren verlangen, zu teuer anbieten (müssen). Also für mich hört sich das schon nach unlauterem Wettbewerb an.
Zwei Jahre Prüfung vor Verfahrenseröffnung
Neben der Tatsache, dass Amazon mit unfairen Mitteln spielt, muss sich aber auch das Bundeskartellamt fragen lassen, warum es ein Verfahren nicht schon früher eröffnet hat. Mehr als zwei Jahre Prüfung für einen ernstzunehmenden Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines der größten eCommerce-Unternehmen sind schon etwas fragwürdig. Da das Verfahren nach Angaben des Bundeskartellamtes aufgrund der Vielzahl der betroffenen Händler sehr aufwändig sei, dürfte eine endgültige Entscheidung allerdings auf sich warten lassen.
Bild: Amazon.de
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