Wenn ein Gerät das softwarebetriebene Gefängnis seines Herstellers verlässt, spricht man von einem sogenannten Jailbreak. Erstmals gab das iPhone Dev Team lakonisch im Sommer 2007 seinen Coup mit den Worten „Wir sind in das Dateisystem eingedrungen“ bekannt. Seitdem spielen Hacker und Hersteller Katz und Maus. Sobald von Hackern eine zuvor unbekannte Lücke für einen Jailbreak ausgenutzt wird, macht man diese spätestens beim übernächsten Firmware-Update wieder zunichte. Seit dem Jahr 2007 hat sich an dieser Taktik nur wenig geändert.
Wie das News-Portal „ars technica“ berichtet, wird sich ab dem 1. Januar 2013 in den USA mal wieder so einiges im Umgang mit Unlocks und Jailbreaks verändern. Es besteht nach Ansicht des United States Copyright Office kein Bedarf an inoffiziellen Angeboten, weil zahlreiche Mobilfunkprovider selbst Unlocks für die von ihnen vertriebenen Geräte zur Verfügung stellen. Außerdem hält man fest, dass man zwar Soft- und Hardware kaufen und Geld dafür ausgeben darf. Damit erlangen die US-Konsumenten aber lediglich das Recht, die gekaufte Ware zu benutzen. In welcher Form dies geschehen darf, wird wiederum über das „End User Licence Agreement“ festgeschrieben, das natürlich von den Herstellern und nicht den Käufern ausformuliert wird. Zudem hält das United States Copyright Office fest, nach dem Jahreswechsel seien lediglich Jailbreaks von Smartphones, nicht aber von iPads oder anderen Tablet-PCs legal. Das Betriebssystem der Geräte, die primär dem Telefonieren dienen, darf hingegen weiterhin verändert werden. Dafür fiel bei der Urteilsfindung die Unterscheidung zu E-Book-Readern, Tablet-PCs, Laptops oder tragbaren Spielkonsolen schwer. Kurz gefasst dürfen Smartphones in den USA weiterhin legal einem Jailbreak unterzogen werden, alle anderen Geräte nicht. Die Einschränkungen der SIM-Karten dürfen ab dem 1. Januar 2013 nur noch von offizieller Stelle entfernt werden, Drittanbieter bleiben außen vor. Eigentlich gilt die USA als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Und dennoch klingt Freiheit ein wenig anders, oder?
Den Anfang nahm die Entwicklung im Herbst des Jahres 1998, als der frühere US-Präsident Bill Clinton den „Digital Millennium Copyright Act“ (DMCA) mit seiner Unterschrift in Kraft setzte. Der als fortschrittlich geltende Demokrat öffnete damit für viele Hacker und Jailbreaker die Box der Pandora. So legt der DMCA unter anderem fest, von wem und unter welchen Voraussetzungen der bestehende Kopierschutz einer Datei oder eines Gerätes umgangen werden darf. So ist es in den Vereinigten Staaten beispielsweise laut DMCA verboten, die Kopier-Chips der X-Box zum Verkauf anzubieten. Zwar ermöglichen die sogenannten Modchips die Installation eines alternativen Betriebssystems. Doch seien wir ehrlich. Die meisten Anwender dürften diese Modifikation hüben wie drüben dafür einsetzen, um kein Geld mehr für Originalspiele ausgeben zu müssen.
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Die aktuelle Entscheidung vom United States Copyright Office fällt hingegen anders aus. Das Anhängsel der Kongress-Bibliothek kann nämlich keinen zwingenden Zusammenhang zwischen dem Öffnen von iDevices und anderen Smartphones per Jailbreak und dem Einsatz von nicht gekaufter Software feststellen. Auch der Hacker Muscle Nerd glaubt, der alles entscheidende Punkt ist und bleibt der Zweck des Jailbreaks. Geht es um die Erlangung der Freiheit im Umgang mit dem Gerät ist es etwas anderes, als wenn auf der geöffneten Hardware lediglich raubkopierte Spiele oder Programme installiert werden sollen. Auch wenn die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung EFF vor über zwei Jahren bewirken konnte, dass Jailbreaks dort grundsätzlich legal sind, so wird diese Erlaubnis künftig nur noch auf Smartphones beschränkt.
Manche Leser mögen sich nun fragen, was sie das angeht. Noch nicht viel, denn in Deutschland sind derartige Veränderungen der Firmware weiterhin legal. Szene-Beobachter wie badboyoli schätzen die Situation so ein, dass bis zum Jailbreak von iOS 6 nicht mehr viel Zeit vergehen dürfte. Wenn die Hacker-Community tatsächlich innerhalb der nächsten Monate eine Lücke im iOS findet, wäre diese auch auf einem iPad nutzbar. In dem Zusammenhang würde es keine Rolle spielen, ob der technische Vorgang legal oder illegal wäre.
IT-Spezialisten wie Pascal Kurschildgen warnen allerdings vor allem Anfänger vor zu viel Offenheit ihrer Geräte. Aus dem goldenen Käfig von Apple sollten idealerweise nur diejenigen ausbrechen, die sich mit der Materie wirklich gut auskennen. Einsteiger riskieren nach Ansicht von Kurschildgen, dass ihre Smartphones früher oder später von Schadsoftware übernommen und kontrolliert werden könnten.
(Lars Sobiraj)