Wenn ein Gerät das softwarebetriebene Gefängnis seines Herstellers verlässt, spricht man von einem sogenannten Jailbreak. Erstmals gab das iPhone Dev Team lakonisch im Sommer 2007 seinen Coup mit den Worten „Wir sind in das Dateisystem eingedrungen“ bekannt. Seitdem spielen Hacker und Hersteller Katz und Maus. Sobald von Hackern eine zuvor unbekannte Lücke für einen Jailbreak ausgenutzt wird, macht man diese spätestens beim übernächsten Firmware-Update wieder zunichte. Seit dem Jahr 2007 hat sich an dieser Taktik nur wenig geändert.
Wie das News-Portal „ars technica“ berichtet, wird sich ab dem 1. Januar 2013 in den USA mal wieder so einiges im Umgang mit Unlocks und Jailbreaks verändern. Es besteht nach Ansicht des United States Copyright Office kein Bedarf an inoffiziellen Angeboten, weil zahlreiche Mobilfunkprovider selbst Unlocks für die von ihnen vertriebenen Geräte zur Verfügung stellen. Außerdem hält man fest, dass man zwar Soft- und Hardware kaufen und Geld dafür ausgeben darf. Damit erlangen die US-Konsumenten aber lediglich das Recht, die gekaufte Ware zu benutzen. In welcher Form dies geschehen darf, wird wiederum über das „End User Licence Agreement“ festgeschrieben, das natürlich von den Herstellern und nicht den Käufern ausformuliert wird. Zudem hält das United States Copyright Office fest, nach dem Jahreswechsel seien lediglich Jailbreaks von Smartphones, nicht aber von iPads oder anderen Tablet-PCs legal. Das Betriebssystem der Geräte, die primär dem Telefonieren dienen, darf hingegen weiterhin verändert werden. Dafür fiel bei der Urteilsfindung die Unterscheidung zu E-Book-Readern, Tablet-PCs, Laptops oder tragbaren Spielkonsolen schwer. Kurz gefasst dürfen Smartphones in den USA weiterhin legal einem Jailbreak unterzogen werden, alle anderen Geräte nicht. Die Einschränkungen der SIM-Karten dürfen ab dem 1. Januar 2013 nur noch von offizieller Stelle entfernt werden, Drittanbieter bleiben außen vor. Eigentlich gilt die USA als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Und dennoch klingt Freiheit ein wenig anders, oder?
Den Anfang nahm die Entwicklung im Herbst des Jahres 1998, als der frühere US-Präsident Bill Clinton den „Digital Millennium Copyright Act“ (DMCA) mit seiner Unterschrift in Kraft setzte. Der als fortschrittlich geltende Demokrat öffnete damit für viele Hacker und Jailbreaker die Box der Pandora. So legt der DMCA unter anderem fest, von wem und unter welchen Voraussetzungen der bestehende Kopierschutz einer Datei oder eines Gerätes umgangen werden darf. So ist es in den Vereinigten Staaten beispielsweise laut DMCA verboten, die Kopier-Chips der X-Box zum Verkauf anzubieten. Zwar ermöglichen die sogenannten Modchips die Installation eines alternativen Betriebssystems. Doch seien wir ehrlich. Die meisten Anwender dürften diese Modifikation hüben wie drüben dafür einsetzen, um kein Geld mehr für Originalspiele ausgeben zu müssen.
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Manager Digital Marketing / Social Media B2B (m/w/d) BRITA SE in Frankfurt (Main) |
||
Manager Digital Marketing / Social Media B2B (m/w/d) BRITA SE in Taunusstein |
Die aktuelle Entscheidung vom United States Copyright Office fällt hingegen anders aus. Das Anhängsel der Kongress-Bibliothek kann nämlich keinen zwingenden Zusammenhang zwischen dem Öffnen von iDevices und anderen Smartphones per Jailbreak und dem Einsatz von nicht gekaufter Software feststellen. Auch der Hacker Muscle Nerd glaubt, der alles entscheidende Punkt ist und bleibt der Zweck des Jailbreaks. Geht es um die Erlangung der Freiheit im Umgang mit dem Gerät ist es etwas anderes, als wenn auf der geöffneten Hardware lediglich raubkopierte Spiele oder Programme installiert werden sollen. Auch wenn die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung EFF vor über zwei Jahren bewirken konnte, dass Jailbreaks dort grundsätzlich legal sind, so wird diese Erlaubnis künftig nur noch auf Smartphones beschränkt.
Manche Leser mögen sich nun fragen, was sie das angeht. Noch nicht viel, denn in Deutschland sind derartige Veränderungen der Firmware weiterhin legal. Szene-Beobachter wie badboyoli schätzen die Situation so ein, dass bis zum Jailbreak von iOS 6 nicht mehr viel Zeit vergehen dürfte. Wenn die Hacker-Community tatsächlich innerhalb der nächsten Monate eine Lücke im iOS findet, wäre diese auch auf einem iPad nutzbar. In dem Zusammenhang würde es keine Rolle spielen, ob der technische Vorgang legal oder illegal wäre.
IT-Spezialisten wie Pascal Kurschildgen warnen allerdings vor allem Anfänger vor zu viel Offenheit ihrer Geräte. Aus dem goldenen Käfig von Apple sollten idealerweise nur diejenigen ausbrechen, die sich mit der Materie wirklich gut auskennen. Einsteiger riskieren nach Ansicht von Kurschildgen, dass ihre Smartphones früher oder später von Schadsoftware übernommen und kontrolliert werden könnten.
(Lars Sobiraj)
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Manager Digital Marketing / Social Media B2B (m/w/d) BRITA SE in Frankfurt (Main) |
||
Manager Digital Marketing / Social Media B2B (m/w/d) BRITA SE in Taunusstein |
||
Digital Marketing Manager / Social Media Manager (m/w/d) BRITA SE in Frankfurt (Main) |
||
Digital Marketing Manager / Social Media Manager (m/w/d) BRITA SE in Taunusstein |
||
Digital Marketing Manager B2B SEA / Social Media (m/w/d) BRITA SE in Taunusstein |
||
Marketing Manager / Kommunikationsmanager B2B / Social Media (m/w/d) BRITA SE in Taunusstein |
||
Social Media Manager (a) INTERFER Edelstahl Handelsgesellschaft mbH in Karlsruhe |
Zitat:
„Wenn die Hacker-Community tatsächlich innerhalb der nächsten Monate eine Lücke im iOS findet, wäre diese auch auf einem iPad nutzbar. In dem Zusammenhang würde es keine Rolle spielen, ob der technische Vorgang legal oder illegal wäre….“
Natürlich macht es nach diesen Gesetz einen Unterschied, Apple bemerkt ob ein iPad geJailbreakt wurde und könnte es nun Sperren oder gar Abmahnungen verschicken.
Also eine Sache habe ich an diesem Jailbreak noch nicht verstanden:
Ich kaufe ein Gerät. Nun steht es mir doch frei damit zu tuen was ich möchte. Ich kaufe z.B ein Auto und mache es mutwillig kaputt. Na und?
Jetzt könnte man argumentieren, dass ich die Lizensrechte von Apple verletze, da ich das BS verändere. Da ich persönlich meine Veränderung jeoch nicht publiziere / verkaufe / verschenke ändere ich doch nur ein von mir ERWORBENES Gerät. Deshalb who cares?
Wenn mir das einer beantworten kann wäre ich sehr dankbar
@Justus
Gesetze kennen keine Gerechtigkeit. Sie sind Auslegungssache. Mit dem Kauf eines Geräts, bzw. dessen Inbetriebnahme, anerkennst du die (vertragliche) Vereinbarung (mit der Inbetriebnahme gehst du einen Vertrag ein), die der Hersteller in der Anleitung oder auf dem „Beipackzettel“ formuliert hast. Der Hersteller könnte dich im Falle eines Vertragsbruchs rannehmen. Wie realistisch so ein Szenario ist, ist eine andere Sache.
Im Prinzip kannst du selbst auch z.B. ein exklusives T-Shirt herstellen und dem Käufer mit einem Beipackzettel jegliche Modifikation am T-Shirt verbieten. Der Käufer hat zwar gekauft, aber das, was das T-Shirt ausmacht, ist dein geistiges Eigentum. Wenn du es nicht verändert haben willst, sorgst du dafür, dass es nicht gemacht wird. Und falls doch, du den „Täter“ bestrafen kannst.
Ob es sinnvoll ist oder nicht, darüber entscheiden dann die Richter.
Das ist es ja was ich kritisiere. Du erwirbst lediglich die Nutzungsrechte eines Produkts. Du hast das Gerät zwar zu Hause und kannst darüber verfügen. Aber dennoch versucht man dich in deinem Verhalten einzuschränken.
Natürlich kann Apple nach dem 1.1.2013 nachvollziehen, ob ihre iPads mit Hilfe eines Jailbreaks geöffnet wurden oder nicht.
Theorie:
Wenn jeder den Jailbreak anwenden würde
-> Viele Supportfälle bei Apple, weil evt. irgendwas nicht mehr richtig funktioniert -> Aufwand bei Apple und nicht den Jailbreakbereitstellern
-> Vieles funktioniert nicht mehr so gut / Performanceeinbrüche -> Imageschaden bei Apple -> Nicht bei den Jailbreakbereitstellern
Liegt es evtl. u.a. daran?
Natürlich kannst du wahrscheinlich mit dem Auto machen was du willst. Ob es dann aber noch alle Kriterien erfüllt und deshalb am Straßenverkehr teilnehmen darf, ob die Versicherung gilt und ob die Garantie gilt ist dann wieder eine andere Sache.
Die große Gefahr beim Jailbreak sehe ich aber vor allem bei der Verseuchung der geöffneten Firmware mit Schadsoftware. Dann werden wir von Cyberkriminellen ausgeforscht, abgehört und analysiert. Der Imageschaden wäre in dem Fall umso größer für Apple. Und das unabhängig davon, ob der Anwender schlichtweg fehlerhaft oder sogar grob vorsätzlich mit seinem Gerät umgegangen ist, der Imageschaden wäre wahrscheinlich der gleiche. Performanceeinbrüche wären dagegen noch harmlos.
Der Schutz vor „Schadsoftware“ darf aber nicht dazu führen das dem Nutzer auf den Kommunikations Geräten immer mehr Rechte genommen werden und er weiter zu Gunsten einiger Konzerne Entmündigt wird.
Wie der Staat versucht den Schutz vor Verbrechen dafür zu Nutzen den Bürger zu Überwachen oder seine Bürgerrechte einzuschränken.
Moment,
ich erwerbe an Hardware nur Nutzungsrechte?
Ich habe beim Hardware-Kauf einer EULA zugestimmt?
Würde ja z.B. heißen das Toyota mir verbieten könnte meinen Prius umzufärben…unterschreiben Amis im Apple Store etwa solche Verträge? Oder darf Apple die sich nachträglich ausdenken?
Da bin ich ja froh das ich in D bin und mich zur Wehr setzen kann wenn ein Hersteller mir vorschreiben will wie ich an einer im Mediamarkt gekauften Hardware rumzubasteln habe oder eben nicht…
Apple sollte sich mal fragen ob es einem High-End-Produkt gut zu Gesicht steht wenn viele User das Gerät außer Spezifikation betreiben müssen um es überhaupt nutzbar zu machen…
@Georg
Naja,
ich stimme nicht beim Kauf einer EULA zu, sehrwohl jedoch beim aktivieren des Gerätes. Ich stelle mir hier aber die Frage wie die Rechtslage ist, wenn ich das Gerät gar nicht erst aktiviere sondern direkt jailbreake (wenn das geht) dann hätte ich ja nicht zugestimmt.
@Lars warum wäre der Imageschaden der Gleiche? Es ist dann doch jedem klar, dass es sich um ein gejailbreaktes System handelt. In dieser hinsicht hat Google (Android) das meiner Meinung am besten gelöst. Auch wenn vielleicht nicht vergleichbar.
Wie auch immer stelle ich fest (ich hatte mich in den letzten Tagen ein wenig mit dem Thema beschäftig), dass die Rechtslage in diesem Gebiet so schwammig formuliert sein muss, dass wir wohl ein Urteil in Deutschland abwarten müssen.
Ich freue mich schon auf diesen Artikel.
Imageschaden für Apple?
Das kann ich bei einem Jailbreak nicht erkennen. Denn, wenn der Käufer eines iPhones gezielt sein Handy jailbreakt ist ihm doch bewusst, dass er sich außerhalb der von Apple versprochenen Funktionalität und Qualität bewegt. Also auch kein Imageschaden für Apple, wenn etwas nicht mehr so funktioniert wie es sollte.
Die USA „gilt“ als das Land der unbegrenzten Moeglichkeiten. Das ist korrekt. Tatsache ist aber, dass die USA seit jeher das Land der beschraenkten Unmoeglichkeiten ist.
@ Kunouje und Justus Theis: Trotzdem werden sich manche Jailbreaker darüber beschweren, sollten sie nach dem Jailbreak technische Probleme bekommen. Eigentlich dürften sie das nicht, weil sie die Öffnung des Gerätes selbst durchgeführt haben, stimmt!
Das mit der EULA ist höchst komplex und für Nicht-Juristen schwer verständlich!! Ich mag lieber kein abschließendes Urteil dazu abgeben.
[…] der Zukunft?Stricken- Raubstricken in Norwegen …Äquivalent zur Musik (Link)Jailbreaks – Nur noch auf dem Smartphone “legal”CSU – Die Depublizierung […]
[…] – nun ist diese Regelung nicht mehr gültig, und der Jailbreak nur noch bei Smartphones erlaubt: basicthinking.de. Die SiebenAppleBetaE-MailEUGoogleGoogle MailGoogle MapsGoogle PlusGoogle […]