Auf der aktuellen IFA gehen erstaunlich viele meiner langjährigen Wünsche in Erfüllung: Die Hersteller stellen massenhaft leichte und schlanke Notebooks vor, Samsung hat eine Kamera mit WLAN, UMTS und Android 4.1 im Programm. Und Kabel Deutschland hat eine Idee zumindest angekündigt, die ich seit Jahren umgesetzt haben will: WLAN-Hotspots von jedermann, auf dass ein flächendeckendes Netz entstehe.
Das ist zumindest Teil eines Plans des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland (KDG), der bundesweit tausende Hotspots errichten will. Sie sollen in Cafés, Flughäfen und öffentlichen Plätzen entstehen, aber auch in privaten Wohnhäusern: Jeder KDG-Kunde kann sein eigenes WLAN anderen zur Verfügung stellen und dafür die WLANs anderer Kunden desselben Anbieters nutzen. Es ist die Idee des freien Funknetzwerks fon, Jahre später zum ersten Mal von einem deutschen Provider angedacht. Immerhin. Das Hauptproblem, die Rechtslage, allerdings bleibt.
Störerhaftung bleibt bestehen
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Vor zwei Wochen war ich für ein paar Tage im Urlaub in Irland und habe mich dort über die zahlreichen offenen WLANs gefreut. Teils konnte man sich in öffentliche WLANs der Stadt – wie in Galway – einwählen, teils stellten Pubs oder Privatpersonen ihr WLAN absichtlich ungesichert zur Verfügung. Für Besucher eine tolle Sache. In Deutschland hingegen wird man belächelt und für verrückt erklärt, wenn man sein WLAN nicht sichert.
Das liegt an der Rechtssituation. Nach wie vor gilt die Störerhaftung, die den Betreiber eines WLAN-Hotspots in die Pflicht für das nimmt, was über seinen Anschluss passiert. Hirnrissig eigentlich aber leider aktuelle Rechtslage, dass nicht der jeweilige Nutzer in die Pflicht genommen wird. Die Berliner Regierungskoalition wollte die Störerhaftung im April entsprechend abändern lassen, um in der Stadt ein freies WLAN zu ermöglichen, letztlich aber blieb alles beim alten. Die Digitale Gesellschaft entwarf dafür mit einem Augenzwinkern einen eigenen Gesetzesentwurf, um der Politik Hilfestellung zu geben. In Berlin wird seit Jahren ein flächendeckendes WLAN-Netz im Innenstadtbereich diskutiert. Nun wird von Kabel Deutschland mit Hilfe der Medienanstalt Berlin-Brandenburg eins umgesetzt. Man wartet nicht mehr auf die langsame Politik, man macht einfach.
Frei für alle wird wohl nie kommen
Das Problem: Wer seine Nutzer in die Haft nehmen will, muss – ebenfalls nach aktuellem Recht – ihre Daten speichern, um selbst aus der Verantwortung zu seine. Diese Speicherung befand das Landgericht München aber für nicht zulässig. Wer als Netzanbieter sein eigenes WLAN-Netz startet, hat es da einfacher, weil sich nur Kunden einwählen, die bereits registriert sind. Die Telekom etwa betreibt auf diese Art und Weise ein Netz von über 11.000 Hotspots in Deutschland – das ich in der Tat sehr vermissen werde, wenn mein Vertrag dort in drei Wochen ausläuft. BT OpenZone und der Anbieter TheCloud, der unter anderem das Münchner Hofbräuhaus vernetzt, verfügen über ähnliche Hotspot-Netze.
Bis es rechtliche Sicherheit für offene WLANs gibt, sind Hotspot-Netze der wohl einzige Weg. Wenn Kabel Deutschland es schafft, zumindest seine Kunden zu vernetzen und ihnen dafür Vorteile zu gewähren, wäre das ein ehrbarer Schritt. Fraglich allerdings, ob die Netzanbieter an einer zu offenen Rechtslage überhaupt Interesse hätten. Denn wenn man künftig an jeder Straßenecke oder auch zu Hause die WLANs anderer nutzen kann, dürften deutlich weniger Festnetzanschlüsse verkauft werden.
(Jürgen Vielmeier, Bild: AVM)