Machen wir’s kurz: Gestern haben wir von dem ominösen Tippgeber geschrieben, der uns einen Start von Hangouts on Air in Deutschland für Montag angekündigt hat. Mit anderthalb Tagen Verzögerung hat er nun Recht behalten: Der Service ist gestern Nacht in Deutschland tatsächlich gestartet. Wenn ihr einen Hangout-Videochat öffnet, könnt ihr nun das kleine Kästchen „Start Hangout on Air“ tatsächlich markieren und damit über das Social Network Google Plus eure eigene Livesendung im Internet starten. Über einen Link lässt sich dieser auch im Web posten und dadurch mit der Welt teilen.
Hangouts on Air startete bereits im Mai und wurde seitdem in praktisch jedem Land der Welt außer Deutschland eingeführt. Problem hierzulande war/ist die Rechtslage, die eigentlich für Sendungen ab 500 Teilnehmern eine Sendelizenz verlangt. Da man bei Hangouts on Air nicht ausschließen kann, dass eine Sendung schnell diese Zahl überschreitet, konnte Google den Service bisher hier nicht anbieten. Wie man das Problem jetzt gelöst hat, ist noch unklar. Ich hoffe aber mal, dass man das im Laufe des Tages erklären wird.
Update, 10:05 Uhr: Google hat inzwischen einen eigenen Blogpost dazu veröffentlicht und einige öffentliche Hangouts mit Promis in den kommenden Tagen angekündigt, unter anderem mit Christian Ulmen. Allerdings noch kein Kommentar zur Rechtslage.
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Update, 10:30 Uhr: Stefan Keuchel von Google schrieb mir gerade eine Mail mit einigen offiziellen Hinweisen von Google zur Rechtslage:
Hatte das nicht etwas mit dem Rundfunkrecht zu tun?
Nein. Da gibt es keine rechtlichen Probleme. Wir haben Hangouts on Air in einigen europäischen Ländern bereits im Mai gelauncht, und dort ist die Rechtslage bezüglich des Rundfunkrechts auch nicht anders als in Deutschland. Denn der Rundfunkbegriff wird ja durch eine EU-Richtlinie bestimmt.
Dass Hangouts on Air erst jetzt in Deutschland starte, habe damit zu tun gehabt, dass man die Rechtslage zumindest prüfen musste. Zum Thema Rundfunkrecht heißt es:
Ob individuelle Hangouts on Air Rundfunk sind, können wir nicht beurteilen. Wir geben unseren Nutzern aber insofern eine Hilfestellung, als wir sie in der “Hilfe” auf eine Checkliste der Landesmedienanstalten hinweisen. Dort gibt es Informationen zu der Frage, unter welchen Umständen Video-Angebote im Internet als Rundfunk einzuordnen sein können.
Soll heißen: alles koscher. Solange sich keiner beschwert, könnt ihr nun also munter broadcasten.
(Jürgen Vielmeier)