„Niemand hat etwas zu verschenken“ und „Alle wollen nur dein Bestes, nämlich dein Geld“ sind einige der Phrasen, die mir fast automatisch durch den Kopf rauschen, wenn ich irgendwo an einem „Einmaliges-Super-Schnäppchen-Nur-heute-und-jetzt-schnell-zuschlagen-solange-der-absolut-limitierte-Vorrat-reicht“-Angebot vorbeikomme. Gleichwohl erweisen sich viele dieser Sonderaktionen tatsächlich als gute Gelegenheiten, das ein oder andere ein paar Euro günstiger zu erstehen. Nicht ohne Grund bleiben SSV und WSV auch nach ihrer offiziellen Abschaffung feste Termine in deutschen Fußgängerzonen.
Hin und wieder entpuppt sich ein angeblicher Sparpreis dann aber doch als Anpassung von zu teuer auf normal. Oder er kommt einfach dadurch zustande, dass Inhalt und Packungsgröße gleichzeitig heimlich mitschrumpfen. Das ist soweit nichts Neues. Wenn Verbraucherschützer besonders fiese Praktiken lautstark monieren, klatsche ich daher auch mit Sicherheit intensiv Beifall. Was die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen allerdings heute in einer Mitteilung zum Thema Groupon & Co. verschickte, erinnert mich eher an diese Alltagsphrase: „Viel Lärm um nichts.“
Denn was die VZ dort unter der Überschrift „Verbraucherzentrale NRW warnt vor Groupon, DailyDeal & Co.: Auf den Spuren der Märchenkönige“ mit Schlagworten wie „Benachteiligung des Verbrauchers“, „Fallstricke“ oder „Fußangeln“ anprangert, lässt sich letztendlich auf eine weitere Phrase reduzieren: „Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet“. Soll heißen: Vor Vertragsabschluss möglichst immer das Kleingedruckte lesen. Wusstet ihr schon? Ich auch. Aus Sicht der VZ NRW ist das aber offenbar noch ein Geheimtipp – insbesondere dann, wenn dabei Schnäppchen-Portale wie eben Groupon oder die Google-Tochter DailyDeal die Hauptrolle spielen.
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Die Konsumentenanwälte haben ihren Text jedenfalls mit solch drastischem Vokabular gewürzt, dass ich zwischenzeitlich den Eindruck bekam, es gehe hier um fiese Kundentäuschungsmanöver nach TelDaFax-Manier. Beispiel gefällig? Bitteschön:
Damit nicht genug. Hinzu kamen in der Verbraucherzentralen-Stichprobe diverse weitere Einschränkungen und Vorgaben, an die sich Gruppen-Schnapper halten müssen. Terminvereinbarung und Reservierung waren oft obligatorisch: etwa für ein Frühstück im Cafe. Meist war zudem nur ein Gutschein pro Besuch oder Bestellung einsetzbar. Bestimmte Zeiten, Wochenenden, Feiertage oder Ferien wurden ausgenommen, einzelne Filialen vorgeschrieben. Bei Online-Käufen wiederum kamen bei jeder zweiten Bestellung noch Versandkosten hinzu, oder es war ein Mindestbestellwert zu beachten. Besonders ärgerlich: Jeder zweite der 30 begutachteten Deal-Gutscheine wies gleich drei oder gar vier solcher Fußangeln auf, die eine Einlösung erschweren.
Oder dieser Absatz:
Selbst bei den Rabatten lauern Fallstricke zuhauf. Oft fällt die versprochene Ersparnis weit geringer aus. Das offenbarte eine Recherche der Düsseldorfer Verbraucherschützer. So winkten satte 71 Prozent Nachlass bei einem einmaligen „Coaching für berufliche und private Probleme“. Im Gegenzug jedoch kürzten die Trainer auch ihre Beratungszeit deutlich: von 75 auf 60 Minuten.
Ich weiß ja nicht, wie es euch geht, wenn ihr das lest, aber ich finde das weder ungewöhnlich noch anstößig oder assoziiere damit auch nur eine Sekunde lang Begriffe wie „Fußangel“ oder „Fallstrick“. Dass es bei den Deal-Plattformen vor allem darum geht, neue Kunden über Lockangebote anzuziehen, dürfte nun wirklich jedem klar sein. Und natürlich beinhalten manche Preisreduzierungen im Gegenzug ein paar Einschränkungen oder gesonderte Bedingungen. Diese werden aber etwa bei Groupon oder DailyDeal unübersehbar unter der unmissverständlichen Überschrift „Konditionen“ aufgeführt.
Dort ist zu lesen, wie lange ein Gutschein einlösbar ist, was passiert, wenn diese Frist überschritten wird und was es sonst noch zu beachten gibt. Das angebliche Kleingedruckte ist dabei sogar erstaunlich groß. Wer das übersieht, ist nun wirklich selbst Schuld. Jede einfache Hausratversicherung hat mehr unverständliche Klauseln, als zehn Deals bei den Social-Shopping-Plattformen. Ein Mindestmaß an Eigenverantwortung muss man von einem mündigen Verbraucher erwarten können – gerade dann, wenn alles ohne große Mühe transparent einsehbar ist.
Dies gilt ebenfalls für die Überprüfung eines angeblichen Sparpreises. Jeder, der einfach blind auf die Behauptung eines Händlers vertraut, es handele sich um ein einmalig günstiges Angebot, darf sich nicht wundern, wenn dies am Ende doch nicht ganz so stimmt. Einen Zwang zu kaufen gibt es schließlich nicht. Ist etwa das günstige iPhone für 19,90 statt 199 Euro nur in Verbindung mit einem vergleichsweise teuren 24-Monatsvertrag zu haben, dann bedarf dies eigentlich keiner expliziten Ermahnung der Verbraucherzentrale – es sei denn, man unterstellt einem Großteil der Konsumenten ein gewisses Maß an Dummheit oder Naivität.
Insgesamt beschleicht mich der Eindruck, dass da einfach mal wieder etwas Aufmerksamkeit generiert werden sollte. Liebe Verbraucherzentrale NRW, ich bin froh, dass es dich gibt. Aber solche „Warnungen“ braucht doch nun wirklich niemand. Oder wie seht ihr das?
(Christian Wolf)