Gestern haben wir euch bereits den Test der deutschen Mobilfunknetze vorgestellt, die Stiftung Warentest in seiner neuen, sehr mobil angehauchten Ausgabe vorstellt. Jetzt haben wir auch den Test deutschsprachiger App Stores erhalten, die die Zeitschrift verglichen hat. Etwas überraschendes Ergebnis: Testsieger ist Microsofts Windows Phone Marketplace (Gesamtnote 3,2) vor Googles Android Market (3,3). Dies sind die einzigen beiden App Stores, die noch so gerade eben ein „Befriedigend“ als Gesamtnote erhalten. Apples AppStore erhält – nicht als einziger – eine Abwertung aufgrund des laxen Umgangs mit Kundendaten und Mängeln in den AGB. Hierzu hat die Zeitschrift Rechtsexperten heranzitiert. Harte Zeiten für RIM: Die BlackBerry App World schrammt nur haarscharf an einem „Ungenügend“ vorbei – Versetzung gefährdet.
Die Testnote ermittelt sich aus dem Einkaufserlebnis (Gewichtung: 60 Prozent), Website und Software (40 Prozent) und Mängeln in den AGB (0 Prozent, aber Abwertung bei zu schlechten Ergebnissen). Der Stiftung hatte offenbar das Bild eines Supermarkts im Hinterkopf, wobei es ihr vor allem um gute Deklaration und Wahrnehmung der Kundenrechte ging. Produktinformationen waren ihr dabei ähnlich wichtig wie die Kaufabwicklung per Handy oder Website (alles unter dem Punkt Einkaufserlebnis). Handhabung, Kundeninformationen und Umgang mit den Nutzerdaten fallen unter den Punkt Website und Software. Erfreulich am Test finde ich, dass das Magazin auch einige alternative App Stores mit einbezogen hat; nachteilig, dass kein Anbieter für Web Apps darunter ist und man HP/Palm nicht mitgetestet hat.
Auswahl spielte keine Rolle
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Auch die Menge der Apps fiel offenbar nicht ins Gewicht, obwohl das in gut sortierten Supermärkten doch durchaus eine Rolle spielt: Habe ich eine große Auswahl an Produkten wie bei Apple (mehr als 425.000 Apps) und Android (mehr als 200.000) oder eben deutlich weniger, wie im Windows Market Place (ca. 18.000)? Bekomme ich Markenprodukte, adäquaten Ersatz oder bekomme ich manche App gar nicht? Masse ist nicht gleich Klasse. Aber hier hätte ich es sinnvoll gefunden, wenn die Tester verglichen hätten, ob sich die 30 oder 40 gängigsten Anwendungen (von Shazam über Twitter und Facebook bishin zum VLC Player, Maps/Navi und einem Musik-Marktplatz) auch wirklich bekomme.
Zu Windows Phone Marketplace schreiben die Tester: „Der Testsieger ist relativ komfortabel und technisch problemlos zu nutzen.“ Außerdem gebe es vor dem Kauf viele Testversionen. Am Android Marketplace lobt die Zeitschrift neben der technischen Einfachheit, dass hier die Stornierung eines Kaufs möglich sei, wenn auch nur eine Viertelstunde lang. Bei Apples AppStore (Gesamtnote 3,8) machten die Tester deutliche Mängel in den AGB aus. Auch dass ein ordnungsgemäßes Impressum fehle, kreideten die Tester Apple – und einigen anderen Anbietern – an. Gut hingegen bei Apple wie bei Windows und Android: die Kaufabwicklung über die Website. Noch schlechter in den AGB kommen Samsung Apps für das Betriebssystem Bada (Gesamtnote 4,5), Nokias Ovi Store (5,3) und RIMs Blackberry App World weg (5,5). RIM geht davon aus, dass Anwender Änderungen in den AGB schon dann akzeptieren, wenn sie eine just veränderte Website danach weiterbenutzen. Das stieß den Testern sauer auf.
Leider nicht im Test: Stores mit Apps auf Basis von HTML 5 wie hier im OpenAppMkt.
„Gegebenenfalls unter Pseudonym registrieren“
Die Reihenfolge aller zehn Testkandidaten, wobei man sich zum Teil fragt, warum ausgerechnet diese und keine anderen dabei sind: Windows Phone Marketplace (3,2), Android Market (3,3), Apple App Store (3,8), Androidpit (3,8), Pocketgear (4,0), Mobiflip (4,2), Samsung Apps (4,5), Opera Mobile Store (4,6), Nokia Ovi Store (5,3), Blackberry App World (5,5). Was mir im Test fehlt, sind der HP/Palm AppCatalog, ein App Store für WebApps wie der OpenAppMkt und andere AppStore-Pioniere wie GetJar.
Ein interessantes Detail übrigens noch zum Schluss zum allgemein eher skeptisch anmutenden Test, gerade weil – zugegebenermaßen – der Datenschutz in den meisten Stores brach liegt: „Test“ interviewt den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix. Und der rät, was bei der aktuellen Debatte um Klarnamenpflicht und Anonymität im Netz sehr interessant klingt, dazu: „Viele App-Stores verlangen eine personenbezogene Registrierung, obwohl das für die Erbringung des Dienstes in der Regel nicht erforderlich ist. Darauf sollten Nutzer achten und sich gegebenenfalls unter einem Pseudonym registrieren.“
(Jürgen Vielmeier)