Ich will hiermit Buße tun für alles, was ich jemals Böses getan habe. Und deswegen mache ich etwas für euch, was niemand gerne tut: Ich habe mir stellvertretend für alle AGB dieser Welt die aktuelle, aus dem Englischen übersetzte Facebook-Datenschutzrichtlinie durchgelesen. Euch interessiert doch sicher auch, was da so drin steht, ohne dass ihr das selbst lesen wollt. Inspiriert dazu hat mich der Schauspieler und Synchronsprecher Richard Dreyfuss. Die CNet-Redaktion hat ihn dazu überredet, Auszüge der iTunes EULA (End-user license agreement) zu lesen. Und da der Mann es versteht, dramatisch zu werden und Stimmen zu imitieren, ist das teilweise fesselnder als – ich wette – „Pirates of the Caribbean 4“.
Etwa zeitgleich hat Wolfgang Michael auf dem leider vorübergehend pausierenden Lead-Award-Siegerblog Carta einen weiteren, sehr guten Text veröffentlicht: „Die neue Pest AGB“. Er beschreibt darin eher die gängige Praxis von Verlagshäusern, freie Journalisten nach Strich und Faden auszunehmen. Er meint es aber auch allgemein: „AGB ähneln den Beipackzetteln von Medikamenten. Wer sie liest, wird blass und nimmt das Medikament auf keinen Fall ein. Also liest sie auch keiner.“ Ich hab es trotzdem einmal gewagt.
Beschwerden bitte per Postkutsche
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Facebooks Datenschutzrichtlinie beginnt mit der interessanten Bitte, sich doch bitte auf dem Postweg in Palo Alto Kalifornien zu melden, wenn man Fragen hätte. Das größte elektronische Netzwerk der westlichen Hemisphäre, das sich anschickt, unsere Kommunikation für immer zu verändern, will also, dass wir uns per Schneckenpost melden, wenn wir etwas zu beanstanden haben. Auf gut Deutsch: Schickt eure Beschwerden doch an den Weihnachtsmann!
Gleich zu Anfang weist Facebook darauf hin, dass man Mitglied im TRUSTe-Programm sei und sich an die „EU-Safe-Harbor-Bestimmungen des Handelsministeriums bezüglich der Sammlung, Nutzung und Einbehaltung von Daten aus der Europäischen Union“ halte. Wer genau hinschaut und liest, findet heraus, dass mit „Handelsministerium“ hier das der USA gemeint und TRUSTe nur ein Programm ist, um bei den unterschiedlichen Vorstellungen von Privatsphäre in der EU und den USA eine Art Brücke zu bauen.
„Wir verfolgen deine Handlungen“
Kinder unter 13 dürfen sich nicht selbständig bei Facebook anmelden, es sei denn, sie fragen ihre Eltern um Erlaubnis und lassen sich von ihnen über die sichere Nutzung des Internet unterweisen. Wer nicht möchte, dass Facebook Dateien speichert, die mit Inhalten verbunden sind, die man beabsichtigt hochzuladen, solle diese bitte vorher löschen. Gemeint sind wohl Fotos und Ähnliches, aber wie, um Himmels Willen, man das machen soll, sie zu löschen, verrät Facebook hier nicht.
Nicht schlecht hingegen: Wenn man Kontakte importiert hat, etwa über den Freunde-Finder, der das iPhone und E-Mail-Adressbücher durchsuchen kann, darf man diese Kontakte mit einem Klick wieder entfernen. Facebook zeigt sogar an, wie und wo das geht. Umso gruseliger dafür die Formulierung: „Wir verfolgen einige deiner Handlungen auf Facebook, beispielsweise [Auflistung praktisch aller möglichen Facebook-Aktivitäten]“. Was genau „verfolgen“ heißt, schreibt Facebook an der Stelle nicht.
Künstler sollten sich des Themas AGB annehmen
Gegebenenfalls erhalte man bei Werbeanzeigen Informationen darüber, „ob du bestimmte Werbeanzeigen auf anderen Webseiten gesehen und mit diesen interagiert hast“. Facebook ist also mittlerweile überall. Wenn man in diesem Falle Informationen bekomme, die man noch nicht hatte (welche auch sonst), will man diese anonymisieren, braucht dafür aber bis zu 180 Tage.
Ich geb’s zu: Das waren erst die Punkte 1 und 2 von insgesamt 9 Kapiteln der Datenschutzrichtlinie. Auf alle einzugehen, würde Rahmen dieses Beitrags und die Nerven seines Autors sprengen. AGB sind komplex und unüberschaubar geworden. Facebook selbst hat im März angekündigt, sie den Nutzern einfacher unterschieben darlegen zu wollen. Ich fürchte, ohne Bilder, anschauliche Beispiele oder Comics wird das alles nichts.
AGB-Seiten auf Websites müssen weg von der Feder der Juristen und hin in die Hände von Künstlern. Ein Vorbild dürfte in diesem Falle Google sein. Der YouTube-Besitzer hat vor einigen Wochen Rechte und Pflichten des Urheberrechts in einem Cartoon vorgestellt. Neben Dreyfuss‘ EULA-Lesung einer der besten Ansätze, die ich zum Thema Recht seit langem gesehen habe:
(Jürgen Vielmeier, Grafik: Google)
Das würde das Problem der AGB vielleicht etwas ins Rampenlicht rücken. Gestern hab ich auch den Auszug der iTunes Eula gehört. Sehr lustig! 🙂
Fast jedes Unternehmen hat mehr oder wenig lange und mehr oder wenig verständliche AGBs. Eigentlich keinen eigenen Artikel wert sowas, aber wenn im Betreff Facebook und Datenschutz auftaucht, wird’s trotzdem schon genügend Aufrufe bringen, was?
@Andreas: Wenn du nichts ändern oder verbessern willst an dieser Welt, dann lass dich doch ins Jahr 1900 zurückversetzen. Da soll’s ja auch ganz schön gewesen sein.
Die AGB´s bei Facebook sind länger als die amerikanische Verfassung und voller Widersprüche. Das ist von Facebook so gewollt. Kein Mensch würde in der realen Welt solche Verträge unterschreiben. Genauso gewollt ist, dass sich Facebook stets eine Änderung der AGB´s vorbehält – ohne den User zu fragen. Und ob Facebook tatsächlich die Welt verbessert, sei dahingestellt.
Sehr schön! Im Rahmen einer Seminararbeit habe ich mir auch mal den Spaß gegeben und dann das Kapitel gestrichen 🙂
Danke für diese Herangehensweise an dieses leidige Thema… zwar werde ich künftig nicht öfter die AGBs lesen, aber wenigstens nun an EULA und Happy tree friends denken 😀
Und auf unserer Website vom ZDF liest ein nackter Mann die AGBs von Google, Facebook und Twitter vor, die Socken hat er dabei stilecht angelassen:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,8242734,00.html?dr=1
Schöne Grüße aus Mainz,
Till, zdf.de
@Till: Cool 🙂
@Bernd: Der tatsächlich gezahlte Preis oder 5 Dollar?
Hahahahahah. Der nackte Mann, der die AGB von Google und Co liest ist genial. Selten so gelacht.
@Jürgen @Jason Danke fürs Kompliment, ich habe es an die beiden Redakteurinnen der Doku weitergeleitet.
„Ich geb’s zu: Das waren erst die Punkte 1 und 2 von insgesamt 9 Kapiteln der Datenschutzrichtlinie. Auf alle einzugehen, würde Rahmen dieses Beitrags und die Nerven seines Autors sprengen.“
-> Schade. Viele Nutzer werden viel wahrscheinlicher über Blogeinträge wie diesen aufgeklärt als durch die unübersichtlichen Richtlinien 😉
Hahahahahah. Der nackte Mann, der die AGB von Google und Co liest ist genial. Selten so gelacht.
Und was lernen wir daraus? Vielleicht wird es wenigstens einigen FB-Nutzern klar, daß persönliche Daten und Meinungen dort nichts verloren haben, und daß der gar nicht so mühsame Klick auf „Abmelden“ nach der Nutzung des Portals sehr sinnvoll ist.
Ich hab mal einige AGB´s verglichen und, man höre und stauen, die ähneln sich alle wie ein Ei dem anderen. Wer hätte das gedacht 🙂
Wenn Facebook einige meiner Handlungen auf Facebook verfolgt, werden dann auch meine Handlungen verfolgt, wenn ich eingeloggt auf anderen Seiten, Bsp.: spiegel oder chip unterwegs bin?
@Till Ich dachte immer ZDF hätte ein höheres Niveau als RTL II…
An alle Kommentatoren….
Das heist AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und nicht AGB`s (Allgemeine Geschäftsbedingungen`s)
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen
@Nothing
NIEMAND mag Klugscheisser!
@Jürgen #3: Mir ist schon öfter aufgefallen, das du die Leser deiner Artikel ziemlich anblaffst. Ich wollte schon was dazu schreiben, habe es dann aber doch gelassen. Kannst du keine Kritik vertragen? Bin dann mal wieder bei netzwertig.com….
@Andreas: Warum soll ich mir von dir mehr gefallen lassen als du von mir? Das müsstest du mir mal erklären. Wenn du gehst, dann grüß Martin von mir. Befürchte aber für dich, er sieht das auch nicht viel anders als ich…
http://netzwertig.com/2011/06/09/twitter-facebook-das-netz-braucht-eine-non-profit-alternative/#comment-224081
http://netzwertig.com/2011/06/09/twitter-facebook-das-netz-braucht-eine-non-profit-alternative/#comment-224082
@Jürgen: Also netzwertig.com und vor allem Martin geht mit Kritik wesentlich gelassener und objektiver um als du, das weiß ich aus eigener Erfahrung und deine Links bestätigen das auch. Sorry, so geht man einfach nicht mit kritischen Lesern deiner Beiträge um, und letztlich schadet das auch dem Ruf von BT…
@Andreas: An guten Tagen nehm ich’s gelassen und reagiere auch entsprechend. Aber ich weiß nicht, wie’s dir geht: Ich hab auch mal einen schlechten Tag und dann gehen mir manchmal Spitzfindigkeiten wie deine oben auf den Geist. Konstruktiv gesprochen ist es nämlich haltlos, dass ich die Überschrift nur wegen Facebook gewählt habe. Es ist doch der Hauptinhalt des Textes. Und das Thema Datenschutz ist eher tödlich für Leserzahlen. Ich habe versucht, ein wenig Licht ins Thema AGB bringen – ob gelungen oder nicht – und du urteilst einfach mal so, als wäre das allgemein keinen Artikel wert, obwohl das nur deine persönliche Meinung ist.
Und du gehst mit Kritik also so um, dass du deinen Abschied als Leser ankündigst, wenn dir etwas nicht passt. Wenn das deine Antwort ist, dann bist du nix besser als ich.
@Jürgen: Mein letztes Statement zu diesem Thema: Wenn ich in einem Laden blöd behandelt werde, dann gehe ich dort auch nicht mehr rein, sondern suche mir einen anderen. Solltest du mal drüber nachdenken…
Wirklich toller Beitrag, absolut erhellend. Ich war noch nie ein so großer Freund von Facebook und benutze es nicht ohne Grund mit Vorsicht.
[…] Basicthinking hat Jürgen Vielmeier über die AGB Facebooks geschrieben – leider nicht zu Ende. Interessant an seinem Artikel fand ich allerdings den Verweis darauf, […]
[…] haben, dass es in letzter Zeit immer wieder und fast ausschließlich negative Nachriten über Facebookaufgetaucht sind. Aus diesen und anderen Gründen habe ich meinen Account schon länger gelöscht […]
Ich finde auch, dass der Umgang mit den Benutzerdaten bei Facebook etwas fragwürdig ist, aber so ist das halt.
@ Social Networks: Naja, man fährt besser wenn man erst gar keinen Account anlegt, wenn man bedenkt wie aufwändig es ist ihn zu löschen.
geschrieben – leider nicht zu Ende. Interessant an seinem Artikel fand ich allerdings den Verweis