Google zieht nach und bietet seit heute In-App-Käufe für Android-Apps an. Das hatte man bereits vergangene Woche angekündigt. Über die neue Möglichkeit können App-Entwickler Nutzern von Android-Smartphones Abos, Spiel-Zubehör, Musik oder ähnliches zum Kauf anbieten. Abgerechnet werden muss allerdings über Googles hauseigenen Bezahldienst Checkout, der verschiedene Kreditkartenarten akzeptiert.
Als Beispiele nennt Google zum Beispiel das Musikspiel TapTap Revenge. Mit In-App-Verkäufen kann man sich hier zusätzliche Songs kaufen. Innerhalb des Comic-Lesers Comixology können Leser neue Comics kaufen, für Spiele wie GunBros oder Dungeon Defenders FW Deluxe gibt es zusätzliche Levels, Waffen oder sonstiges Spielgerät. Google weist ausdrücklich darauf hin, dass sich auch Fotos und Medien darüber herunterladen lassen. Das dürfte Medienunternehmen gefallen, die ihre Inhalte zunehmend auf Tablets bringen wollen.
Google hatte sich bereits im Februar als Retter der Verlage feiern lassen, die Apples Bezahlschranke auf dem iPad umgehen wollten. Apple verlangt 30 Prozent Umsatzanteil für In-App-Käufe, Google mit seinem Konkurrenzangebot One Pass nur 10 Prozent, wenn Verkäufe auf Websites statt Web-Apps stattfinden. Bei den neuen In-App-Verkäufen ist man aber nicht besser als Apple: Hier verlangt Google nämlich ebenfalls 30 Prozent, genau wie für kostenpflichtige Apps aus dem Android Market. Ob Verlage hier mit One Pass arbeiten können, ist noch nicht bekannt.
Neue Stellenangebote
Mitarbeiter*in (m/w/d) für Social Media, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaft (m/w/d) meinestadt.de in Sachsenheim |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Delitzscher Schokoladenfabrik GmbH in Delitzsch |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Halloren Schokoladenfabrik AG in Delitzsch |
Die 30-Prozent-Schranke dürfte nicht allen Entwicklern gefallen. Und es werden zunehmend Alternativen gefordert. Eine Lösung sind weitere App-Marktplätze für Android mit preiswerteren Geschäftsmodellen. Amazons neuer Appstore gehört allerdings nicht dazu. Der Online-Händler verlangt dort ebenfalls 30 Prozent von allem.
(Jürgen Vielmeier)