Komfort adé? Das Bundeskartellamt in Bonn hat offenbar (zu) große Bedenken gegen die geplante, gemeinsame Videoplattform von RTL und ProSiebenSat.1 angemeldet. Darauf seien sie von dem Amt hingewiesen worden, sagten beide Senderketten der „Financial Times Deutschland“ (FTD). Eine gemeinsame Website mit Videoangeboten verschiedener Senderketten würden sie nicht genehmigen, ließen die Kartellwächter gegenüber den beiden Sendern demnach durchblicken. RTL und ProSiebenSat.1 haben nun die Möglichkeit, bis zum 21. März dazu Stellung zu beziehen.
Update: Das Bundeskartellamt fordert in einer Stellungnahme dazu eine weitere Öffnung der Plattform.
Wie die FTD weiter schreibt, haben die beiden Senderketten aber keine großen Hoffnung mehr, dass das geplante Projekt, zu dem neben anderen Privatsendern auch die Öffentlich-Rechtlichen eingeladen wurden, noch online geht. Angekündigt wurden die Pläne für die Plattform bereits im vergangenen August bei der EU-Kommission. Schon da hatte das Bundeskartellamt eine Prüfung angekündigt. Die Sender hatten sich bereits bei der offiziellen Ankündigung einer Art Selbstzensur unterworfen, weil sie wohl selbst ein Veto des Kartellamts vermuteten. So sollte die rein werbefinanzierte, kostenlose Plattform von einem Gemeinschaftsunternehmen betrieben werden. Inhalte sollten – ähnlich wie die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender – maximal sieben Tage lang online bleiben.
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Immer wieder kartellrechtliche Bedenken
Bereits jetzt kocht beinahe jeder Sender beim Thema Online-Video sein eigenes Süppchen. RTL veröffentlicht eigene Sendungen auf RTL now, ProSiebenSat.1 stellt Inhalte auf Maxdome und den eigenen Websites online. Die Öffentlich-Rechtlichen haben ihre eigenen Mediatheken. Das geplante Videoportal hätte all diese Angebote gebündelt und für den Zuschauer an einer Stelle präsentiert. Als juristischer Laie werde ich mich hüten, zu bewerten, worin denn nun die marktbeherrschende Stellung läge, wenn doch alle Sender daran hätten teilnehmen können.
In den USA haben die größten US-Senderketten im Jahr 2008 gemeinsam den Dienst Hulu gestartet, um ihre Serieninhalte online verfügbar zu machen. Auch hier haben die Kartellwächter immer wieder Bedenken angemeldet. Ein britisches Pendant zu Hulu mit dem Namen „Project Kangaroo“ war von den Wettbewerbshütern verboten worden. Das Bundeskartellamt hat mir gerade telefonisch mitgeteilt, dass man innerhalb der nächsten Stunde eine Stellungnahme abgeben wird. Wir werden hier updaten, sobald das geschehen ist, vorab gab es noch keine Infos.
Update: Bundeskartellamt fordert weitere Öffnung
Das Bundeskartellamt hat eine Stellungnahme zu der Sache veröffentlicht. Sie begründet die Abmahnung der Plattform wie folgt:
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Überprüfung ist das Bundeskartellamt der Auffassung, dass die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das nach wie vor bestehende marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken würde. Die nach dem derzeitigen Sachstand zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen würde darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen darstellen.
Der Vorwurf des Duopols ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, nachdem RTL und ProSiebenSat.1 andere Sender dazu eingeladen haben, an der Plattform teilzunehmen. Weiter heißt es:
Die Behörde ist zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass nur bei einer offenen, rein technischen Plattform die Vorteile durch die erhöhte Reichweite für Video-on Demand-Angebote und die einfachere Navigation durch die Inhalte die auch dann noch bestehenden Nachteile für den Wettbewerb aufwögen. Die beteiligten Unternehmen waren jedoch nicht bereit, die geplante Plattform soweit zu öffnen.
Sprich: Nicht nur die Sender sollten Zugang zu dieser Plattform bekommen, sondern auch Inhalteanbieter abseits der Sender. Es würde eine offene Plattform bedeuten und anderen Filmschaffenden den Zugang ermöglichen, ähnlich wie wir das bereits auf sevenload und 3min.de erleben. Das klingt erstaunlich fortschrittlich, könnte aber den Gedanken einer Premium-Content-Plattform als zusätzliche Einnahmequelle für die Sender konterkarieren. Ganz geschlossen ist die Tür für die Senderketten damit aber noch nicht. Die Frist einer Stellungnahme für RTL und ProSiebenSat.1 läuft nun bis zum 21. März.
(Jürgen Vielmeier)