Der Streit zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und YouTube in Deutschland geht in die nächste Runde. Die Rechteverwerter kündigten am gestrigen Donnerstag an, gemeinsam mit amerikanischen und europäischen Partnern nun beim Hamburger Landgericht Klage gegen das Videoportal zu erheben. Im August waren sie mit dem Versuch gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen die Google-Tochter zu erwirken. Gleichzeitig wurde bekannt, dass sich die Internetplattform in Frankreich mit dem dortigen Urheberrechtsverband „Société des Auteurs, Compositeurs et Éditeurs de Musique“ (SACEM) auf einen Lizenzvertrag geeinigt hat.
Allerdings bedeutet das keineswegs, dass die GEMA nun einen Verbündeten im Prozess gegen das YouTube verloren hat. „Die Einigung zwischen der SACEM und übrigens auch der italienischen SIAE und YouTube hat mit Deutschland überhaupt nichts zu tun“, sagt Bettina Müller, die Pressesprecherin der deutschen Verwertungsvereinigung. „Beide Gesellschaften sind keineswegs aus der Allianz ausgeschieden.“ Vielmehr sei es so, dass das Portal mit den einzelnen Verbänden Lizenzabkommen im jeweiligen Land abschließe. YouTube zahle nun an die SACEM für die in Frankreich aufgerufenen Videos. Für das französische Repertoire, das über die Plattform in Deutschland abgerufen werde, erhalte sie jedoch weiterhin nichts. Deswegen würden sie und die italienische Urhebervereinigung eben auch in Deutschland klagen wollen.
Zusätzlich verkompliziert wird das ganze dadurch, dass die GEMA die Interessen der Textdichter und Komponisten vertritt, nicht aber die der Sänger und Musikgruppen. Die von ihr eingenommenen Erträge gehen also nicht an diejenigen, der das Lied singen, sondern an die, die es geschrieben haben. Für die Vergütung der Interpreten seien wiederum die Labels zuständig, die ebenfalls mit der Google-Tochter verhandeln, erläutert die GEMA-Sprecherin. Und Die GEMA habe damit gar nichts zu tun, betont Müller: „Wir haben bisher kein einziges Video selbst gesperrt.“ Das bedeutet dann natürlich auch, dass sogar nach einer Einigung mit der Verwertungsgesellschaft das Problem der verschwindenden Titel auf YouTube noch immer nicht gelöst ist. Aber vielleicht hilft der Prozess wenigstens, die Rechtslage zu klären, so dass danach endlich Abkommen mit allen Rechteinhabern geschlossen werden können.
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