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Frankreich: Gericht verurteilt Google wegen ehrverletzender Suchvorschläge

Ein Pariser Gericht hat gegen Google ein Urteil wegen Verleumdung verhängt, weil die Suchmaschine den Namen des Klägers automatisch um die Vorschläge „Vergewaltiger“ und „Satanist“ ergänzte. Der betroffene Mann war wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zur fraglichen Zeit war die Entscheidung aber noch nicht rechtskräftig. Deswegen wertete die Kammer die Anregungen der Software als üble Nachrede und verpflichtete das Unternehmen zu einem symbolischen Schadenersatz von einem Euro und zur Übernahme der entstandenen Kosten. Außerdem wurde der Webgigant angewiesen, die Anzeige der beanstandeten Kombinationen zu unterbinden. Für jeden Tag Verzögerung veranschlagte die Kammer ein Bußgeld von 500 Euro.

Die Suchfirma verteidigte sich mit dem Einwand, die automatischen Vorschläge seien keine eigene Stellungnahme. Sie gäben vielmehr nur die Worte wieder, die auf den durchsuchten Webseiten im Zusammenhang mit dem fraglichen Namen am häufigsten zu finden seien. Das Gericht ließ diese Argumentation aber nicht gelten, weil das Unternehmen durchaus in der Lage sei, die Anzeige bestimmter Ergebnisse manuell zu verhindern.

Diese Behauptung ist offensichtlich richtig, wie die Versuche beweisen, bei Google Instant die zufällige Anzeige anstößiger Resultate zu verhindern. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen der Kammer sind aber falsch. Denn die Suchmaschine verknüpft die einzelnen Begriffe automatisch miteinander. Nur dieses Vorgehen ermöglicht dem System, uns im unvorstellbar großen Dschungel der weltweiten Webseiten eine Orientierung zu bieten. Auch ein tausendköpfiges menschliches Redaktionsteam wäre von dieser Aufgabe völlig überfordert.  Ein manueller Eingriff ist deswegen erst dann möglich, wenn sich gezeigt hat, dass bestimmte Verbindungen zwar den Regeln der Logik entsprechen, aber nicht denen der Gesellschaft.

Es widerspricht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung, wenn jemand als Vergewaltiger bezeichnet wird, bevor er rechtskräftig verurteilt ist. Auch dann, wenn sich später herausstellt, dass der Vorwurf berechtigt war. Deshalb ist es sinnvoll, dass Angeklagte das Recht haben, gegen eine solche Vorverurteilung anzugehen. Hier ist die Sachlage meines Erachtens nach aber anders. Die Suchmaschine gibt in diesem Fall keine eigene Wertung ab, wie es vielleicht der Reporter einer Zeitung machen würde. Sondern das System zeigt nur die Schlüsselwörter an, die in seinem Index am häufigsten mit den gesuchten Begriffen verbunden sind.

Durch die weltweite Dominanz des Angebots ist es aber durchaus nachvollziehbar, dass eine selbständige Ergänzung der Wörter „Satanist“ und „Vergewaltiger“ nach der Eingabe des Namens eine ehrverletzende Wirkung haben. Insbesondere, da viele Nutzer das Gefühl haben, Google sei irgendwie allwissend und irre sich nie. Diese Ergebnisse kommen aber eben nicht durch die Entscheidung eines Redakteurs zustande, sondern aufgrund von Wortverknüpfungen in einer Datenbank. Deswegen kann das Unternehmen erst dann verantwortlich gemacht werden, wenn es über die problematische Kombination informiert wurde. Auch wenn es nur um einen symbolischen Euro geht.

(Nils Baer)

Über den Autor

Nils Baer

Nils Baer hat im Jahr 2010 über 100 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

16 Kommentare

  • Hm…
    Das Unternehmen kann erst dann verantwortlich gemacht werden, wenn die Ergebnisse sichtbar werden. Dann sollte es allerdings handeln.
    In diesem Fall war es ja auch nur 1 €…

  • Jetzt gab es mal eine Veränderung bzw. ein Update bei Google, das ich wirklich praktisch und innovativ fand, da findet sich natürlich jemand auf diesem Planeten, dem das nicht so geht! 😉

    Klasse!

  • Merke: Wer einmal anfängt Sachen rauszustreichen muss damit rechnen das alle etwas rausgestrichen haben wollen. RIM hat das mit Saudi-Arabien gemerkt, und Google merkt es eventuell jetzt.

  • Ach ja, die Juristerei. Der „vermutlich Schuldige“ .. könnte mich immer wegschmeißen in den Medien. Bin ja großer Fan der Unschuldsvermutung, aber das wirkt immer irgendwie albern.

  • Was für ein Schwachsinn – soll er halt ma niemanden Vergewaltigen. => Niemand schreibt sowas über ihn => es erscheint nicht in den google Ergebnissen

  • Ein Auge drauf zu haben finde ich aber grundsätzlich schon richtig.
    Ich frage mich wann Jürgen Klinsmann sich jetzt beschwert. Die Suchvorschläge sind auch komisch

  • in meinen augen haben die suchvorschläge, welche sich ja auch aus den suchanfragen ergeben, auch etwas mit meinungsfreiheit zu tun…deswegen wundere ich mich ein wenig über das gerichtsurteil 🙁

  • An diesem Beispiel kann man mal wieder sehen, dass ein Automatismus nicht in jedem Bereich sinnvoll ist. Namen haben eigentlich in den Vorschlägen nichts zu suchen. Ich kann die Klage dieses Mannes nachvollziehen.

  • @Sumit: Ich hoffe dein Beitrag ist sarkastisch gemeint. Denke dich einfach selber mal in die Situation, dass dir zu Unrecht eine Vergewaltigung unterstellt wird. Ich würde mich wundern, wenn du dann immernoch die selbe ignorante Aussage tätigen würdest.

  • Im Endeffekt ist er ja auch schuldig … und noch dazu ein Kinderschänder. Jetzt verklagen Kinderschänder schon Google – interessant. Was kommt denn noch alles ?

  • Find ich auch den ganzen Anspruch für totaler Schwachsinn. Google hat schon die Möglichkeit bestimmte Suchkombinationen zu kontrolieren aber wer weißt genau wieviele solche ergeben sich eigentlich jeden Tag. Wenn sie einmal damit anfangen, wird das Ganze so ein kostenspieliges Abenteuer. Und noch was, wenn Google jetzt diese Entscheidung akzeptiert, wird das zur einer Präzedenz, zu der sich später auch andere berufen können würden. Und dann muss man wieder Yahoo benutzen :-<<<