Im Interview mit der „Internet World“ schließt sich Bundesdatenschützer Peter Schaar der Meinung vieler Netzbewohner an, dass es drängendere Probleme gibt, als die Veröffentlichung von Hausfassaden im Internet. Trotz des Hypes um das Projekt geht er davon aus, dass „bei Google Street View bislang keine sensiblen Daten gespeichert wurden“. Die Straßenansicht der Suchmaschinen-Firma unterscheide sich aber deutlich von anderen Internetprojekten. Hier sei nämlich der größte Teil der Betroffenen selber nicht im Netz unterwegs. Daraus resultierten viel massivere Vorbehalte gegen die ungefragte Nutzung der persönlichen Informationen als es bei Internetusern der Fall sei.
Jeder Bürger kann zwar gegen die Darstellung seines Hauses bei Street View Widerspruch einlegen, wer aber sein Haus auch nicht bei Sightwalk sehen möchte, muss zusätzlich bei diesem Unternehmen widersprechen. Und bei jeder zukünftigen Firma mit ähnlicher Idee ebenfalls. Um dieses Problem zu lösen, schlägt der Experte eine zentrale Widerspruchsstelle vor. Hier könnte jeder Bürger seine Ablehnung der Datenveröffentlichung dokumentieren. Schon während der Entwicklung würden Firmen dann erfahren können, welche Informationen sie nicht nutzen dürfen.
Schaar würde eine solche Stelle bei der „Bundesstiftung Datenschutz“ anzusiedeln. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte bereits im letzten Jahr angekündigt, eine solche Einrichtung gründen zu wollen. Diese Organisation soll ähnlich wie die Stiftung Warentest durch den Bund finanziert werden, aber unabhängig von der Regierung operieren.
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Kritik an Apples Datensammelei
Weit brisanter als Googles kommendes Angebot ist nach Auffassung des Bundesbeauftragten die automatische Standortermittlung durch Smartphones. Auf dieser Funktion beruhen zum Beispiel Social Network-Dienste wie Foursquare und „Facebook Places“. Bei seiner Kritik hat der Experte aber weniger die genannten Angebote im Sinn, da den Nutzern hier ja bewusst ist, dass sie ihren Aufenthaltsort veröffentlichen. Schließlich sei es nicht die „Aufgabe von Datenschützern, Exhibitionismus zu verhindern. Wer seine Daten veröffentlichen will, darf das tun.“
Dass allerdings beim Betrieb eines Smartphones über die Nutzungbedingungen automatisch die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der Geodaten erteilt wird, will Schaar nicht akzeptieren. Ohne den Hersteller namentlich zu erwähnen, richtet sich seine berechtigte Kritik direkt gegen Apple. Im Juni dieses Jahres hatte sich das Unternehmen die Speicherung des Nutzerstandorts standardmäßig in seiner Datenschutzrichtlinie erlauben lassen. Statt des undurchsichtigen Vorgehens, das die Apfelfirma hier an den Tag gelegt hat, will der Experte, dass die Unternehmen ihre Kunden einfach und allgemeinverständlich darüber aufklären, welche persönlichen Informationen gespeichert werden. Außerdem sollen die Nutzer Auskunft darüber erhalten, wie lange die Daten vorgehalten werden und wer alles auf sie zugreifen kann. Auch bei Verweigerung der Ortsmitteilung müsse das Gerät ordnungsgemäß benutzt werden können, fordert der Bundesbeauftragte.
Allerdings weiß auch Peter Schaar, dass die wenigsten Firmen ihre Kunden freiwillig über die Verwendung aufklären werden. Deshalb schlägt er ganz realistisch die Bestrafung derjenigen Firmen vor, die die Geodaten der User unerlaubt verarbeiten. Allerdings würden solche Maßnahmen auch nur die Firmen betreffen, die zumindest eine Vertretung in Deutschland oder der EU unterhalten.
(Nils Baer / Foto: Church of emacs)