Der geplante Einsatz von sogenannten „Nacktscannern“ an Flughäfen hat auch hierzulande für einiges Aufsehen gesorgt. Wie bei vielen medialen Aufregern ist die Empörung mittlerweile weitestgehend verebbt. Vielleicht auch, weil die Bundesregierung zugesagt hat, nur Apparate mit abstrakter Darstellung der überprüften Person einzusetzen. In den USA sieht das etwas anders aus. Dort sind Geräte im Einsatz, die den Namen „Nacktscanner“ tatsächlich verdienen. Das wurde der Öffentlichkeit zuletzt wieder bewusst, als ein Mitarbeiter des Heimatschutz-Ministerium einen Kollegen angriff. Nach einem Training mit der Maschine hatte sich der Beamte wochenlang Bemerkungen anhören müssen, er sei von der Natur zu gering ausgestattet worden. Bis er dann nach Feierabend zuschlug. Nun sieht er einem Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung entgegen. Wegen dieser Detailtreue der Apparate klagt die Bürgerrechts-Organisation „Electronic Privacy Information Center“ (EPIC) gegen das verantwortliche Ministerium.
Vor diesem Hintergrund ist die Enthüllung, dass die Behörden der Vereinigten Staaten mobile und getarnte Nacktscanner im Inland einsetzen, umso pikanter. Der beste Abnehmer der in kleinen Lieferwagen versteckten Geräte ist nach Aussagen der Herstellerfirma „American Science & Engineering“ (AS&E) zwar das Militär, aber auch die nationalen Ermittlungsbehörden gehörten zu ihrem Kundenkreis. Mit den unauffälligen Wagen können die Beamten die Autos, an denen sie vorbeifahren, etwa auf Bomben untersuchen (siehe Video). Aber auch Insassen sind auf den Aufnahmen deutlich zu erkennen.
Um die Privatsphäre der Fluggäste zu schützen, dürfen die Bilder der betroffenen Passagiere nach den Vorschriften des Ministerium (PDF) nur durch einen Beamten in einem abgetrennten Raum betrachtet werden. Ob bei den mobilen Röntgengeräten ebenso verfahren wird, muss allerdings bezweifelt werden. Im Video des Unternehmens ist jedenfalls der Beifahrer für diese Aufgabe zuständig. Marc Rotenberg vom EPIC sieht daher auch den Einsatz dieses Systems sehr kritisch: „Bei fehlender richterliche Anordnung hat die Regierung kein Recht, ohne hinreichenden Verdacht unter Ihre Kleidung zu schauen.“ Der Hersteller sieht das naturgemäß ganz anders und kann keinerlei datenschutzrechtliche Probleme erkennen. Die Firma betont, dass das System zur Durchleuchtung von Fahrzeugen und deren Inhalt entwickelt wurde und nicht dafür genutzt werden kann, „einen Menschen oder die Rasse, das Geschlecht oder das Alter einer Person zu identifizieren.“
Neue Stellenangebote
Praktikum im Bereich interne Kommunikation und Social Media BOS GmbH & Co. KG in Ostfildern bei Stuttgart |
||
Online-Manager / Onlinemarketing-Manager / Social-Media-Manager (m/w/d) UNIGLAS GmbH & Co. KG in Montabaur |
||
Content- & Social Media Manager:in (m/w/d) fischerAppelt in Hamburg |
Allerdings gibt deren Marketingleiter Joe Reiss zu, dass die Apparate die aufgenommen Bilder dauerhaft speichern können. Einige seiner Kunden aus „allen Kontinenten außer der Antarktis“ hätten eine solche Funktion aus Gründen der Beweissicherung nachgefragt. Gerade diese Funktion könnte allerdings in Amerika für nachhaltigen Ärger sorgen. Denn erst vor einer Woche hatte sich eine Gruppe von US-Senatoren sehr beunruhigt darüber gezeigt, dass die US-Marshalls die Körperaufnahmen bei ihren Einsätzen heimlich gespeichert hatten.
(Nils Baer)