In unserem gestrigen Artikel über die Jailbreak-Legende Jay Freeman hatten wir schon angedeutet, dass aus juristischer Sicht nichts dagegen spricht, auf dem eigenen iPhone aus dem restriktiven Rahmen des Apple-Betriebssystems auszubrechen. Wenige Stunden später wird diese Ansicht amtlich bestätigt: die amerikanische Regierung erklärt nun offiziell (PDF), dass das Hacken des eigenen Telefons gegen keine US-Gesetze verstößt.
Bisher hatte Apple argumentiert, dass die Installation nicht genehmigter Software ein Verstoß gegen das amerikanische Urheberrechtsgesetz „Digital Millennium Copyright Act“ (DMCA) sei, das die Umgehung von digitalen Kopierschutzmaßnahmen aller Art verbietet. Der zuständige Leiter der Kongressbibliothek und des Copyright Office hat nun entschieden, dass diese Interpretation des Gesetzes zu weit geht. Damit erhalten jetzt per Erlass des Kongressbibliothekars alle Smartphonebesitzer endlich die volle Kontrolle über ihr eigenes Gerät und werden nicht weiter durch die strengen Urheberrechtsvorschriften des jeweiligen Herstellers gegängelt.
Apple hatte verzweifelt versucht, diese Entscheidung zu verhindern und dabei sogar vor einem möglichen Ausfall der Mobilfunkstationen durch unkontrollierbare Telefone gewarnt. Mit gehackten iPhones sei so etwas wie eine Denial of Service-Attacke auf Funkmasten möglich. Etwas ernster zu nehmen waren dagegen die geäußerten Befürchtungen, mit gehackten Geräten werde das Raupkopieren von kostenpflichtigen Apps deutlich erleichtert. Apple verliert mit der nun verkündeten Regelung seine bisherige absolute Kontrolle über die Programme, die auf dem iPhone installiert werden können. In Zukunft ist es den Käufern nicht nur möglich, sondern nach amerikanischem Recht auch erlaubt, ungenehmigte Programme etwa über den Dienst Cydia zu installieren und ihr Telefon nach eigenem Gusto zu gestalten.
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Dementsprechend erfreut äußert sich auch die Electronic Frontier Foundation, auf deren Antrag hin die geschilderten Ausnahmen vom amerikanischen Urheberrecht durchgesetzt wurden. Jared Newman von PC World allerdings mahnt zur Nüchternheit: in der Praxis ändere sich eigentlich nichts. Die wichtigsten Argumente gegen das Aufspielen eines Jailbreak auf das iPhone bestünden nach wie vor. Gehackte Telefone laufen durch die Installation nicht abgesegneter Programme möglicherweise weniger stabil, die Chance für Sicherheitslücken steigen, und vor allem – die Garantie durch den Hersteller erlischt. Newman macht dies an einem anschaulichen Beispiel klar: sein Notebook zu öffnen und am Innenleben herumzuspielen sei auch nicht gesetzlich verboten, dies bedeute aber nicht, dass der Hersteller den Computer nach missglückten Basteleien des Nutzers noch kostenfrei reparieren müsse.
Man sollte auf der anderen Seite allerdings auch Vorteile der Entscheidung nicht übersehen: mit dem Erlass des Copyright Office ist zumindest für die Vereinigten Staaten klar festgehalten, dass der Käufer eines Smartphones mit seinem Gerät nach eigenem Gutdünken verfahren kann, wenn auch auf eigenen Verantwortung. Der Hersteller kann dem Konsumenten nicht vorschreiben, was er mit dem von ihm gekauften Gerät machen darf und was nicht. Und davon profitieren auf jedenfall die Kunden, die nun selbst entscheiden können, ob sie auf ihren Garantieanspruch verzichten und ihr Telefon hacken wollen oder lieber auf die relative Sicherheit der „Gated Community“ des von Apple kontrollierten Betriebssystems setzen.
(Nils Baer / Foto)