Die Nutzer von Skype schätzen die Möglichkeit, mit dem Internetdienst günstige Gespräche ins In- und Ausland führen zu können. Das Unternehmen arbeitet dabei mit einem eigenen unter Verschluss gehaltenen Protokoll. Das hält zum einen Mitbewerber von der Entwicklung Skype-kompatibler Programme ab, zum anderen sind die Gespräche durch die genutzte Verschlüsselung auch vor unerwünschten Mithörern abgesichert. Zumindest waren sie das bis vor kurzem.
Einen ersten Dämpfer bekam die Abhörsicherheit bereits im Juli dieses Jahres: ein Hacker hatte per Reverse Engineering die Kodierung des Telefonanbieters geknackt. Jetzt sind wohl auch die deutschen Behörden soweit. Der Lawblogger Udo Vetter berichtet von einem aktuellen Prozess, in dem seine Mandanten aufgrund eines Gerichtsbeschlusses abgehört wurden. Im Laufe der Zeugenbefragung wurde dann aktenkundig, dass die Polizeibeamten mittlerweile nicht nur Festnetz- und Handygespräche abhören, sondern eben auch die verschlüsselten „Voice over IP“ (VoIP)-Telefonate.
Wie die polizeiliche Überwachung der Internet-Telefonate technisch genau funktioniert, ist allerdings noch unklar. Drei Szenarien sind denkbar: Das Unternehmen arbeitet auf richterliche Anordnung mit den Behörden zusammen, die Kriminalisten haben unabhängig von Skype eine Möglichkeit gefunden, die Verschlüsselung aufzuheben oder der sagenumwobene Bundestrojaner kommt auf den Rechnern der Zielpersonen zum Einsatz. Von der gewählten Methode hängt aber auch die Bewertung dieses Umstandes ab.
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Arbeitet der VoIP-Anbieter auf Gerichtsbeschluss mit den Behörden zusammen, dürfte die Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens gewahrt bleiben. Gleiches gilt für den Fall, dass die Ermittler die Verschlüsselung eigenständig umgehen können. Diese Fälle unterscheiden sich dann nicht von den gesetzlich geregelten Maßnahmen zur Überwachung von Festnetz- und Mobilgesprächen. Die Gefahr besteht dann nur darin, dass aus Gewohnheit oder Missachtung der Vorschriften auch dann Telefonate abgehört werden, wenn keine richterliche Genehmigung vorliegt. Problematisch wird es hingegen beim Einsatz eines Trojaners. Dadurch ändert sich zwar nichts in der Bewertung der Gesprächsüberwachung selber. Aber die Methode ist deswegen fragwürdig, weil sie weitere Aktivitäten auf dem Zielrechner ermöglichen würden, die durch den Abhörbeschluss nicht gedeckt wären.
(Nils Baer)