Die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ (GVU) geht im Auftrag der Filmindustrie gegen Raubkopierer vor. Unter anderem versucht sie seit langem vergeblich, das illegale Portal kino.to zu schließen. Im Zuge dieser Arbeit fordert sie regelmäßig Videoplattformen auf, urheberrechtlich geschütztes Material zu löschen. Jetzt aber hat der Verein fünf Videos entfernen lassen, die der „Elektrische Reporter“ Mario Sixtus ganz legal bei Vimeo hochgeladen hatte.
Die Videoplattform kam der Aufforderung nach, weil die Berliner Lobbyisten dem Portal gegenüber behaupteten, die Filme verletzten das Urheberrecht. Deren Angaben waren diesmal aber völlig falsch. Sixtus hatte die Beiträge nämlich unter einer Creative Commons Lizenz freigegeben. Die behauptete Rechtsverletzung lag also gar nicht vor. Das gibt die Gesellschaft aus Berlin mittlerweile auch zu und spricht von einem Versehen. Hier könnte die Geschichte enden. Könnte.
Mario Sixtus will es dabei aber nicht bewenden lassen. Er hat Matthias Leonardy, den Geschäftsführer des Vereins, anwaltlich aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Darin soll er sich verpflichten, in Zukunft keine Videos des „Elektrischen Reporters“ mehr löschen zu lassen. Dieses massive Vorgehen begründet der Journalist mit der Haltung der GVU, „die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben.“
Neue Stellenangebote
Mitarbeiter*in (m/w/d) für Social Media, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaft (m/w/d) meinestadt.de in Sachsenheim |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Delitzscher Schokoladenfabrik GmbH in Delitzsch |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Halloren Schokoladenfabrik AG in Delitzsch |
Der Lobbyverein der Filmindustrie hatte sich durch die Forderung nach Netzsperren für Urheberrechtsverstöße (Stichwort: Three Strikes) und rechtsstaatlich fragwürdigen Ermittlungsmethoden in der Netzgemeinde unbeliebt gemacht. Politisch pikant ist zusätzlich, dass ausgerechnet der Film „Du bist Terrorist“ von Alexander Lehmann ebenfalls gelöscht wurde. Böswillig interpretiert zeigt der Vorfall nämlich, wie politische Meinungsäußerungen unter dem Vorwand angeblicher Urheberrechtsverletzungen effektiv unterdrückt werden können.
Es geht bei der Auseinandersetzung also nicht primär um die unberechtigte Löschung von fünf Videos. Es geht darum, das fragwürdige Gebaren des Vereins im Dienste der Filmindustrie an die Öffentlichkeit zu bringen. Ob Mario Sixtus Vorgehen juristisch Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Das eigentliche Ziel aber hat er schon erreicht: die GVU hat wieder einmal schlechte Presse und wird im Zuge der Berichterstattung auch mit ihrem fragwürdigen Vorgehen in der Vergangenheit konfrontiert. Das ist peinlich für die GVU. Und genau das, was Mario Sixtus will.
(Nils Baer)