Googles Projekt Street View hat hierzulande für mächtig Wirbel gesorgt. Und es hat den Protest von Politikern und Datenschützern provoziert, weil sie die Privatsphäre der Bürger durch die Straßenansicht gefährdet sehen. Datenschutzexperten weisen auf die Möglichkeit hin, die Anzeige des eigenen Hauses per schriftlichem Einspruch gänzlich zu unterbinden. Politiker drohten mit einem generellem Verbot und denken aktuell darüber nach, wegen der Fotoautos der Suchmaschinenfirma die Datenschutzgesetze enger zu fassen.
Kein Wunder also, dass die aktuelle Meldung der Wirtschaftswoche für viel Aufsehen sorgt: die Zeitschrift meldet, dass die deutsche Firma Microdrones einen automatisch fliegenden Minihubschrauber nach Mountain View geliefert habe. Der Hersteller selbst gibt an, gute Chancen auf ein großes Geschäft mit dem Webkonzern zu haben. Datenschützer sehen dadurch die Privatsphäre der Bürger noch weiter gefährdet. Das Wirtschaftsmagazin zitiert den Datenschutzbeauftragten für Nordrhein-Westfalen Ulrich Leppe:„Die Probleme könnten noch tiefgreifender sein als bei Google Street View.“
Dann allerdings beginnt das Magazin ein völlig unrealistisches Horrorszenario zu entwerfen: die Miniflieger könnten „Livebilder aus Gärten und Balkonen“ liefern, über Nachtsichtgeräte auch im Dunkeln in die Wohnungen hineinsehen und mit Wärmekameras sogar Vorgänge hinter den Mauern beobachten. Völlig zu Recht hält Sven Juerss von der Herstellerfirma dagegen: „Es war immer schon verboten, mittels Foto und Film in die Privatsphäre einzudringen. Unsere Drohnen haben an dieser Rechtslage nichts geändert.“
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Treten wir einen Schritt zurück und versuchen, die Meldung ein wenig nüchterner zu betrachten. Die Vorstellung, der Suchmaschinenkonzern würde mit Minihubschraubern die Inneneinrichtung von Wohnungen kartographieren und per Wärmebildkameras die Aktivitäten der Bewohner aufzeichnen, ist ziemlich absurd. Bisher ist noch nicht einmal klar, ob die Firma überhaupt mehr als einen Helikopter bestellen wird und zu welchem Zweck die Fluggeräte in Mountain View eingesetzt werden sollen. Eine völlig unspektakuläre und datenschutzrechtlich unbedenkliche Einsatzmöglichkeit wäre zum Beispiel die Überwachung des eigenen Windparks durch ein Geschwader von Minihubschraubern.
Allerdings wäre natürlich auch die von Sven Juerss selbst ins Gespräch gebrachte Nutzung für Google Maps und Google Earth eine denkbare Option. Zumindest für einige Städte könnte eine größere Detailtiefe der Luftbilder für den Webgiganten schon interessant sein. Was wären bei einem solchen realistischeren Einsatz die Gefahren? Wer sich auf der Straße bewegt, ist sich bewusst, dass er sich in der Öffentlichkeit befindet. Höher auflösende Luftaufnahmen würden hingegen auch Bilder aus einem Bereich ermöglichen, der klar zum Schutzraum des Privaten gehört. Zurzeit können über Google Maps nur größere Objekte, wie etwa nicht genehmigte Swimmingpools identifiziert werden. Detailliertere Bilder könnten hingegen auch kleinere Gegenstände und unter Umständen sogar Personen im eigenen Garten identifizierbar machen. Hierin liegt tatsächlich eine Gefahr.
In der Vergangenheit hat der Suchmaschinenkonzern öfter bewiesen, dass er bereit ist, zugunsten innovativer Ideen den Datenschutz zu vernachlässigen. Bei Buzz ist das gehörig nach hinten losgegangen und auch das späte Eingeständnis, beim Fotografieren von Straßenzügen versehentlich auch WLAN-Daten mitgeschnitten zu haben, hat das Vertrauen in Googles Umgang mit fremden Daten nicht gestärkt. Wenn der Suchgigant jetzt bereits Empörung wegen eines Projektes hervorruft, von dem niemand weiß, ob es eigentlich existiert, dann hat er sich das selbst zuzuschreiben.
(Nils Baer)