Sonstiges

Freie Fahrt auf der Datenautobahn: Google und Verizon einigen sich auf Netzneutralität

Seit Monaten verhandeln Telekomfirmen und Internetdienste bei der amerikanischen Aufsichtsbehörde FCC über die zukünftige Regelung der Netzneutralität. Dabei geht es um die Frage, ob die Zugangsanbieter wie AT&T und Comcast darüber entscheiden dürfen, bestimmte Daten schneller zu ihren Kunden zu bringen als andere. Verizon und Google preschen nun mit einem Separatabkommen vor.

In der Vereinbarung verpflichtet sich der Netzbetreiber Verizon laut Bloomberg dazu, in seinem Breitbandgeschäft das Prinzip der Netzneutralität strikt einzuhalten. Von der Abmachung ausgenommen ist allerdings der Mobilfunkanbieter, den die Firma gemeinsam mit Vodafone betreibt. Google ist neben Facebook und Twitter prominentes Mitglied der Allianz von 23 Internetfirmen, die sich vehement für die Netzneutralität einsetzen. Zusammen mit Verbraucherschützern fordern sie die Beibehaltung des Prinzips, dass Netzanbieter ohne Ansehen des Inhalts und der Herkunft alle Datenpakete gleich behandeln und mit derselben Geschwindigkeit zum Nutzer befördern.

Die meisten Netzbetreiber möchten hingegen mit diesem Grundsatz brechen und selbst entscheiden, welchen Daten sie Priorität einräumen und welche sie nachrangig behandeln oder ganz aussperren. Sie argumentieren damit, dass bestimmte Dienste unverhältnismäßig viel Bandbreite verbrauchen und damit die Leitungen „verstopfen“. Zu den besonders datenintensiven Diensten gehören neben Filesharing vor allem Musik- und Videodienste.


Neue Stellenangebote

Growth Marketing Manager:in – Social Media
GOhiring GmbH in Homeoffice
Social Media Manager (m/w/d)
HomeServe Deutschland Holding GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main
Praktikum im Bereich Social Media Governance ab März 2025
Mercedes-Benz AG in Stuttgart

Alle Stellenanzeigen


Gericht entscheidet gegen Zwang zur Neutralität

Hintergrund der aktuellen Verhandlungen mit der Aufsichtsbehörde ist eine amerikanische Gerichtsentscheidung, nach der die FCC die Netzbetreiber nicht zur Neutralität verpflichten darf. Im damals verhandelten Fall hatten die Beamten gegen den Provider Comcast verloren, der den Filesharern unter seinen Kunden den Internetzugang gedrosselt hatte.  Deswegen möchte die Bundesbehörde die Breitbandangebote zukünftig nicht mehr als „Informationsdienste“, sondern als „Telekommunikationsdienste“ einstufen. Dann nämlich hätte sie weitergehende Regulierungsbefugnisse und könnte ihre Vorstellungen von freiem Netzzugang durchsetzen. Dann wäre auch der Einsatz von Bundesmitteln zum Ausbau der Breitbandversorgung in den weniger erschlossenen ländlichen Gebieten möglich.

Welche Folgen die außerplanmäßige Einigung zwischen Verizon und Google auf die Gesamtverhandlungen haben, ist noch nicht abzusehen. Sie könnte zum einen eine Signalwirkung für die anderen Netzbetreiber haben, sich ebenfalls auf das Prinzip der Netzneutralität im Breitbandgeschäft einzulassen. Verbraucherschützer haben hingegen in ersten Stellungnahmen das Abkommen verurteilt, obwohl es inhaltlich ihre Position unterstützt. Sie befürchten, dass durch das Privatabkommen der beiden Firmen eine allgemeingültige Regelung unter staatlicher Aufsicht verhindert wird. Mit der Vereinbarung der beiden Firmen vor Augen könne der Gesetzgeber entscheiden, lieber auf die Selbstregulierung der Wirtschaft zu setzen als auf eine Regelung durch staatliche Behörden.

Keine Auswirkungen für Deutschland

Für Deutschland hat das Abkommen natürlich keine direkten Auswirkungen. Zwar hatte Telekom-Chef René Obermann im Juli für mächtig Aufregung gesorgt, weil er im Interview mit dem manager magazin den Grundsatz der Netzneutralität in Frage gestellt hat. Allerdings ruderte die Telekom in diesem Fall schnell zurück und wollte die Überlegungen vor allem auf das Gebiet der Telemedizin verstanden wissen. Vor allem aber bekennt sich sogar die schwarz-gelbe Regierungskoalition zum Prinzip der Netzneutralität. Und das ist für die Entwicklung des deutschen Rechts entscheidender als die Überlegungen eines Konzernchefs.

(Nils Baer)

Über den Autor

Nils Baer

Nils Baer hat im Jahr 2010 über 100 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

8 Kommentare