Vielleicht habt ihr die Story ja mitbekommen, über die heute die Kollegen von Gizmodo berichteten: In Großbritannien wurde ein Kinderporno-Ring gesprengt und etwa 70 Verdächtige festgenommen, nachdem ein Pädophiler versehentlich sein Handy in einem Bus hatte liegen lassen. Ein ebenso aufmerksamer wie ehrlicher Fahrgast fand es, gab es dem Busfahrer und dieser durchsuchte es in der Hoffnung, einen Anhaltspunkt auf den Besitzer zu finden. Was er stattdessen fand, waren kinderpornografische Fotos und Videos. Er übergab daraufhin das Handy der Polizei, die den Besitzer ausfindig machen konnte, obwohl er in dem Gerät eine Prepaid-Karte verwendete. Deren Guthaben hatte er nämlich mit einer Tesco-Clubkarte aufgeladen. Vom Mobilfunkbetreiber, über Tesco führte der Weg schließlich zu ihm nach Hause, wo die Handschellen klickten. Warum erzähle ich euch nun aber diese gruselige Geschichte?
Weil sich zwei Senatoren in den USA solche und ähnliche – vor allem terroristisch orientierte – Fälle offenbar genauer angesehen und daraufhin einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet haben, in dem sie Folgendes verlangen: Mobilfunkanbieter sollen per Gesetz dazu verpflichtet werden, künftig auch die Daten von Käufern ihrer Prepaid-SIM-Karten zu speichern. So, wie sie das jetzt schon bei Mobilfunk- und Festnetzkunden tun, die einen Vertrag abschließen. Oder anders ausgedrückt: Jeder Kunde, der in den USA künftig eine Prepaid-Karte erwerben möchte, muss sich beim Kauf selbiger ausweisen und wird registriert.
Der Demokrat Charles Schumer und sein republikanischer Kollege John Cornyn begründen ihren Vorstoß vor allem damit, dass Terroristen, Gang-Mitglieder, Drogendealer, Kidnappern und sonstige zwielichtige Gestalten Prepaid-Handys nutzten, um ihre kriminellen Aktionen zu planen, damit aber unterhalb des Radars der Gesetzeshüter bewegten. Dass der mutmaßliche Attentäter vom Times Square in Manhattan hätte gefasst werden können, sei nur einem glücklichen Zufall zu verdanken gewesen. Er hatte den Kauf des Auto, in dem sich die Bombe befand, über eben ein solches nicht-registriertes Prepaid-Handy abgewickelt.
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Nun weißen die beiden Politiker bei ihrer Forderung darauf hin, dass ein solcher Registrierungszwang in unterschiedlichsten Ländern – unter anderem auch Deutschland – längst Pflicht sei. Und nun frage ich mich, ob die beiden da nicht etwas durcheinander bringen. Denn soweit ich weiß – Irrtum vorbehalten – gibt es hierzulande keine rechtliche Verpflichtung, sich beim Kauf einer Prepaid-Karte in einem Discounter oder einem entsprechenden Shop eines Mobilfunk-Anbieters, ausweisen zu müssen. Dies gilt erst recht nicht bei einer Bestellung im Internet. Zudem: Selbst wenn es sie gäbe, jemand könnte ja ein Prepaid-Handy kaufen und es dann verschenken. Es müsste zeitgleich mit dem Registrierungszwang also auch ein Gesetz geben, das eine Art „Übernahme-Meldepflicht“ vorsieht. Anderenfalls könnte der Schenker im Falle eines Missbrauchs des Telefons durch den Beschenkten dessen Namen einfach „vergessen“ haben, um ihn zu schützen.
Bin ich da völlig auf dem Holzweg? Ihr könnt mich gerne in den Kommentaren darauf hinweisen, falls dem so sein sollte. Und was haltet ihr von dem Vorstoß der beiden Senatoren? Sollte man in diesem Fall, getreu dem „Der-Zweck-heiligt-die-Mittel“-Prinzip, eine solche Personalausweis-gebundene Registrierungspflicht einführen, um Kriminellen das Leben zu erschweren?
(Marek Hoffmann)