Leider habe ich zum nachfolgenden Thema bisher noch keine gesicherten Infos. Die Presse-Stelle von Amazon war heute nicht mehr erreichbar und bei der Hotline wurde ich auf die Amazon.com-Seite und das Kindle-Handbuch verwiesen. Und darum geht’s: Jeder Kindle-Besitzer hat die Möglichkeit, sich auf dem Reader Notizen zu seinem E-Book zu machen oder darin Passagen zu markieren oder – wie es so schön im Denglischen heißt – zu highlighten. Amazon speichert diese Anmerkungen und Hervorhebungen dann auf den eigenen Servern, um sie dem User bei Bedarf auch bei einem anderen Exemplar des Werkes zur Verfügung zu stellen. In der Praxis könnten dann beispielsweise die auf dem Kindle gemachten Highlights auch auf dem PC verwendbar sein. Soweit, so gut.
Nun hat Amazon in den USA aber offenbar vor kurzem eine „Amazon Kindle Beta„-Seite (siehe Teaser-Bild) gelauncht. Und auf dieser werden dem interessierten Buch-Kunden „Popular Highlights“ präsentiert, die sich in mehrere Kategorien unterteilen. So gibt es etwa „Most Highlighted Passages of All Time“ oder „Most Highlighted Books of All Time“. Sinn und Zweck der Übung ist die: Amazon erfasst alle Highlights, die User direkt über den Reader oder eine entsprechende App für den PC, das iPhone oder das iPad machen und fügt sie zusammen. Anschließend werden jene Passagen mit den meisten Hervorhebungen rausgefiltert und anhand dieser eine Empfehlung für künftige Leser erstellt. Damit es für eine Empfehlung reicht, muss eine Passage aber von mindestens drei unterschiedlichen Usern markiert worden sein. Deren Namen werden – natürlich – nicht mit angezeigt. Ihr könnt euch aber trotzdem denken, in welche Richtung die Reise geht.
So wie es nämlich scheint, wurden die „betroffenen“ User von Amazon vorher nicht um Erlaubnis gefragt. Oder anders ausgedrückt: Der Online-Versand hat für eigene Zwecke und offenbar ohne das Wissen und die Zustimmung seiner Kindle-Kunden einfach deren persönlichen Markierungen verwendet. Ich weiß nicht, ob dies den Tatbestand des Diebstahls geistigen Eigentums erfüllt. Es verletzt aber in jedem Fall die Privatsphäre. Aber auch ohne gegen irgendein Recht zu verstoßen, wäre dies eine Sauerei. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dürfte Amazon mit einem Mal das Vertrauen zahlloser Kunden verlieren. Und zwar nicht nur in den USA, sondern weltweit.
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Es besteht allerdings die Möglichkeit – und das wäre heute eine meiner Fragen an die Pressestelle bei Amazon gewesen -, dass im Kleingedruckten des Kindle-Vertrages eine Klausel existiert, die auf die Verwendung solcher Highlights durch das Unternehmen hinweist. Möglicherweise bietet sie sogar eine opt-out-Option. Diesen Passus aber gerade in Zeiten von erhöhten Datenschutz-Bedenken so zu platzieren, dass er den Kindle-Usern nicht direkt ins Auge sticht, wäre wahrlich kein smarter Schritt von Amazon.
(Marek Hoffmann)