Jetzt ist es also amtlich: Unsere Verbraucherministerin hat ihren Willen bekommen und Google Eingeständnisse in Bezug auf dessen Dienst „Street View“ in Deutschland abgerungen. Heute traf sich Ilse Aigner mit Vertretern der Suchriesen in Berlin und ließ sich versichern, dass der Dienst hierzulande erst startet, wenn die von den deutschen Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachten Widersprüche (PDF) vollständig umgesetzt sind. Das bedeutet unter anderem, dass von dem Dienst erfasste Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig anonymisiert werden müssen. Zudem müssen auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen unkenntlich gemacht werden. Last but not least wird Google sich auch die Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden zu Herzen nehmen, in denen sich unsere Mitbürger per Unterschrift über Googles Eindringen in ihre Privatsphäre beschwerten oder beschweren.
Um hierbei Verwechslungen oder Missbrauch zu vermeiden, arbeitet der Suchgigant an einer Möglichkeit, mit der die Betroffenen ihrem Widerspruch das korrekte Bildmaterial eindeutig zuordnen können. Hierzu soll Google laut Pressemitteilung des Bundesministeriums zusammen mit den kommunalen Spitzenverbändern bereits an einem gemeinsamen Konzept arbeiten, auf dessen Basis ein möglichst verbraucherfreundliches und – man höre und staune – unbürokratisches Verfahren für derartige Sammelwidersprüche erstellt werden soll.
Angedacht ist etwa ein Verfahren, bei dem Kommunen ihren Bürgern unter anderem die Möglichkeit bieten könnten, in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen, in die betroffene Immobilien-Eigentümer respektive Mieter ihre Adresse und Unterschrift eintragen können. Diese sollten dann möglichst einfach weitergeleitet und verarbeitet werden können. Im Idealfall wird es dann gelingen, nicht nur einzelne Objekte, sondern im Bedarfsfall direkt ganze Straßenzüge bei „Street View“ unkenntlich zu machen.
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„Privates muss privat bleiben“, so die Ministerin nach dem Treffen. „Jeder Bürger muss das Recht behalten, über die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu entscheiden“, so Aigner weiter. Nun könne jeder, der nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt landen will, jederzeit Widerspruch einlegen und seine Daten bei „Street View“ löschen lassen.
Prima. Dann wollen wir nun hoffen, dass das Theater endlich ein Ende findet und wir uns hierzulande auch bald über den Google-Dienst freuen dürfen. Ob nun mit ewig langen schwarzen Balken, oder ohne. Wann es aber tatsächlich so weit sein wird und wie verbindlich die erzielte Einigung ist, wird sich erst noch zeigen müssen. Wir dürfen gespannt sein. Übrigens auch darauf, was sich nun Hamburg einfallen lassen wird. Der dortige Justizsenator Till Steffen hatte eine Bundesratsinitiative angekündigt, die er in genau einer Woche Richtung Berlin abschicken wollte. Seiner Meinung nach habe Aigner bislang nichts unternommen, um Google in die Schranken zu weisen. Ob an den Plänen festgehalten wird? Die Pressestelle der Hamburger Justizbehörde war jedenfalls nicht zu einer unmittelbaren Stellungnahme bereit. Wir probieren es gleich noch einmal.
Update, 16 Uhr: Hamburg hält an der Gesetzesforderung fest
Wie die Pressestelle der Hamburger Justizbehörde uns auf Anfrage mitgeteilt hat, werde die heutige Einigung „nichts an den Plänen ändern“ – das Bundesland wird wie angekündigt am 7. Mai eine Bundesratsinitiative starten, die dazu führen soll, dass Google gesetzliche Auflagen für den Betrieb von „Street View“ in Deutschland gemacht werden. „Es handelt sich nach wie vor um ein freiwilliges Zugeständnis von Seiten Googles“, kommentierte ein Sprecher den Aigner-Deal. Durch die Einigung sei der Politik kein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, um etwaige Verstöße zu ahnden. „Es muss eine Grundlage geben, um beispielsweise Bußgeldbescheide zuzustellen.“
(Marek Hoffmann)