Die WLAN-Nummer war den deutschen Datenschützern dann doch zuviel. Auch wenn Google nie verheimlicht hat, Router-Signale bei den Kamerafahrten zu tracken – wirklich offensiv ist die Suchmaschine damit tatsächlich auch nicht umgegangen. In der 14-seitigen Broschüre zum Steet View-Dienst, die Google auf der CeBIT an interessierte Bürger verteilte (und die uns vorliegt), wird die WLAN-Kartografierung jedenfalls mit keiner Silbe erwähnt.
Die politischen Reaktionen sollen nun gleich auf den Fuß folgen: Wie aus Hamburg nun bekannt wurde, will der Datenschutz der Hansestadt mittels einer neuen Bundesratsinitiative ganz klare Auflagen für Googles Straßenfotografien gesetzlich verordnen. Eine solche Initiative bietet Bundesländern die Möglichkeit, selbst Gesetzentwürfe einzureichen und so bundespolitischen Einfluss zu nehmen: „Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht“, zitiert die „Süddeutsche“ den Justizsenator Till Steffen. Schon am 7. Mail soll sich der Bundesrat mit den Vorschlägen beschäftigen.
Ich fasse im Folgenden kurz die Eckpunkte des Gesetzvorschlages zusammen. Sie sollen nicht nur für Google alleine gelten, sondern für alle Unternehmen, die mit ähnlichen bebilderten Kartendiensten auf den Markt drängen.
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- Gesichter und Autokennzeichnen sind vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen.
- Sämtliche Rohdaten müssen innerhalb eines Monats gelöscht werden.
- Sofern Gebäude fotografiert werden, müssen der Datenschutzbeauftragte und die Öffentlichkeit einen Monat zuvor informiert werden. Und zwar nicht nur durch einen Hinweis im Netz.
- Passanten, Mieter und Vermieter erhalten ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht.
- 1,80 Meter wird die absolut zulässige Höhe für die Position der Kamera.
- Für jeden Verstoß drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Allem Anschein nach hatte der Hamburger Justizsenator den legislativen Alleingang ursprünglich gar nicht geplant: Man habe aber die Geduld verloren, da Bundesverbraucherministerin Aigner mit ihrem eigenen Gesetzentwurf nicht in die Pötte kommt. Im Februar hatte sie eine lose Sammlung von Forderungen formuliert – dabei ist es allerdings bis jetzt auch geblieben. Stattdessen rät sie jedem Bürger, selbst zu handeln und Widerspruch einzulegen. „Wir haben dann gesehen, der See ruht still. Da tut sich einfach gar nichts“, so Steffen.
(André Vatter)