In welcher Disziplin ist die teutonische Politik eigentlich besser? Im Schlecht-Reden von allem, was sie nicht versteht oder im Entwickeln von neuen Möglichkeiten, Gelder in die leeren Kassen zu spülen? Ihr müsst nicht antworten, war eine rhetorische Frage…
Einige Städte und Gemeinden haben jedenfalls als die perfekte Strategie in punkto Streetview einen Balance-Akt im Sinn: Die Balance zwischen Ablehnung und Hand-Aufhalten, nach dem Motto: „Haut ab – oder zahlt wenigstens ordentlich dafür!“
Orte wie beispielsweise Stade haben sich vorgestellt, von Google so etwas wie modernen Wegzoll zu verlangen: 20 Euro pro Kilometer und ein Euro pro Einwohner sollten es sein. Google selbst sieht diesen Vorschlägen grundsätzlich sehr gelassen entgegen und das deutsche Straßen- und Wegegesetz gibt dem Internet-Giganten recht, wie eine rechtliche Prüfung der Stadt Plettenberg nun ergeben hat. Die Stadtverwaltung äußert sich dazu in einer Pressemitteilung:
Neue Stellenangebote
Mitarbeiter*in (m/w/d) für Social Media, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaft (m/w/d) meinestadt.de in Sachsenheim |
||
Social Media Manager:in und Digital Content Creator:in (m/w/d) Körpergut Akademie GmbH in bundesweit, Home-Office |
||
Journalist (m/w/d) als Leiter PR und Social-Media NOMOS Glashütte/SA Roland Schwertner KG in Berlin |
Nach rechtlicher Prüfung in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes kommt die Stadt Plettenberg zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeiten von Google Street View (Aufnahmen von Fotos und ihre Veröffentlichung im Internet für einen virtuellen Stadtrundgang) weder aus datenschutzrechtlichen Gründen noch aus straßenrechtlichen Gründen unterbunden werden können.
Aha, na also! Auch, wenn es sich „nur“ um Plettenberg beziehungsweise nur um eine einzelne Stadt handelt, so kann man getrost davon ausgehen, dass diese Meldung Signal-Charakter hat und die Gemeinden ins Grübeln bringen sollte, die immer noch glauben, dass – wenn man es schon nicht vermeiden kann – man in Form einer Sondernutzungsgebühr einmal ordentlich abkassieren kann.
Wie gehabt kann natürlich jeder einzelne Bürger Widerspruch (DOC-Musterwiderspruch der Stadt) einlegen, sollte sein Gesicht, ein Autokennzeichen etc. gegen seinen Wunsch zu sehen sein, daher ist Google nicht nur straßenrechtlich, sondern auch im Sinne des Datenschutzes fein raus.
Wir setzen uns hier heute ja nicht das erste Mal mit dem Thema Google Streetview und der deutschen „Begeisterung“ auseinander. Es mag legitime Gründe geben, wieso man nicht bei Streetview auftauchen möchte, aber es kostet lediglich einen Brief (hier ein Musterbrief der Verbraucher-Zentrale NRW), um für sich dem Treiben ein Ende zu bereiten. Wieso jedoch brandet in diesem hohem Maße Kritik auf, wenn es um die Bestrebungen geht, Deutschlands Straßen zu erfassen? Ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen auf maximal Stammtisch-Niveau gegen Google poltern, die ansonsten keine Gelegenheit auslassen, sich vor jede TV-Kamera zu drängen, die sich ihnen zeigt, die jeden Schritt durch die eigene Wohnung via Twitter für die Nachwelt festhalten und ähnlich mit Foto-Material jeder Art in den einschlägigen Social Networks präsent sind.
(Carsten Drees)