So, nun ist dieses Thema vorerst – aber sicherlich nicht für immer – vom Tisch! Wie die Richter vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am heutigen Dienstag entschieden haben, ist das berühmt-berüchtigte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner aktuellen Form nicht rechtmäßig, da es nicht mit dem Grundgesetz (dem Fernmeldegeheimnis, um genau zu sein) vereinbar ist. Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft und erlegte den deutschen Telekommunikations-Unternehmen auf, sämtliche Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung ihrer Kunden sowie deren Handy-Standortdaten für sechs Monate zu speichern. Nach dem heutigen Urteil müssen nun alle auf diesem Wege gesammelten und gespeicherten Daten gelöscht werden.
Das ist der gute Teil der Nachricht. Der schlechte lautet: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Denn die Richter wiesen gleichzeitig darauf hin, dass die Zulässigkeit der EU-Richtlinie, die die Grundlage für das Gesetz in Deutschland bildet, durch ihr Urteil nicht infrage gestellt werde. Daraus ergibt sich konsequenterweise, dass die Daten-Speicherung in Deutschland nicht generell ausgeschlossen ist.
Sie ist nur eben in ihrer jetztigen Form nicht möglich. Da es sich bei dem Gesetz zur Datenvorratsspeicherung „um einen besonders schweren Eingriff“ in das Grundgesetz handele, „wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“, müsse sie an strengste Bedingungen geknüpft werden, so ein Richter. Diese existieren aber derzeit (noch) nicht. So sollten und wurden die Daten der User beispielsweise bisher ohne konkreten Anlass, sondern prophylaktisch gespeichert. Zudem werden auch keine Angaben darüber gemacht, wofür die Daten genutzt werden. Befürworter des Gesetzes haben zwar stets behauptet, sie werden ausschließlich zur Strafverfolgung durch die Polizei und Nachrichtendiensten verwendet und auch nur für diese zugänglich. Trotzdem kritisierten die Richter in ihrem Urteil die mangelnde Transparenz des Gesetzes.
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Besonders beanstandet wurde von den Juristen auch, dass es bei den Bestimmungen an hohen Standards für eine Datensicherung fehle. So könne ein offener Datenpool den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und Zweck der Speicherung aushebeln, so der Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
Wir dürfen also gespannt sein, wie lange die Bundesregierung brauchen wird, um mit einem geänderten Gesetz aufzuwarten und erneut auf Daten-Jagd im Namen der Sicherheit und Gefahrenabwehr zu gehen. Denn dass sie es tun wird, ist sicher.
(Marek Hoffmann / Bild: Vorratsdatenspeicherung)
Quelle? Übrigens steht im Artikel von Spgeiel Online noch wesentlich mehr. Da steht nämlich auch wofür die Daten verwendet werden dürfen und wofür nicht (filesharing als beispiel).
warum liest du dann nicht spiegel?
guter artikel, kurz und bündig alles was man braucht zusammengefasst und an den mann gebracht!
Bitkom Kommentar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:
http://www.blogspan.net/6753-bitkom-begrust-entscheidung-des-verfassungsgerichts.html
Endlich! 🙂
@chris: Der Spiegel war vielleicht mal ein gutes Nachrichtenmagazin. Mittlerweile findet sich darin die üblichen populistischen Terroristenthemen.
Zum Thema Vorratsdatenspeicherung: Ich glaube, dass ist nicht das letzte mal das wir davon hören. Die Contentmafia wird einen anderen Weg finden.
Ich habe eigentlich nichts gegen die Speicherung von solche Daten und wer nichts zu verbergen hat wird es gleich sehen. Problematisch ist alleine am bisherigen Gesetz das zu viel auf diese Datenpool zurückgreifen können und dies auch nicht richtig kontrolliert wird.
Braucht die notleidende Musikindustrie wieder ein wenig Geld dann werden solche Daten viel zu leicht heraus gegeben. Ähnlich sieht es auch wenn Jochen Herrmann (bayerische Innenminister CSU) mal wieder ein nicht CSU konforme Bemerkung in ein sozialen Netzwerk findet. Diese Person wird dann gleich als Terrorist betitelt und soll wenn es nach der CSU geht wohl möglich für 10 Jahre im Bau.
Würden die Daten zwar weiterhin gesammelt aber ein Zwischeninstanz eingesetzt die alleine entscheidet wann auf solche Daten zugegriffen werden kann, dann wäre diese Problem weitgehend gelöst.
Vor allen muss die raffgierige Urheberrechts Mafia ein Reigel vorgeschoben werden.
[…] Zugriff auf die gesamten Daten hat.[Quelle: Pressemitteilung des BVerfG]Danke für die Hinweise an Basic Thinking und […]
[…] BasicThinking nerdcore netzpolitik Wenn der Artikel hilfreich war, setze ein Bookmark auf diese […]
@Harper Hill:
da hast du recht, mein zweiter satz („guter artikel, kurz und bündig alles was man braucht zusammengefasst und an den mann gebracht!“) galt auch dem basicthinking artikel ;P
Wird damit die laufende Anzeige wegen illegaler Musik Downloads gegen mich fallen gelassen?
Was soll ich da noch sagen? Es spricht für sich, dass man etwas kritisiert und im nächstbesten Satz gleich entgegengeworfen bekommt, dann solle man halt was anderes lesen.
Ist doch schön und gut geschrieben hier, kann man nix sagen. Ich finde lediglich dass im Spiegel nochmal ein bisschen besser auf Einzelheiten eingegangen worden ist.
Da bin ich ja mal gespannt was die Zukunft zeigen wird. So schnell wird man sich da nicht einigen können, dass alle Parteien zufrieden sein werden. Ich denke das Thema wird uns noch jahrelang beschäftigen…