Ich hatte es an anderer Stelle schon einmal gesagt: Die schwierigsten Posts hier auf dem Blog sind diejenigen, bei denen ich über menschliche Tragödien schreibe. Und der Selbstmord des Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth gehört in genau diese Kategorie. Der als „Abmahnanwalt“ zweifelhaften Ruhm erworbene Gravenreuth hat sich in der Nacht zu Montag in seiner Wohnung selbst umgebracht. Die kurze Zeit zuvor angerückte Polizei konnte das Unglück leider nicht verhindern.
Eine Sondereinsatzkommando war alamiert worden, weil der Anwalt seine Absicht, Selbstmord begehen zu wollen, zuvor per E-Mail angekündigt hatte. Sie war mit dem Betreff „Ein letzter Gruß an die Runde“ versehen und enthielt mehrere Erklärungen für seinen Suizid, darunter auch seine bevorstehende 14 monatige Haftstrafe. Zu dieser war Gravenreuth am 17. September 2008 wegen Betrugs verurteilt worden. Er hatte den Internet-Domainnamen der überregionalen Tageszeitung „taz“ pfänden lassen und den Versuch unternommen, ihn zu veräußern.
Dieses Vorgehen begründete er damit, von der „taz“ im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gefordertes Geld nicht erhalten zu haben. Aufgrund vorangegangener und vor Gericht verhandelter Straftaten (darunter Urkundenfälschung und Untreue) fiel das Urteil ohne Bewährung aus und sollte von dem 61-jährigen Juristen diesen Monat angetreten werden, nachdem eine von seinem Anwalt beantragte Revision abgewiesen wurde.
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Gravenreuth wurde vom Gericht allerdings ein Strafaufschub gewährt, um die Auflösung seiner Kanzlei durchführen zu können. Aufgrund des verhängten Strafmaßes von über einem Jahr musste er damit rechnen, dass ihm die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen werden würde.
(Marek Hoffmann)