Ich habe gute Nachrichten: Die Musikindustrie muss es hinnehmen, „dass private Digitalkopien der von ihnen auf den Markt gebrachten Tonträger grundsätzlich zulässig sind.“ Demnach sind „einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen“ legitim. Was ist passiert und was bedeutet das nun im Klartext?
Die Musikindustrie, die seit Jahren aufgrund einbrechender Absätze im CD-Verkauf einen Schuldigen für die Misere gesucht hatte, fand ihn in Lieschen Müller und Hänschen Schmidt. Der Vorwurf lautete: Letztgenannte machten sich immer häufiger digitale Privatkopien von Musik-CDs – im Volksmund „brennen“ genannt -, würden damit aber gegen das Eigentums- bzw. Urheberrecht der Unternehmen (beziehungsweise der von ihnen vertretenen Künstler) verstoßen.
Dem sei nicht so, stellte der Gesetzgeber bereits im Jahre 2003 klar. Tatsächlich ließe das deutsche Urheberrecht private Kopien von digitalen Medien zu – vorausgesetzt, diese wurden rechtmäßig erworben (im Volksmund „kaufen“ genannt) und ausschließlich zum privaten Gebrauch genutzt. Gerade der letzte Punkt werde aber von vielen Verbrauchern nicht beherzigt, so die Musik-Industrie. Stattdessen würden sie ohne Unrechtsbewusstsein CDs kopieren und an Dritte weitergeben oder für kommerzielle Zwecke missbrauchen. Dieses Urteil wollten einige der Musikunternehmen nicht hinnnehmen und zogen mit einer Verfassungsbeschwerde erneut vor Gericht. Aber leider zu spät.
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Das Bundesverfassungsgericht (genauer: die 3. Kammer des Ersten Senats) entschied nämlich, dass die Beschwerde nicht fristgerecht eingereicht worden war und nahm sie nicht zur Entscheidung an. Wie es heißt, könne eine Verfassungsbeschwerde nur binnen Jahresfrist seit Inkrafttreten des jeweiligen Gesetzes erhoben werden. Diese Frist setzt aber nicht automatisch deswegen wieder neu ein, „weil der Gesetzgeber die Bestimmung gelegentlich der Änderung anderer Bestimmungen desselben Gesetzes erneut in seinen Willen“ aufnimmt, sie aber inhaltlich unverändert lässt oder nur redaktionell anpasst.
Zu Deutsch heißt das soviel wie: Behalte ich die Kernaussage und drücke sie in anderen Worten aus oder erweitere sie, verändere ich dadurch die Kernaussage nicht. Hiervon sei die Musik-Industrie aber offenbar ausgegangen, als am 1. Januar letzten Jahres eine überarbeitete Version des „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007“ verkündet wurde. Da hierin aber die Zulässigkeit digitaler Privatkopien unberührt geblieben war, gucken die Musik-Bosse nun in die Röhre. Ich weiß nicht, wie oft ich schon ungläubig darüber den Kopf geschüttelt habe, dass in meinen Augen berechtigte Beschwerden aus formalen Gründen abgelehnt worden waren. Aber dieses Mal freue ich mich.
(Disclaimer: Ich bin nicht für Schwarz-Brennerei, aber gegen Pauschalverurteilungen. Daher begrüße ich das Urteil.)
(Marek Hoffmann / Bild: Pixelio – Fotograf: Andreas Morlok)
Es ist halt hart, wie diese Industrie MICH ständig zu kriminalisieren versucht.
[…] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Ralf Berhardt und Philipp Deutscher, TransAlchemy erwähnt. TransAlchemy sagte: Brenn, CD, brenn! Musik-Industrie scheitert mit Klage gegen Privatkopien: Ich habe gute Nachrichten: Die Musiki.. http://bit.ly/xy8fA […]
musik-cds brennen war doch gestern.
wer macht denn sowas noch?
meine cd´s verstauben in den regalen. ich habe sie digitalisiert und in itunes gespeichert. dort teile ich sie mit meiner familie, so wie früher das cd-regal auch für die familie zugänglich war.
@ Paul: Deine Seite existiert noch, scheinst dich also bisher gut behauptet zu haben.
@ satyasingh: „Demnach sind “einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch AUF BELIEBIGEN TRÄGERN, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen” legitim.“ – Wäre das Gesetz also nicht, dürftest du auch keine Kopien auf deinem Rechner haben.
[…] Brenn, CD, brenn! Musik-Industrie scheitert mit Klage gegen Privatkopien […]
[…] Brenn, CD, brenn! Musik-Industrie scheitert mit Klage gegen Privatkopien (BasicThinking) “Private Digitalkopien der auf den Markt gebrachten Tonträger sind grundsätzlich zulässig”…… “Einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen sind zulässig.” Die ganze Geschichte gibts bei den Kollegen von Basic Thinking… […]
Also ich find es gut das das CD Kopieren nun rechtlich gestärkt wurde. Ich habe mir aber auch vorher schon diverse CD Kopien angefertigt und zusammengeschnibbelt. Natürlich hatte ich die Musikstücke auch im Original, aber das dauernde CD Wechseln war ich leid. Daher funktionierte das CD Kopieren ganz gut!
das finde ich sehr gut. die jungs werden nämlich langsam übermütig.
[…] auf meiner Couch rumgelungert und darüber nachgedacht, was Marek in seinem Artikel Brenn, CD, brenn! geschrieben hat: Die Musikindustrie, die seit Jahren aufgrund einbrechender Absätze im […]
ich habe auch von meinen CDs meherere Kopien.. Originale nehme ich z.B. nie irgendwohin mit, die bleiben schön im Regal in meinem Wohnzimmer! Wenn eine Sicherungskopie mal verkratzt ist, gibt es auch keine Probleme!
@ all: hier noch zwei Links zu Artikeln, die für die hier geführte Diskussion interessant sind:
http://www.gamestar.de/hardware/news/vermischtes/1956479/drm_macht_kunden_zu_raubkopierern.html
http://news.idealo.de/news/8363-forsa-studie-musikindustrie-kopierschutz.html
[…] dann an die Plattenindustrie weitergegeben. Das Bundesverfassungsgericht erteilte ihnen eine endgültige Absage, was das vermeintliche Verbot von privaten CD-Kopien […]